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Xenja

Kündigung angeblich nicht angekommen,trotz Beleg

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Xenja

:protest:

Hallo, habe am 30.10 via Einschreiben Simyo die Kündigung geschickt und bis zum 14.11 keine Antwort bekommen, also hab ich bei Simyo angerufen um nachzufragen. Antwort war, es wäre nichts eingegangen, also hab ich die Sendungsnummer der Post überprüft, dort stand am am 31.10 ZUGESTELLT

Wieder bei Simyo angerufen, das könne nicht sein... solle bitte nochmal via Fax kündigen, mit dem Beleg in Kopie, damit ich zum 01.12 aus dem "Vertrag" kann, gesagt getan. Am 15.11 bekomme ich eine Email mit Kündigungsbestätigung zum 01.01 (????). Also wieder angerufen, dann sagte man mir, jetzt hätte man erstmal Wochenende :eusa_sile,aha. Ich bekäme bis Mittwoch 21.11 antwort, heute redet man sich wieder raus:madman:

Weiss jemand Rat???

Bin so bedient.

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minako

Hallöchen,

Ich geh jetzt mal davon aus, dass du auch fristgerecht gekündigt hast!

Dann würde ich mir den Zustellungsbericht ausdrucken und ein Schreiben aufsetzen, wo du dem 01.01 Widersprichst und auf dem 01.12 bestehst.

so in der Art ->

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bestehe auf meine Kündigung zum 01.12 da ich meinen Vertrag fristgerecht gekündigt habe. Diese wurde Ihnen per Post am .... zugestellt. Anbei erhalten Sie den Zustellungsbericht. Desweitern entziehe ich Ihnen die Einzugsermächtigung sobald der letzte Vertragsmonat abgegolden ist. Ich bitte um Bestädigung dieses Schreibens.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

mfg

Das ganze wieder per Einschreiben/Rückschein schicken

lg

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game360

Einschreiben mit Rückschein und sollte es nur ein Einschreiben sein, dann können die mit dir spielen.

Hört sich hart an, ist aber so :/

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Xenja

Hallo,

die Post sagte, Rückschein geht bei einem Postfach nicht.

Habe Simyo alles inkl. dem Einlieferungsbeleg nochmal gefaxt.

Frage mich ernsthaft was das für Geschäftsgebaren sind!

Unmöglich, so mit seinen Kunden umzugehen.:nono:

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minako

Huhu,

doch das geht, da muss dann der Postbote Unterschreiben das er es abgeliefert hat, dass ist der Nachweis den du brauchst. Fax ist sehr unsicher vor Gericht,trotz dem Übertragungsprotokoll. Hab ich selber schon erleben müssen :(

lg und Daumen drück

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InterGeek

Ich gebe immer den Tipp rechtzeitig zu kündigen das erspart oft Ärger. Ich würde jetzt an deiner Stelle darauf bestehen das der Vertrag endet. Wenn du einen Nachweis hast schicke diesen noch einmal hin und im Zweifel suche dir einen Rechtsbestand der deine Rechte durchsetzt.

Grüße

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Madricks

Immer per Einschreiben mit Rückkarte kündigen.

Gesendet von meinem LG-P990 mit Tapatalk 2

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InterGeek

Ich denke mal diese Einschreiben werden überbewertet. Was kann man mit einem Rückschein nachweisen? Im Grunde nur das man "etwas" verschickt hat was auch angekommen ist. Aber man kann damit auch nicht belegen das es sich um eine wirksame Kündigung gehandelt hat.

Ich sage immer das man rechtzeitig kündigen sollte. Am besten 2-3 Monate oder früher vor dem Ende der Kündigungsfrist. Dann kann man auch die Kündigung ganz normal per Brief/Fax versenden und hat genügend Spielraum noch einmal zu schicken wenn keine Reaktion kommt.

Als kleinen Tipp, wenn ich einen Vertrag verlängere schicke ich sofort per Fax eine Kündigung zum Ende der Laufzeit, so endet der Vertrag nämlich auch wenn ich es vergessen sollte. Wenn ich den Vertrag dann trotzdem weiter nutzen möchte kann ich diesen einfach verlängern. Nur so als kleinen Tipp für die vergesslichen unter uns :icon_mrgr

Grüße

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minako

Hiho,

na ganz so ist es nicht @Jeegeek.

Wenn du dir Rechtsbeistand holst, wird die erste Frage sein : Können Sie nachweisen, dass Sie es hin geschickt haben? und dann nicht sagen kannst JA klar hier Rückschein :) wird der Anwalt ein langes Gesicht machen und dir bei beibringen das es schwieriger wird dadurch. Denn wenn es hart auf hart kommt vor Gericht ist das Einschreiben mit Rückanwort die einzig sichere Sache. Du kannst damit beweisen das du was hin geschickt hast und es angekommen ist . Soweit richtig, aber gleichzeitig zwingst du die Gegenseite zu zeigen was angekommen ist. In diesem Falle die Kündigung. Und wenn man dann die Form einer Kündigung eingehalten, sollte diese dann auch rechtskräftig sein. Und man ist raus aus der Sache.

Darum wird ich es nicht als überbewertet bezeichnen. Jedenfalls nicht hier in Deutschland.

lg

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