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xagitx

mediamarkt gibt kein ersatzhandy

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xagitx

hi forum

ich hab heute mein hox bei mediamarkt abgegen weil es einen defekt hat.da ich ein vertrag habe bräuchte ich ein ersatzhandy.ich hab also nachgefragt und der mitarbeiter sagte die hätten keine ersatzhandys.ich hab ne micro sim karte und dann sagte er dass nur alte handys als ersatzhandys zur verfügung stehen.danach sagte er mr das die reperatur nur 10tage dauern.ich sagte ihm dann das ich ein handy brauche weil ich mein vertrag nutzen möchte.da sagt er ich soll meine nummer geben dann wuerde er mir bescheid geben wenn ein ersatzhandy ankommen wuerde.aber nach seiner rederei fühle ich mich voll verarscht.jetzt ehrlich kommt das nicht komisch rüber.was soll ich tun.ich hab ein vertrag und ich bezahle monatlich und jetzt kann ich es nicht nutzen.

2.ich hab da noch eine frage.ich hab mein hox abgegrben weil der akku nur 2h hält.woher weiß ich denn ob die das wirklich reparieren.die können den akku auch nicht wechseln..das handy ist ja aus einen guss

danke im voraus.

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escalator

1) Gibt doch keine Pflicht für ein Ersatzgerät.

2) Das Handy ist nicht aus einem Guß. Es ist nur zusammengeklippst.

..warum hast Du nur ein Handy?

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xagitx

wie meinst du das?

ich kaufe mir doch keine 2 hox.die sim karte ist eine micro sim und nur neue handys unterstützten die micro sim.deswegen

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Guest prochance

Du hast nur ein Anspruch auf ein Ersatz Handy wenn du eine Versicherung abgeschlossen hast

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Lunchbox

Und sonst gibt es auch Adapter, die aus deiner microSIM eine normale SIM machen, ein billiges Nokia-Handy kostet 30€ und reicht für den Übergang, bis dein One X wieder da ist.

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escalator

..na das meine ich doch. Eigentl. jeder den ich kenne, hat mindestens noch ein Handy rumliegen...für den Notfall. Zur Not halt mal den Kumpel fragen...

Die 10 Tage schaffst Du schon!

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Cyberalf

Wen du dir zutraust richtig und sachlich im MM Rabatz zu machen, hast du auch eine gute Chance ein Ersatzhandy zu bekommen. Wen man nicht mehr mit dem Verkäufer weiter kommt, holt man den Abteilungsleiter oder den Filialleiter dazu (wen sie nicht bereits dabei sind).

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Guest Crabjaw8910

wie schon erwähnt gibt es keinen rechtlichen anspruch auf ein ersatzhandy so lange dein hox eingeschickt wird... alles andere ist kulanz seitens des händlers.

ich habe selbst eine weile im mobilfunkhande gearbeitet und bei uns gab es eben immer die ganzen low budget einsetigerhandys als leihhandy...

und für den fall das jemand meinen müsste mega rabatz zu machen das günstigste smartphone das es so zu kaufen gab...

also von daher cool bleiben und am besten irgend ein altes handy daheim haben für solche fälle...

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Lunchbox

Oder so wie ich es gemacht habe: Galaxy S verkauft, zum Übergang um 30€ ein HTC Dream auf ebay kaufen und wenn das neue Handy (bei mir wars das S3) da ist, kann man das G1 als Flashhandy verwenden.

Für den Notfall hat man dann immer noch ein Ersatzhandy. :-)

Sent from my GT-I9300 using Tapatalk

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Gast

Nur ein Ersatzhandy?! Wir leben ja nicht in der Steinzeit (Spass). Ich habe zur Not mein One S. Wenn es der auch nicht mehr machen sollte mein Desire HD und für den Fall das wirklich nichts mehr geht dann mein Android HD2. Sollten doch mal alle hinüber sein dann liegt irgendwo noch ein Desire und ein Diamond unter der Couch oder hinter der Kommode. ;)

Ja, ich bin süchtig nach HTC.

Die zehn Tage bei MM sind in Wirklichkeit drei bis vier Wochen. Solange habe bis jetzt immer warten müssen. Ausser bei meinem HD2 welches ich von O2 damals gekriegt habe wurde der Austausch direkt an der Haustür vorgenommen. Die anderen habe ich alle bei MM geholt

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TomParis01

Und man hat durchaus Anspruch auf einen Austausch des defekten Handys, solange man in der 6monatigen Gewährleistungszeit ist. Wenn man allerdings lieber "sein" Handy repariert haben möchte ist das freilich nicht möglich.

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PrimeDeluxe

Wenn die Reparatur günstiger ist, müssen sie es nicht umtauschen

Gesendet von meinem LT26i

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Gast

Und man hat durchaus Anspruch auf einen Austausch des defekten Handys, solange man in der 6monatigen Gewährleistungszeit ist. Wenn man allerdings lieber "sein" Handy repariert haben möchte ist das freilich nicht möglich.

Wo steht denn das?

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moischaun

Wird wohl kaum wo so stehen.

Nach meinem Kenntnisstand zur Gewährleistung hat der Verkäufer das Recht auf dreimaligen Nachbesserungsversuch (soll heissen: Reparatur), erst dann (also beim vierten Defekt) hat der Käufer das Recht auf ein neues Gerät bzw. Geld zurück.

Die sechs Monate haben mW eine andere Bedeutung:

In den ersten sechs Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass das kein herstellerbedingter Defekt ist.

Ab dem 7. Monat muss der Käufer beweisen, dass es ein produktionsbedingter Defekt ist.

LG, Helmut

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TomParis01

https://www.mydealz.de/9552/garantie-und-gewahrleistung-wo-ist-der-unterschied/

Die große Frage: Muss der Händler ein defektes Produkt tauschen oder reparieren?

Das liegt im Ermessen des Händlers oder des Herstellers. Oft werden die Produkte (vor allem günstigere) einfach durch neue getauscht. Ein automatisches Recht auf ein neues Produkt habt Ihr aber nicht. Als Kunde darf man allerdings solange keine Unverhältnismässigkeit vorliegt (defekter Schaltknüppel im Auto) zwischen Austausch und Rep[a]ratur wählen.

Das war nur das erste Ergebnis dass ich gefunden habe, ich kann auch noch den entsprechenden Gesetzestext suchen, wenn gewünscht.

-----

*Edit*:

Hab doch mal das entsprechende Gesetz rausgesucht.

https://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

§ 439

Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

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moischaun

Zitiere doch bitte auch Abs. 3 mit:

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

;)

Gängige Handhabung/Rechtssprechung dazu ist eben, dass bis zu drei mal nachgebessert werden kann und erst dann wirklich ein Anspruch auf Ersatzgerät besteht.

Als Bsp.: Akku defekt, Akku inkl. Einbau kostet (Beispielzahlen, keine Ahnung, ob die stimmen) 150 €, Ersatzgerät 450 €.

Der Händler kann also durchaus die sparsamere Variante wählen, da mit neuem Akku der Fehler für den Kunden genauso behoben ist wie mit einem Austauschgerät.

LG, Helmut

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TomParis01

"Gängige Praxis" und "Recht" sind ja nunmal leider öfter zwei verschiedene Dinge. Unverhältnismäßig wäre es, für einen Lackschaden gleich ein neues Auto einzufordern. Der Austausch bei einem Handy ist ganz sicher nicht unverhältnismäßig.

Aber ich wollte nur auf die Rechtslage hinweisen. Interpretieren darf sie jeder selber und wer will soll den Anwalt seines Vertrauens oder Google bemühen ;)

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moischaun

Bitte genau lesen, ich habe nicht von gängiger Praxis, sondern Handhabung/Rechtssprechung geschrieben ;)

Ist wie mit Deinem Teilzitat oben: Genauigkeit UND Vollständigkeit ist bei Gesetzen wichtig/unerlässlich!

LG, Helmut

Gesendet von meinem HTC One X mit Tapatalk 2

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moischaun

Deine Aussage "ganz sicher nicht unverhältnismässig" kannst Du anhand meines Beispiels beurteilen... ;)

Nebenbei bemerkt: DU hast behauptet man hätte das Recht auf Ersatzgerät, Reparatur würde schwieg durchzusetzen bzw. "freilich nicht möglich"...

LG, Helmut

Gesendet von meinem HTC One X mit Tapatalk 2

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