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Ich soll ein Galaxy mit Froyo bekommen!? (Händler: Logitel)Dieses Thema wurde im Samsung i9000 Galaxy S Forum geschrieben. Solltest Du auch Probleme oder Lösungen zu diesem Thema haben, so nimm doch einfach an der Diskussion teil. |
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#81 |
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HF-Mitglied
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Also Apple Deutschland zB jagd dich mal schön vom Hof, wenn du denen mit einem UK Iphone kommst! Soviel zu dem Thema, dass das selbstverständlich wäre und eine bekannte Firma es sich gar nicht vom Image leisten könnte. Aus irgendwelchen Gründen (die auch ich nicht nachvollziehen kann) hat aber gerade Apple ein super Image, dass deren Geräte schon fast alleine verkauft!
Die 2 Jahre Garnatie sind im übigen EU-Recht. Ein grund, warum viele Dinge zB in den USA günstiger sind, liegt daran dass Händler daran sparen können (und auch tun). Wenn du noch nie Probleme nach 6 Monaten mit der Garantie hattest, hast Glück gehabt. Der große M-Markt zB hat mich zB nur blöd angegrinst, als ich denen meinen 1,5 Jahre alten defekten Drucker gebracht hab. Ich könne denen ja mal versuchen nachzuweisen, dass net mein Fehler war... Natürlich gibt es sehr viele super Händler, die sehr kulant sind. Ihr Pflicht ist es aber nicht. Und gerade bei kleinen online-Händler darf man zumindest seine berechtigten Zweifel haben. Zum Thema Anwalt: Du benötigst ein Gutachten, dass beweist, das Defekt bauart bedingt war. Das dürfte schonmal schwierig werden. Und wenn ich nicht völlig falsch informiert bin, bleibst du auf diesen Gutachter-Kosten sitzen, selbst wenn du Recht bekommst. Ob es das für ein Handy wert wäre... Zum Thema Presse: ich habe längere Zeit für das T im Laden gearbeitet. Was meinst du, wie oft ich ein "damit gehe ich zur Bild-zeitung" gehört habe? Das war schon beinahe ein running Gag. Meinst du die haben nix anderes zu berichten als so einen Kleinkram? Vor allem da der Händler absolut im Recht ist und lediglich keine Kulanz bietet! Dass das Verhalten vom Händler nicht grundsätzlich schlecht, bzw. unter Umständen sogar positiv zu bewerten ist, da gebe ich dir absolut Recht! Je nach Kommunikation. Wenn er sagt "ich kann dir FW drauf spielen, die gibt es so nicht offiziel, ist aber original von Samsung und ohne größere Probleme" - Super! Wenn tatsächlich gesagt wurde, es wäre ein normale/richtig offizielles Update, wäre das ne miese Nummer! |
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Administrator
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#82 |
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Gast
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Darum gehts doch nicht. Ob der nun wechselbar ist oder nicht, ist mir doch Schnuppe, da ich innerhalb der zwei Jahre eh keinen Akku benötige, und ich mir dann ein neues Teil kaufe. Und falls er doch kaputt gehen sollte, dann muss ich ihn eben tauschen lassen. Wo ist da die Problematik?
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#83 | |
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HF-Mitglied
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Zitat:
- Apple Deutschland repariert keine Uk-Geräte: Falsch, weltweite Garantie - 2 Jahre Garantie sind EU-recht: Falsch - Die Gutachterkosten sind natürlich vom Unterlegenen zu bezahlen. Natürlich lässt man den Futzi vom Gericht bestellen! Außerdem muss nur bewiesen werden, dass ein Mangel bei Gefahrübergang vorlag. Ob der bauartbedingt ist oder auf sonstige Weise entstanden ist, ist erstmal egal. |
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#84 | |||||||||
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Gast
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Zitat:
EDIT. Und jetzt offensichtlich auch noch falsch, wie ich gerade obel lesen durfte! Zitat:
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Stell Dir mal vor, Du kaufst ein Handy für 1000 Euro, schmeißt es nach zwei Monaten auf die Strasse und ein LKW fährt drüber, es ist ganz offensichtlich komplett in tausend Teile zersprungen. Du gehst zum Händler und verlangst eine Reparatur. Er weigert sich und Du verlangst von ohm den Beweis, dass es nicht einfach so in Deiner Hand explodiert ist. Du behauptest also allen erstes, dieses Handy ist von sich aus in tausend Teile zersprungen. Und genau den gleichem Mist machen die Händler mit der Beweislastumkehr mit dem Kunden. Es ist ne reine Verarschung. Wenn z.B. der Blutooth Anschluss einer PS3 defekt ist, und du nicht an der Konsole warst, dann haste schon bewiesen, dass der Fehler von Anfang da gewesen ist, denn Du hast die Kiste nicht manipuliert, es sind keine drehenden Teile oder gar Verschleißteile, man kann es selber also nicht kaputt gemacht haben, und somit ists ein Produktionsfehler, und war damit von Anfang an nicht einwandfrei. Zitat:
Zum Schluss, es ist wirklich ein übles Thema, und Kunden sowie Händler haben damit ihre Probleme. Deswegen sage ich ja, gib einfach generell zwei Jahre Gewährleistung und gut. Kein wenn und aber, sich wegen sowas rumstreiten bringt doch keinem was. Aber naja, selbst Juristen und BWLer haben hier ihre liebe Not durchzusteigen. Ist ein übles Thema |
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#85 |
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HF-Mitglied
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6 Monate Beweislastumkehr ist ein Geschenk. Das sollte man annehmen und sich freuen!
Btw. wenn du so sicher bist das dir ein Richter bei der PS3 glaubt, dann verklag deinen Händler doch einfach. Damit hast du nämlich garnichts über den Zustand bei Gefahrübergang ausgesagt! |
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#86 |
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HF-Mitglied
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Oha, hier fühlen sich einige scheinbar richtig angegriffen, wenn man was anderes schreibt als die eigene Meinung/Überzeugung...
Ich will mich auch gar nicht streiten. aber für blöd verkaufen lassen ich mich auch nicht. "Soviele falsche Informationen in einem einzigen Thread! Das hat echt einen Award verdient!!!" "- Apple Deutschland repariert keine Uk-Geräte: Falsch, weltweite Garantie" http://www.macnotes.de/2010/05/10/ip...n-deutschland/ Wie man z.B. hier nachlesen kann, hat sich dies erst vor kurzem geändert. Es zeigt aber, dass Herstellergarantie mit ausländischen Geräten zumindest ein schwieriges Thema sein KANN. Wenn ich mir ein Iphone aus UK bestelle, kenne ich diese Umstände vermutlich. Wenn ein deutscher Händler mir ohne meine Kenntnis ein Import andreht, habe ich diese Kenntnis womöglich nicht. Und ICH hätte kein Bock mein Handy ins Ausland schicken zu wollen, weil mein Händler womöglich Pleite is und Herstellergarantie letzter Notnagel ist. Zum Thema mir kann es egal sein wenns ein ausländisches Gerät ist, schließich muss mein deutscher Händler den Mangel beheben: Der Händler würde sehr wahrscheinlich eben zum Service des entsprechenden Landes schicken, wodurch sich eine längere Lieferzeit und damit Wartezeit für mich ergibt. "- 2 Jahre Garantie sind EU-recht: Falsch" Was ist daran falsch? --> Richtlinie 1999/44/EG - Gutachterkosten Wie geschrieben, war dies so meine Erinnerung. Wenn mein Handy von heute auf mogen nicht mehr anspringt, ist es für mich nicht offensichtlich, was die Gründe dafür sind. Nun sagt mir mein nicht-kulanter Händler: "Da müssen SIE irgendnen Mist gemacht haben" - "Nix da, immer brav in Tasche aufgehoben. Nir runter gefallen o.ä." - "Aha, Zeugen dafür?" - "witzbold, wer soll mich denn monate beobachten?" - "Nanana" Händler verklagen? Zeigt mir das gericht nen Vogel. Mit welcher Begründung verklagen? SIE sind in der beweispflicht. Also kein Vergehen des Händlers. Ich kann also in Vorleitung gehen und einen Gutachter bezahlen und hoffen, dass er einen EINDEUTIGEN Defekt der bereits bei Gefahrenübergang bestanden haben muss, findet. Findet er keinen, habe ich womöglich mehr Geld ausgegeben als ein neues Gerät kostet. Mit Kulanz meinte ich daher, dass ein Händler den Defekt auch nach 6 Monaten anerkennt. Wenn ich meinen Drucker an HP geschickt hätte, hätten Sie ihn vermutlich gar nicht erst angenommen. Es gab nämlich keine extra Hersteller-Garantie. Und was juckt es die, dass MM auf sein Recht bestanden hat, ich solle ihm einen Mangel bei Gefahrenübergang beweisen? Mal abgesehen davon auf welcher Seite wird HP sein? Auf der eines einzelnen Verbrauchers, der vielleicht 5 HP Geräte in seinem Leben erwerben wird, oder auf der Seite seines größten Handelspartners Vermutlich wird er sich eben raus halten und sagen macht das unter euch aus. Serienfehler sind natürlich relativ einfach. Es gibt aber eben auch Einzelfälle. Den Tipp mit Amazon fand in diesem Fall etwas unpassen. Auch wenn ich nur jedem empfehlen kann ein paar € mehr bei denen auszugeben, da die wirklich einen super Service haben! Leider vertreiben sie aber keine Handyverträge Meine gesamte Argumentation zielte aber auf den TE, der nunmal ein Handy eines kleinen Händlers erworben hat. Damit wollte ich lediglich eine Hilfestellung geben, die Situation und mögliche Folgen für diesen Fall besser einschätzen zu können |
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#87 |
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HF-Mitglied
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Was soll mir die Richtlinie sagen? Also wenn schon Gesetze, dann bitte präzise Angaben. Ich kann nur soviel sagen, dass es im BGB (ebenso in der EG-Rili) keine Vorschrift gibt, die eine 2 Jährige Garantie vorschreibt.
Das was im zweiten Absatz geschrieben wurde verstehe ich nicht. Es ist vor Gericht nunmal so, dass man die für einen günstigen Umstände beweisen muss. Wenn die EG so nett war und eine 6 Monate lange Beweislastumkehrregelung trifft freue ich mich doch und nehme sie mit. Die Problematik die geschildert wird ist nunmal typisch für Streitfälle. Auch verstehe ich nicht, wie man überhaupt auf die Idee kommen kann, dass der Hersteller dem Händler in den Rücken fallen würde. Schließlich ist der Hersteller das letzte Glied in der Kette und der Händler würde seinerseits Regress nehmen. |
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#88 | |
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Zitat:
Ganz ausführlich: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...9L0044:DE:HTML |
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#89 | |
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Zitat:
Jetzt zitierst du etwas von Gewährleistung. Vorher ging es um Garantie. Entscheide dich mal. Klar das dort andere Regeln gelten. |
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#90 |
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Ah ich merke schon. Dir geht es gar nicht um den Sinn der Diskussion, sondern ums korinthenkacken.
Die ausführliche Formulierung lautet im Übrigen "Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter" Aber ich gebe zu, du hattest Recht, ich habe fälschlicher Weise von Garantie Gesprochen. Sind wir uns denn einig, dass es eine gesetzlich geregelte 24 monatige Gewährleitung bzw. Mängelhaftung gibt? Ich behaupte mal, dass die Aussage meiner Sätze trotz diesen Fehlers ersichtlich war. Schließlich spreche ich im Folgesatz von Einsparungen für die HÄNDLER. |
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#91 |
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Gast
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Ich sehe es aber nicht als Kulanz, wenn mir der Händler einen Schaden nach den 6 Monaten repariert, es ist seine Pflicht! Wenn das Gerät nicht zig Kratzer und Dellen hat, aussieht wie neu usw.. dann kann man wohl davon ausgehen, dass der Fehler nicht vom Konsumenten kommt.
Geht doch mal bitte auf das Beispiel mit dem LKW ein. Wenn ich ein Gerät vom LKW überfahren lasse, dann ist es offensichtlich mein eigenes Problem, und der Händler wird berechtigter Weise nicht zahlen müssen. Wenns nach euere Logik gehen würde, dann müsste mir der Händler erstmal mit nem Gutachten beweisen, dass hier ein LKW drüber gefahren ist! Und genau dies verlangt ihr vom Konsumenten! Wenn ein Einzelhändler auf diese Schiene will, den Kunden für blöd verkaufen möchte weil er selber keine Ahnung von der Materie hat, und die schwammige Formulierung der Gesetze für sich ausnutzt, dann hat er mich zum letzten mal gesehen. Ich mache hier auch einen Unterschied bei den Fehlern ansich. Ist ein mechanisches Bauteil nach 6 Monaten kaputt, dann wars bzw. kanns einfacher Verschleiß sein, und man müsste wirklich einen Gutachter hinzu ziehen. Kann ich aber an unbewegliche Teile im Gerät nicht rankommen, dann ist der Beweis schon erbracht, ich kanns nicht gewesen sein, ergo muss das Gerät von anfang an fehlerhaft gewesen sein. Genauso wie der Beweis erbracht ist, wenn man innerhalb den ersten 6 Monaten mit ner komplett zerstörten Konsole oder was auch immer, zum Händler latscht. Es wäre genauso lächerlich vom Händler ein Gutachten zu verlangen, welches aussagt: "Da ist ein LKW drüber gefahren". In dem Fall ist der der Beweis doch schon mit dem völlig zerstörten Gerät erbracht: Gerät in tausend Teile - kann kein Fehler vom Gerät sein - keine Gewährleistungspflicht. Aber ne, da winden sich die Händler lieber, mit ihren kreuzdämlichen Aussagen und Versuchen, aus der Verantwortung zu kommen. Wenn ich schon dieses Unwort: Beweislastumkehr höre, wird mir schlecht. Von Leuten die gerade so den Quali geschafft haben, wenn überhaupt, im MM stehen und meinen hier besonders schlau zu sein, indem sie die Kunden mit solchen Sachen abspeisen. Seid mir nicht böse, es ist aber leider absoluter Quatsch, dass man hier generell ein Gutachten braucht. Nur weils der Peter Dödel im MM so erzählt. Wenn er wirklich von der Materie ne Ahnung hätte, dann würde er dort nicht stehen. |
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#92 | |
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Zitat:
Mir ist durchaus klar was du sagen wolltest. Das Problem an deinen Aussagen ist jedoch zum einen, dass sie größtenteils falsch oder ungenau sind und zum anderen, dass du dir durch den Verweis auf EU-Recht etc. Glaubwürdigkeit erkaufen willst obwohl du keine Ahnung hast. |
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#93 | |
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Zitat:
Vorschlag für dich. Wenn dein nächstes Gerät kaputt geht, und nicht vom LKW überfahren wurde, dann geh vor Gericht und setze deinen Anspruch durch. Nach deinen Aussagen ist das eh eine sichere Sache, denn beweisen muss man eigentlich eh nichts. Der Beweis ist allein dadurch schon erbracht, dass der Defekt im Inneren des Gerätes liegt und keine Dellen o.ä. am Gerät sind.... |
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#94 |
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Oh Gott. habe ich nicht bereits geschrieben gehabt, dass du der Größte bist, und ich Idiot Garantie geschrieben habe? Die Aussage, dass der Händler laut EU-Recht grundsätzlich für Mängel zu haften hat, die bereits bei Gefahrenübergabe bestanden haben, ist dadurch falsch???
Es wurde ursprünglich von Jemandem geschrieben, dass HERSTELLER grundsätzlich eine Garantie geben und kulant sind, weil die HÄNDLER ja eh dazu verpflichtet sind. Da Handyhersteller weltweit agieren, habe das Beispiel mit den USA aufgeführt mit dem Hinweis, dass die 24-monatige Haftung für Mängel bei Gefahrenübergang (ich habe dies fälschlicher Weise garantie genannt) im EU-Recht geregelt sind. Darauf kam von dir ein "falsch" - nicht ein "die Formulierung ist falsch" Ich finde Antworten wie "Ne, ist gar nicht falsch" wenig hilfreich. Daher direkt Verweis auf die Richtlinie, da ich das Gefühl hatte es wird bestritten, dass es solche Regelungen gibt. Das Überschrift habe ich in der Hoffnung zitiert, du könntest mir das Vertauschen verzeihen... Welche meiner Aussagen sind denn noch alle "größtenteils" falsch? Da ich eine kaufmännische Ausbildung genossen habe und sogar 2 Jahre im Shop tätig war, bin ich mir doch realtiv sicher keinen völligen Bödsinn zu erzählen... Um bei dem Beispiel LKW zu bleiben: Wenn du dir so sicher bist, dass der Händler für deinen schrott verantwortlich ist, sich aber weigert, könntest du dein Recht ja versuchen einzuklagen. Nur weil ein Defekt nicht offensichtlich ist, kann er trotzdem vom Verbraucher verursacht worden sein. zB wenn ein Handy auf Teppich fällt. Dann hat es meist keine Kratzer oder Beulen. Die Erschütterung kann aber trotzdem erheblich gewesen sein. Am offensichtlichsten ist dies noch im Display. Dieses weist keinen Sprung, Kratzer oder Flecken auf. Hat aber starke Farbfehler. Wenn man durch leichten Druck auf Display diese Farbfehler verändern kann, ist dies zeimlich sicher ein Sturzschaden. Oder, um den Bogen mal irgendwie wieder zum Ursprung zu bekommen. Kunde kommt nach 1,5 Jahren mit supger gepflegten Handy, dass nicht mehr anspringt. Ursache: Ein vom Kunden geflahstes Custom-Rom. Die Beweistlastumkehr ist wie bereits geschrieben wurde ein Geschenk an den Verbraucher. Bei Handel unter Kaufleuten gibt es diese nicht. |
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#95 |
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kann das hier mal bitte einer closen ??
oder umbenennen in "garantie, gewährleistung, importierte i9000s und meckermäule" ;-) danke ps: ich halt mich aus eurer diskussion raus.. wollte keinen angreifen..bitte schlagt mich nicht! danke auch dafür ;-) |
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#96 |
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Hallo,
um die Diskussion mal wieder auf Kurs zu bringen. Mein i9000 mit Vodafone Branding kam heute. Logitel hatte es vorgestern nach meinem Anruf versandt. (Das man denen immer hinterher telefonieren muss )Die Verpackung war nach Augenschein ungeöffnet und das Gerät hatte die BUJF5 Firmware drauf. Das Handbuch und der Stecker waren deutsch. IMEI auf der Verpackung und auf dem Akkufach-Aufkleber ist identisch. Es sind keine Vodafone Symbole auf dem Galaxy zu erkennen, nur auf der Verpackung war ein kleines Logo aufgedruckt. Ich habe aber mittlerweile die ungebrandete XXJM1 mit ODIN geflasht. Mit dem ursprünglichem Vodafone Branding lief meine Netzclub Karte (O2) auch problemlos, nur gibt es ein offizielles JM1 Update von Vodafone noch nicht, daher das Debranding. Leider ist meine SD Card, die als Art Entschädigung für die lange Lieferzeit und des Brandings mit dabei lag nicht nicht von SanDisk (wie auf der Rechnung ausgewiesen!), sondern von maxflash. Diese class4 noname Card ist sicher langsamer als eine class2 von SanDisk, also muss ich Logitel wohl nochmal anrufen. Eventuell telefoniere ich nochmal mit Samsung und frage ob sie mir anhand der IMEI die Herkunft des Galaxys sagen können und wie der Ablauf im Fall einer Reparatur wäre. Hat jemand die Samsung Hotline Nr./ E-Mai zufällig oder kann ich das mit der IMEI auch selbst online checken? |
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#97 |
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umso höher die "Class" einer SD Karte, umso schneller.
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#98 |
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schon klar, nur das ich mit meiner andere class 2 card von SanDisk Schreibraten von 10-12 MByte/s habe und noch wichtiger zw. 20-23 MByte/s beim Lesen
darüber hinaus habe ich 5 Jahre Garantie auf die Karte, wobei ich sie mir letztes jahr in der usa bei amazon.com gekauft habe...wo wir wieder beim thema wären
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#99 |
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aaalso nur mal zur info, ich habe auch ein gerät hier bei einem händler gekauft das, wie ich leider erst jetzt feststellte, aus frankreich kam. habe daraufhin bei samsung angerufen un gefragt wie das so mit der hardware un software garantie aussieht. also ob samsung deutschland auch dies übernimmt. der etwas verwunderte mitarbeiter sagte natürlich un das es ein in deutschland gekauftes gerät sei mit einer deutschen rechnung, ich könne ja nich wissen woher der händler es eigentlich hat, un solange es ein europäisches gerät sei würde samsung deutschland die garantie natürlich ünernehmen. habe danach noch einmal bei samsung angerufen um bei einem anderen mitarbeiter nochmal die selbe frage zu stellen, weil 2 meinungen sind besser als eine ^^. auch dieser bestätigte dies, und wollte wohl etwas schmunzelnd wissen in welchem forum ich das denn gelesen hätte das die garantie nich wirksam sei. ich meinte das ich es nich mehr wisse, un darauf sagte er , es sei ja auch egal, auf jeden fall ist die garantie wirksam. soooo ich hoffe das konnte ein bissi helfen
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#100 | |
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