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Humpa

Talkline Flat Smart (Telekom) - Tethering?

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Humpa

Hallo, ich bin Talkline-T-Mobile-Kunde und überlege zur "Flat Smart" zu wechseln. Es wäre mir aber wichtig, dass der neue Vertrag auch Tethering erlaubt, damit ich mein I-Phone als persönlichen Hotspot für mein I-Pad (ohne 3G) nutzen kann. Im Vertrag-Kleingedruckten heißt es dazu:

"Die Handy Internet Flat unterstützen nur das Surfen mit einem geeigneten Smartphone ohne angeschlossenem Computer. Eine Nutzung mit Data Cards, Data-USB-Sticks, Surf-Boxen oder Embedded Notebooks ist nicht Gegenstand des Vertrages."

Erlaubt der Vertrag nun Tethering oder nicht?

Im Voraus schon mal "Danke" für eure Hilfe und Entschuldigung für mögliches Doppel-Posten!

Euer Humpa

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Razr255

Hallo,

ich habe die Flat Smart und kann sagen: Sie erlaubt Tethering.

Zumindest sind das meine Erfahrungen. Ich habe es schon öfters benutzt, wenn mein Internet über den Anbieter ausgefallen ist am PC.

Ich habe bei mir in den Einstellungen auch die Möglichkeit einen Mobilen Wi-Fi Hotspot einzurichten (das ist wohl die art, die du benutzen willst)

Das funktioniert bei mir ebenfalls.

Grüße

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Lostinpast

So wie Du die Vertragsklauseln heraus kopiert hast heißt das eindeutig:

Nein! Der Vertrag verbietet Tethering ausdrücklich. Es werden sogar Geräte beschrieben, in der die SIM-Karte ( die ist ja Vertragsgegenstand ) nicht eingesetzt werden darf. In diesen Vertragsklauseln steht aber auch eindeutig

"ohne angeschlossenen Computer"! Dahinter verbirgt sich der neudeutsche Begriff "Tethering". Dabei ist es egal, welche Art der Verbindung zum Computer bestehen könnte. Also USB-Kabel, Bluetooth, WLan oder ähnliches. Keine dieser Verbindungen ist als Tethering-Internet zulässig. Auch Tablet-PC sind nicht erlaubt. Auch wenn der Begriff "Embendded Notebook" etwas veraltet klingt.

Wenn im Vertrag der Passus "Handy-Internet" steht, dann bedeutet das nur und ausschließlich Nutzung mit Handy. Allseits beliebt sind auch die kleinen Nummern bei Vertragsbestandteilen. Diese nennen sich Fußnoten. Die Erklärung, was sie jeweils bedeuten ist meist schwer zu finden und winzig klein gedruckt..... das sogenannte "kleingedruckte im Vertrag".

Sieht meist so aus:

Internetflat 100² ³...... weiter unten steht dann irgendwo als anklickbarer Link Fußnoten

Fußnote ²: Nach 100kB DL od. UpL wird die Geschwindigkeit von Womöglich auf Unmöglich gedrosselt. Nutzung nur mit Smartphone oder Handy bis 0,5" Displaygröße zulässig. Computer kennen wir nicht und deshalb gibt es sie auch nicht. SIM-Karte in das Smartphone oder Handy stecken ist gut. SIM-Karte wo anders reinstecken ist schlecht und nicht Gegenstand des Vertrages.

Fußnote ³: Beim Kauf eines Smartphones oder Handy mit max. 0,5" Display bekommen Evangelische eine Audienz beim Papst und Katholische kommen bereits nach 2 Wochen Fegefeuer in den Himmel. Verbrochen ist Verbrochen. Dafür sitzen unsere Vorstände bereits seit Jahren ein. Zur Zufriedenheit unserer Kunden.

"nicht Gegenstand des Vertrages" bedeutet, daß alle Dinge die im Zusammenhang erwähnt wurden nicht erlaubt sind.

Du kannst natürlich gegen Vertragsbedingungen verstoßen. Das ist dann aber eine Angelegenheit, die im Ernstfall eine äußerst ungünstige Rechtslage verspricht.

Im Prinzip ist es nicht mal eine Grauzone. Die Klauseln sind eindeutig. Es ist ein Knebelvertrag, der den Kunden doch recht deutlich einschränkt...... da gibt es sicher bessere Verträge.

bearbeitet von Lostinpast

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