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Was ist Branding? - Alle Fragen, alle Fakten

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Da mich das Thema so langsam ziemlich abnervt, habe ich mich mal daran gemacht zu recherieren um mal alle Fragen zu klären. Sollten Fehler oder neue Erkenntnisse auftauchen, so bitte ich darum den Thread nicht damit voll zu müllen, sondern mir eine PN damit zukommen zu lassen. Ich werde das dann entsprechend ändern.

Vorab ein Bericht von Geld-Online:

[mi]Branding-Handys: Mit einem Klick ins Portal

Handys mit "Branding" sind speziell auf den Netzbetreiber eingestellt. Oft muss der Nutzer nur eine Taste drücken, um in das Internetportal des Anbieters zu gelangen. Das kann auch unabsichtlich passieren und dadurch können Kosten entstehen.

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Immer mehr Netzbetreiber setzen verstärkt Branding-Handys ein. "Branding" heißt so viel wie mit einer Marke versehen, in diesem Fall mit der des Netzbetreibers. Beim äußerlichen Branding wird schlicht das Loge des Netzbetreibers auf das Handy gebracht. Dazu können Tasten kommen, die ausschließlich der Einwahl in die Internetplattform des Betreibers dienen und oft ebenfalls das Logo des Anbieters tragen. Sobald das Logo auf dem Telefon zu sehen ist, entspricht die Funktionsweise häufig nicht mehr der des Original-Handys des Herstellers.

Diese so genannten Branding-Handys sind auf bestimmte Dienste des Netzbetreibers fest voreingestellt. Das erleichtert die Bedienung, wenn man die Datendienste des Netzbetreibers in Anspruch nehmen will, wie etwa Logos, Klingeltöne und Spiele vom WAP-Portal des Netzbetreibers herunter laden, E-Mails schreiben und Bilder versenden.

brand235.jpg

Soft Keys führen ins Internet

Experten zufolge sind die so genannten Soft Keys noch unangenehmer. Dabei erscheint im Normalzustand des Handys das Logo des Internetportals vom Netzbetreiber. Wer dann auf die benachbarte Taste drückt, baut eine Verbindung ins Netz auf. Ärgerlich ist vor allem, dass es sich dabei oft um eine zentrale Steuerungstaste handelt. Viele Handynutzer sind laut Stiftung Warentest zudem auf diese Tasten trainiert. Da könne es leicht zum unbeabsichtigten Drücken kommen.

Veränderte Menüs in Branding-Handys

Als neuesten Trend beobachten Experten auch veränderte Menüs in Branding-Handys, hinter denen sich die Netzeinwahl versteckt. So könne sich beispielsweise unter dem Menüpunkt "Klingeltöne" ein Ordner "mehr Klingeltöne" finden. Wer diesen anklickt, klickt sich dann ins Portal.

brand335.jpg

De-Branding

Das unbeliebte Branding auf dem Handy loszuwerden, ist sehr schwierig. Von Internet-Angeboten für das "De-Branding" raten Fachleute jedoch ab. So bietet ein Händler bei einem Internetauktionshaus an, die Software in verschiedenen Geräten von Sony Ericsson, Motorola oder Samsung auszutauschen. Nach Vorkasse muss das Handy an ein unbekannte Adresse geschickt werden. Das sei riskant, so die Verbraucherschützer.

Auch das Aufspielen von Software aus dem Internet über den heimischen Computer sei nicht zu empfehlen. Wenn bei der Betriebssoftware Defekte auftreten, kann das Handy vielleicht nicht mehr zu retten sein.

Auch wegen der Garantie sei das De-Branding problematisch. Es sei nicht absehbar, wie der Netzbetreiber bei Problemen mit der neuen Software reagiere. Laut Vodafone-Sprecher erlischt mit dem De-Branding jedoch nicht automatisch die Gewährleistung. Der Einzelfall müsse geprüft werden.

Die einfachste Lösung ist deshalb, beim Kauf genau auf die Einstellung eines Branding-Handys zu achten. Die meisten Modelle sind am Logo zu erkennen. Im Zweifel kann aber auch der Verkäufer nach dem veränderten "Innenleben" gefragt werden. Denn es gibt ja immer noch zahlreiche Handys ohne Branding.

geld-online vom 24.08.2004[/mi]

Nun zur Eigentlichen FAQ:

F: Ist Branding eine Einschränkung der Funktionsumfanges?

A: Ein klares JAIN ist hier leider die richtige Antwort. Die Funktionen die durch das Branding belegt sind, sind an deren Stellen zu finden.

Beschränkungen wie z.B. das man trotz Änderung der Zugangsdaten in das voreingestllte Portal des "Branders" gelangt, sind dabei leider die Ausnahme.

F: Muss der Verkäufer auf das Branding hinweisen?

A: Wenn der Kunde sich in einen Stationären handel begibt: Nein

Wenn ein Online-Kauf oder Fax-Kauf oder telefonischer Kauf zustande kommt muss es ausgewiesen, oder bildlich dargestellt, oder wenn ohne Bild, ausdrücklich darauf hingewiesen werden. Also Ja

F: Ist De-Branding illegal/verboten?

A: Grundsätzlich Nein. Wichtig dabei ist jedoch, das der Benutzer dies nicht selber tun darf, sondern dies nur von authorisiertem Fachpersonal durchführen lassen muss. Andernfalls erlischt die Garantie, sowie die Gewährleistung.

F: Warum darf man nicht selbst de-branden?

A: Zuallererst muss gesagt werden, das die Software nicht legal für den Benutzer erhältich ist, womit er gegen das Urheberrecht verstößt.

Das Herunterladen und Benutzen sogenannter Flashertools ist dagegen legal.

Das verwenden von Flashroms jedoch nicht.

F: Dürfen Geräte mit Sicherheitssperren (auch Zertifikate genannt) de-branded werden?

A: Nein, das umgehen von Sicherheitssperren steht in Deutschland unter Strafe.

F: Welche Geräte mit derartigen Zertifikaten gibt es?

A: Bisher ist nur das Sony Ericsson K700i, S700i und das K500i bekannt

F: Gibt es von allen Geräten Versionen mit und ohne Branding?

A: Nein. Folgende Geräte sind in Deutschland nicht (ohne Import) ungebrandet erhältlich:

Sony Ericsson F500i

Sony Ericsson V800

Sony Ericsson Z1010

Siemens CV65

Siemens CT65

Siemens CO65

Siemens CXV65

Siemens CXT65

Siemens CXT70

Siemens CXV70

Siemens CXO70

Siemens ST55

Siemens ST60

Siemens SX1 Music

Motorola V300

Motorola V525

Motorola V600

Motorola E1000

Motorola E398

Motorola V980

Motorola C980

Sharp GX10

Sharp GX10i

Sharp GX15

Sharp GX20

Sharp GX20i

Sharp GX30

Sharp GX30i

Sharp TM100

Sharp TM150 (ACHTUNG US-Handy)

Sharp TM200

Sharp 802

Sharp 902

LG C1200

LG C2200

LG L5100

LG G7050

Samsung SGH-E300

Samsung SGH-E310

Sasmung SGH-E330

Samsung SGH-E810

Samsung SGH-E820

Samsung SGH-D500

Samsung SGH-Z105

Samsung SGH-Z107

Samsung SGH-Z110

Panasonic GD87

Panasonic GD67

Panasonic X60

Panasonic X400

Panasonic X701

Sagem My-X5

Sagem My-X55

Sagem My-X5-2

Sagem My-X6

Sagem My-X7

Sagem My-X8

Sagem My-V55

Sagem My-V65

Sagem My-V75

Medion Smartphone

Medion Smartphone 2

Medio Multimedia-Phone

T-Mobile MDA

T-Mobile MDA II

T-Mobile MDA III

T-Mobile MDA Compact

T-Mobile SDA ohne Kamera

T-Mobile SDA

T-Mobile SDA Music

O2 XDA

O2 XDA II

O2 XDA IIs

O2 XDA III

O2 X1

O2 X2 (UK)

O2 X3 (UK)

O2 X-Phone (UK)

NEC 802

Nec N21i

Nec N22i

Vodafone VPA

Vodafone VPA III

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Heute hat die Sendung "Das!" vom NDR einen Bericht über Branding gebracht, Inhalt war folgender:

Teil 1

[mi]Handys: Integrierte Betreiber-Dienste als Kostenfalle

Die Netzbetreiber verkaufen immer mehr Mobiltelefone mit präparierter Software. Ein versehentlicher Druck auf eine bestimmte Taste - schon startet das Herunterladen teurer Infos.

"Gebrandete" Mobiltelefone: Irreführung der Verbraucher

Der Begriff "gebrandete Handys" bezeichnet speziell präparierte (englisch: brandmarken, einbrennen) Handys. Sie tragen das Logo einer bestimmten Mobilfunkfirma und werden mit veränderter Software geliefert. Diese Modelle bieten per Tastendruck den Zugang zu kostenpflichtigen Diensten des Netzbetreibers. Die Anbieter bezeichnen das als Kundenservice. Die Stiftung Warentest hat kürzlich 14 gebrandete Mobiltelefone getestet und hält dies hingegen für eine Irreführung der Verbraucher. Das Gefährliche: Ein Knopfdruck, und das Internetportal (beispielsweise "Vodafone live") öffnet sich. Gebrandete Handys sind in der Regel billiger als labelfreie, da sie den Mobilfunkbetreibern ein Riesengeschäft versprechen.

Betreiber-Taste führt ungewollt zur Internet-Einwahl

Wer bei gebrandeten Handys ahnungslos die mit dem Firmenlabel gekennzeichnete Taste drückt, kann sich auf eine gesalzene Rechnung gefasst machen. Ohne einen Hinweis des Anbieters ist der Nutzer sofort kostenpflichtig im Internet. Am Monatsende finden sich dann auf der Handy-Rechnung unerwartete Beträge, die beispielsweise mit "WAP-Zugang" ausgewiesen sind. Hintergrund: Der Nutzer ist unbewusst durchs Internet gesurft, nachdem er die sonst mit der "Zurück"-Funktion belegte Taste gedrückt hatte. Bereits ab dem Aufbau der Verbindung werden dabei oft Gebühren berechnet.

Welche Taste führt ins Netz?

Die Taste ist meistens sehr prominent angebracht, zum Beispiel direkt unter dem Display.

Welche Geräte sind betroffen? (Anmerkung von mir: Die Liste von DAS ist für den Eimer!)

Drei der Modelle im Test von Stiftung Warentest hatten das rote Vodafone-Label und waren daher im Preis reduziert: Panasonic X60, Samsung Z105 und Sharp GX30. Wer diese Modelle ohne Betreiber-Label erwerben möchte, muss den vollen Preis bezahlen. Die gebrandeten Geräte sind laut Stiftung Warentest ungünstig für den Verbraucher. Das Branding lege den Handys Beschränkungen auf, die den Betrieb in anderen Funknetzen erschweren. Eine Umprogrammierung des Modells ist zudem mit erheblichen Problemen verbunden. Beim nächsten Handykauf sollten Sie lieber genau hinschauen, ob das ausgewählte Modell ebenfalls solche "aufgezwungenen" Programmierungen aufweist. Wer also uneingeschränkt sein Handy nutzen will, sollte lieber vom Kauf eines so präparierten Gerätes absehen.

Quelle: Ndr - Das![/mi]

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Teil 2

[mi]Präparierte Handys: Schutz vor der Zwangs-Programmierung

Gebrandete Handys - Teil 2:

Immer mehr Handynutzer tappen in die neue Kostenfalle der Netzbetreiber: Speziell präparierte Handys werden mit veränderter Software geliefert und führen den Nutzer unbemerkt auf das teure Internetportal des Betreibers. Ein versehentlicher Klick auf eine zentrale Taste verursacht dabei nicht unerhebliche Kosten. Im zweiten Teil über "gebrandete Handys" zeigt Das! digital, wie sich Mobiltelefone von der Zwangs-Programmierung befreien lassen.

Was sind "gebrandete Handys"?

Der Netzbetreiber installiert auf dem Gerät fest eigene Logos und Klingeltöne. Besonders ärgerlich für den Kunden ist, dass einzelne zentrale Tasten neue Funktionen zugewiesen bekommen, so dass er ohne jede Rückfrage ins Internet gelangt und dort auf das Portal des Anbieters geführt wird.

Teure Tasten-Belegung

Vorreiter beim Branding ist der Netzbetreiber Vodafone mit dem zum Beispiel häufig verkauften Sony-Ericsson-Gerät T 610. Viele Wege führen bei diesem Handy direkt zum Betreiber-Dienst "Vodafone Live" - vor allem die so genannte Live-Taste, die von Sony-Ericsson ursprünglich als Kurzwahl zu Menüpositionen vorgesehen war. Diese ist bei den gebrandeten Vodafone-Handys fest mit dem Portal verknüpft. Der Handy-Besitzer kann diese Konfiguration nicht verändern. Auch bei einem versehentlichen Druck der Joystick-Taste stellt das Gerät die Verbindung direkt her. Je nach Tarif werden bei diesen möglicherweise unbeabsichtigten Einwahlen zwischen zwölf und 40 Cent fällig. Doch auch T-Mobile brandet inzwischen Handys. Der Betreiber O2 belegt eventuell vorhandene Standard-WAP-Tasten von Handys mit einem Direktzugriff auf das O2-Angebot.

Gegenmaßnahmen

Die Voreinstellungen der Betreiber lassen sich vom Kunden auf herkömmlichem Wege nicht austricksen. Dazu bedarf es eines Eingriffes in die Software des Handys. Spezielle Dienstleister bieten für 20 bis 30 Euro ein "De-Branding" an, mit dem der Kunde die Kontrolle über sein Handy zurückgewinnt. Meist werden die Dienste über das Internet angeboten. Der Kunde muss sein Handy (ohne SIM-Karte) einschicken und erhält das Gerät dann mit der Software des Herstellers wieder zurück. [/mi]

ACHTUNG: ÄRGER MIT DEM PROVIDER IST VORPROGRAMMIERT

[mi]Check-Punkte

Wer sein Handy von den Voreinstellungen des Betreibers befreien will, sollte einige Punkte beachten:

  • Ist der "De-Brander" vertrauenswürdig? Immerhin bekommt er ein recht teures Gerät zugeschickt. Daher sollte an der Identität des Dienstleisters kein Zweifel bestehen. Erkennbar ist das vor allem an einem eindeutigen Impressum, dessen Angaben sich auch anhand des Telefonbuches nachvollziehen lassen. Bei Dienstleistern, die telefonischen Kontakt scheuen und nicht anders als über E-Mail erreichbar sind, sollten Sie vorsichtig sein


  • Garantieabwicklung: Übernimmt der De-Brander die Garantieabwicklung, wenn innerhalb der Zeit der Herstellergarantie ein Problem auftritt, dann traut er sich auch zu, über einen längeren Zeitraum Service zu bieten ACHTUNG: Hersteller, Lieferant und Händler haben nach dem De-Branding keinerlei Verpflichtung mehr Garantie oder Gewährleistung zu gewähren, das Gerät dürfte normalerwise nicht einmal mehr betrieben werden, da die TÜV-Abnahme fehlt!


  • Örtlicher Fachhändler: Wer sein Handy nicht aus der Hand geben will, kann bei örtlichen Mobiltelefonhändlern nachfragen, was diese für ein "Software Update" berechnen. Viele Firmen bieten diesen Service an, ohne ihn direkt "De-Branding" zu nennen. Grund: Sie wollen sich ihre Beziehung zu den Netzbetreibern nicht verderben. Da sie aber auch um Kundenservice bemüht sind, kann man auf diese Art und Weise das Branding loswerden.

Tipp: WAP-Profil ändern

Es ist zwar in der Regel nicht möglich, die voreingestellten WAP-Profile in den gebrandeten Handys zu löschen. Der Kunde kann allerdings nach einem intensiven Blick ins Handbuch das bestehende WAP-Profil ändern. Ein versehentlicher Tastendruck führt dann zu einer Fehlermeldung bei der Interneteinwahl - und diese kostet nichts.

Quelle: Ndr - Das!

[/mi]

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Liste der Handys, die Entbrandet werden können:

Sony Ericsson F500i

Sony Ericsson K500i

Sony Ericsson K700i

Sony Ericsson T610

Sony Ericsson T630

Sony Ericsson T300

Sony Ericsson T310

Sony Ericsson T68i

Sony Ericsson Z500i

Sony Ericsson Z600

Sony Ericsson Z1010

Sony Ericsson P800

Sony Ericsson P900

Sony Ericsson P910i

Siemens CV65

Siemens CO65

Siemens CT65

Siemens CXV65

Siemens CXT65

Siemens CXO65

Siemens CXT70

Siemens CXV70

Siemens CXO70

Siemens ST55

Siemens ST60

Siemens SX1 Music

Motorola V300

Motorola E398

Motorola C395

Motorola E330

Motorola V525

Motorola V550

Motorola V600

Motorola V620

T-Mobile MDA

T-Mobile MDA II

T-Mobile MDA III

T-Mobile MDA Compact

O2 XDA

O2 XDA II

O2 XDA IIs

O2 XDA III

O2 X-Phone

Nokia 3200

Nokia 3220

Nokia 5140

Nokia 6170

Nokia 6220

Nokia 6230

Nokia 6600

Nokia 6630

Nokia 6810

Nokia 6820

Nokia 7610

Nokia 7650

Vodafone VPA

Vodafone VPA III

Achtung: Beim De-Branden erlischt derzeit die Garantie.

Ebenso erlischt die Gewährleistungspflicht des Händlers, bei dem das Gerät ursprünglich gekauft wurde.

Der Händler/Dienstleister, der das De-Branding gewerblich anbietet haftet für eventuelle Schäden, die durch das De-Branding entstehen könnten.

Zudem muss der gewerbliche De-Brander die Gewährleistung nach dem vollzogenden De-Branding übernehmen.

Privates De-Branding ist nach wie vor illegal

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Bei "Branding-Handys" die Tastensperre aktivieren

Wenn ein so genanntes Branding-Handy gerade nicht gebraucht wird, sollte die Tastensperre aktiviert werden. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass mit einem versehentlichen Tastendruck ein teurer Internetzugang aktiviert wird.

Kunden sollten sich vor teuren Zusatzangeboten in Acht nehmen.

© dpa

dpa - Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf aufmerksam. Die von den Mobilfunkbetreibern selbst angebotenen "Branding- Handys" sind nach Angaben der Verbraucherschützer oft mit einer Tastenbelegung versehen, die den Nutzer besonders schnell zu kostenpflichtigen Angeboten führt.

Oft nehmen die Verbraucher die aufgelaufenden Kosten für solche Zusatzdienste erst mit der folgenden Rechnung zur Kenntnis. Doch auch wenn die Internettaste versehentlich gedrückt worden ist, müssen die Kunden die Rechnung begleichen.

Quelle: GMX

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Branding-Entfernung illegal?

Im Internet lassen sich verschiedene Anbieter finden, die das "Branding" aus aktuellen Mobiltelefonen entfernen - also die originale Hersteller-Software an Stelle der eingeschränkten Netzbetreiber-Version aus das Handy aufspielen. Im T-Mobile-Shop behauptete nun ein Verkäufer, so ein "De-Branding" sei illegal. Was ist davon zu halten?

Illegal, also ein Verstoß gegen geltende Gesetze, dürfte das Entfernen des Branding durch Aufspielen der originalen Hersteller-Software auf das Handy zumindest aus Anwendersicht kaum sein. Verlässlich lässt sich das natürlich erst beantworten, wenn ein Gericht über einen entsprechenden Präzendenz-Fall entschieden hat. Umstritten ist, ob die Anbieter solcher Dienste schutzwürdige Interessen der Netzbetreiber verletzen - über solche Klagen müssen die Richter demnächst entscheiden. Es könnte dann passieren, dass solche Dienste künftig mehr legal angeboten werden dürfen.

Auf einem anderen Blatt steht der Garantieverlust: Wenn Sie ein gebrandetes Handy bei einem Netzbetreiber kaufen, ist dieser Vertragspartner und Ansprechpartner für Garantieleistungen und eventuelle Reparaturen. Deshalb kann (und wird) der Netzbetreiber bei einem defekten Handy, dessen Software modifiziert oder entfernt wurde, die Garantieleistung verweigern. Auf den Kosten oder im schlimmsten Fall dem Kaufpreis für ein Ersatzgerät würden Sie dann gegebenenfalls sitzen bleiben.

Quelle: connect, Heft 8, Ratgeber Leserfragen, Seite 102

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Anleitung: Hardware de-branding bzw Logos entfernen

da ich über die suche keinen entsprechenden thread gefunden habe, versuche ich hier mal eine methode vorzustellen, mit der ich erfolgreich und ohne spuren die aufgedruckten logos vom handy entfernen konnte. sicherlich ist hier irgendwo schonmal ähnliches gepostet worden, es ist auch nicht meine erfindung. aber evtl wäre es hilfreich dieses thema auch zu pinnen. wer ergänzungen und berichtigungen parat hat, bitte melden.

(am beispiel eines nokia 6230 mit vodafone logo)

auf der rückseite bzw dem akkudeckel ist ein rotes vodafone logo aufgedruckt. die einfachste möglichkeit ist sicherlich einfach einen neuen akkudeckel zu kaufen, direkt bei nokia im NSC (ca. 8 - 10,- euro). aber vielleicht möchte man ja kein geld ausgeben, oder der nächste shop ist meilenweit entfernt.

diese logos sind in den meisten fällen mit hilfe von nagellackentferner löslich. manche kratzen auch einfach mit einem messer bis das dingen weg ist, ander radieren sich nen wolf. ich habe eine kombination aus allen methoden genommen, die am schonensten ist. es blieben keine kratzer oder ähnliches zurück.

Achtung: diese methode hat bei mir einwandfrei funktioniert. aber natürlich kann ich keine haftung dafür übernehmen, dass es immer problemlos funktioniert. also nachmachen nur auf eigenes risiko

und so geht's:

zunächst muss man die oberfläche des logos mit einem scharfen messer anrauen und/oder möglichst viel der "masse" abkratzen. je mehr man wegkratzt, desto schneller geht es hinterher mit dem nagellackentferner. aber vorsicht!! man darf nicht auf dem originalen lack landen! besser also eine hauchdüne rote schicht lassen, dann gibt's auch kein kratzer.

danach geht's mit nagellackentferner und wattestäbchen weiter. ich habe herausgefunden, dass der originale lack des covers sehr resistent gegen das zeug ist. man kann also beruhigt einige minuten auf dem logo zumreiben, bis es komplett verschwunden ist. das gilt aber nur für besagtes handy! im zweifelsfall vorher an einer unauffälligen stelle ausprobieren. handys mit alucover sind da natürlich durchweg unkritisch, aber aufgepasst, nicht alles was glänzt ist auch wirklich alu. und gummierte cover lieber gar nicht bearbeiten.

das meiste ist jetzt weg, doch auch wenn alle farbe verschwunden ist bleibt meist noch ein schatten, dort wo vorher mal das logo war. das liegt daran, dass die schale ein wenig rauh ist, und in den tiefen sitzten noch rückstände. diesen letzten rest bekommt man dann mit einem weichen roten radierer weg.

das ergebnis kann sich sehen lassen, absolut spurenlos und branding-frei

Quelle: https://www.handykult.de/forums/showpost.php?p=679900&postcount=7

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Hier Bilderbeispiel:

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Branding Extreme: T-Mobile bringt UMTS-Handy ohne Bluetooth-Datendienste

Samsung SGH-Z130 bei T-Mobile: Bluetooth eignet sich nur für Freisprecheinrichtungen.

Der Netzbetreiber T-Mobile hat sein Portfolio um das auf dem 3GSM-Kongress in Cannes vorgestellte UMTS-Handy SGH-Z130 von Samsung erweitert. Das Fotohandy ist mit einer Megapixel-Kamera ausgestattet, die Bilder mit der Maximalauflösung von 1152 × 864 Pixeln aufnimmt. Das Farbdisplay (176 × 220 Pixel, 18 Bit Farbtiefe) lässt sich um 90 Grad drehen. So kann man etwa Videos auch im Breitformat betrachten. Das Dualmode-Gerät funkt im UMTS-Netz oder in GSM-Netzen bei 900, 1800 oder 1900 MHz.

Außer guten Organizerfunktionen -- das Adressbuch speichert bis zu 1000 Namen mit je fünf Rufnummern, zwei Postadressen, E-Mail und Homepage -- spielt es auch MP3-Musik und Videoclips ab. Der interne Speicher fasst bis zu 48 MByte, ein Slot für Speicherkarten fehlt.

Bilder, Sounds Videos und Texte lassen sich nur als Multimedianachrichten oder E-Mail-Anhänge versenden. Wer Dateien direkt auf den PC übertragen will, braucht dazu das mitgelieferte USB-Kabel, obwohl das Z130 auch mit der Funkschnittstelle Bluetooth ausgestattet ist. Samsung hatte bei der Qualifizierung über die Bluetooth Special Interest Group (Bluetooth SIG) noch mehrere Profile für den Datenaustausch mit anderen Bluetooth-Geräten wie Handys, PDAs und Notebooks angegeben (die Profile finden Sie auch in unserer Bluetooth-Datenbank), das von T-Mobile angebotene Handy kennt jedoch nur noch die Profile Headset und HandsFree, womit es sich mit Funk-Headsets und Freisprecheinrichtungen fürs Auto verbinden kann. Sogar das sonst obligatorische DUN-Profil (Dialup Networking) fehlt, sodass man zum mobilen Surfen mit einem Notebook das USB-Kabel benutzen muss. Anzeige

Bei der Anpassung der Firmware des Samsung-Handys an die Wünsche von T-Mobile, dem so genannten Branding, sind augenscheinlich nicht nur Menüs und Klingeltöne verändert, sondern für viele Kunden wichtige Funktionen deaktiviert worden. Das Amtsgericht in Potsdam entschied erst im März zugunsten eines T-Mobile-Kunden, der sein Mobiltelefon wegen Branding zurückgeben wollte.

Besonders verwirrend für potentielle Kunden ist dabei, dass T-Mobile selbst auf der Webseite mit den Technischen Daten zum SGH-Z130 die Bluetooth-Funktion "zur kabellosen Verbindung mit Handys und Laptops" hervorhebt -- was offensichtlich nicht der Wahrheit entspricht. T-Mobile wollte dies ohne vorherige Prüfung nicht kommentieren. Wer bei einem UMTS-Handy Wert auf die praktische Funkschnittstelle legt, sollte von dem ansonsten guten SGH-Z130 Abstand nehmen, zumal es mit einem Relax100-Vertrag noch etwa 100 Euro und ohne rund 380 Euro kostet. (rop/c't)

Quelle: heise.de

Ist mal ein Starkes Stück!

Handy-Branding

So werden Voreinstellungen zur Kostenfalle

Auf Mobiltelefonen der neuesten Generation prangt nicht nur überdimensional das Firmenlogo des Netzbetreibers, auch das Innenleben der Telefone haben die Anbieter voll im Griff. Eigene Software-Pakete werden mittlerweile auf den Geräten platziert. Das Problem: Mit nur einem Knopfdruck klickt der Nutzer sich schnell ungewollt und oft auch unbemerkt ins Internet – und schon rattern die Gebühren! Selbst der Befehl zum Abbrechen funktioniert häufig nur zeitversetzt. Wollen die Netzbetreiber ihre Kunden etwa absichtlich in die Kostenfalle locken?

PLANETOPIA-ONLINE hakt nach und sagt, wie sich Handybesitzer schützen können.

Schon lange sind Handys nicht mehr nur fürs Telefonieren da. Der Trend geht auch hier zum Internet. Die Mobilfunkanbieter nutzen das und „branden“ ihre Geräte. Einzelne Tasten sind so belegt, dass der Nutzer möglichst schnell zu den Online-Portalen der Netzbetreiber kommt. Ein Klick und schon steht die Verbindung zum Internet. Doch genau das geht Manchem einfach viel zu schnell.

Passantenstimmen: „Wenn man auf die Taste kommt, landet man ja sofort in diesem Wap und das kostet ja doch deutlich Geld.“ - „Es ist natürlich extrem unverschämt von den Betreibern eigentlich, dass einem vorgeschrieben wird, man muss diese Funktion so nutzen.“ - „Na ja, wenn ich mal Guthaben hatte, was selten vorkommt, aber immerhin, dann ist man einmal da rauf gekommen und ist direkt in dem bekloppten Internet.“

Genau so geht es Fabian immer wieder. Eigentlich nutzt der Lehrer sein Handy für SMS oder zum Telefonieren. Dann ein falscher Tastendruck und schon wählt sich sein Handy ins Internet ein.

Fabian: „Wenn ich das merke, versuche ich das immer direkt abzubrechen. Das geschieht aber oft Zeit verzögert. Und dadurch entstehen für mich Kosten, die unnötig sind. Und das ärgert mich.“

Am Monatsende die Rechnung. Obwohl es sich immer nur um kleinere Cent-Beträge handelt, zahlt er für die Dienste mehr als 37 Euro. Wir sind bei Stiftung Warentest in Berlin. Handy-Experte Marco Dettweiler stellt fest, immer mehr Handys sind gebrandet. Besonders beliebt: die direkte Tastenbelegung ohne Umweg übers Menü. So kann der Nutzer schnell ins Netz. Und zahlt ab dem ersten Tastendruck. Service oder Abzocke?

Marco Dettweiler: „Die Betreiber argumentieren, dass es so eine Art One-Click-Taste ist, dass man schnell im Internet ist. Die Frage ist, ob die Verbraucher das wollen. Ich glaube es nicht. Ich kenne nur unsere Verbraucher, die uns anrufen und sich beschweren, dass sie unabsichtlich diese Taste drücken.“

Der Anwalt für Internetrecht und Telekommunikation Michael Terhaag sieht im Branding ein Problem. Er hat sogar rechtliche Bedenken.

Michael Terhaag, Rechtsanwalt: „Man muss unterscheiden: bin ich mir in dem Moment bewusst, dass ich hier erhöhte Kosten auslöse. Das ist natürlich bei bestimmten Shortcuts und bestimmten Programmierungen eben nicht der Fall. Dann entsteht letztendlich kein Nutzungsvertrag, entsteht auch kein Anspruch auf das Geld. Und das ist auch in keiner Weise rechtens.“

Was sagen die Netzbetreiber dazu? Eigentlich sehen die in ihren Internet-Portalen einen Service für den Kunden, der die Vielfalt der Angebote nutzen kann. Per Email fragen wir bei den 4 großen deutschen Anbietern nach, wollen wissen, was wirklich hinter dem Branding steckt. Vor der Kamera bekommen wir nur von Eplus eine Antwort.

Jörg Carsten Müller, Eplus: „Die Erfahrung zeigt eben, dass gebrandete Handys klar zur Unzufriedenheit führen bei den Kunden. Deswegen verzichten wir drauf. Da geht der Kundenwunsch ganz klar vor.“

Von O2 bekommen wir schriftlich folgende Rückmeldung: Der Kunde könne entscheiden, ob er ein gebrandetes Handy wolle, das Branding sei moderat und: alle Einstellungen könnten von Hand wieder zurückgesetzt werden. Vodafone antwortet: Gebrandetete Handys gingen auf häufige Kundenwünsche zurück, die Menüs seien einfach strukturiert und versteckte Klicks ins Internet, die gebe es gar nicht. Ähnlich die Stellungnahme von T-Mobile: Die Menüs seien übersichtlich aufgebaut, alle Funktionen seien nachvollziehbar und auch hier: keine versteckten Online-Links. Ganz anders sieht das Marco Dettweiler. Bei seinen Tests stellt er immer wieder fest:

Marco Dettweiler, Stiftung Warentest: „Man hat auch versteckte Menüpunkte, wie zum Beispiel unter Bilder. Da will man sich seine Bilder anschauen und dann gibt es einen Knopf „mehr Bilder“ und wenn man da draufkommt ist man auch im Internet. Und da ist mittlerweile ziemlich viel los in den Menüs und man kann eigentlich noch öfter in diese Falle tappen.“

Denn die schnellen Klicks ins Netz warten auch bei anderen Menüpunkten: unter Videos. Bei den Spielen. Und natürlich bei den Klingeltönen. Verschiedene Funktionen der Handys werden durch das Branding sogar deaktiviert. So etwa die Übertragung von Fotos per Infrarot. Stattdessen muss der Nutzer das Bild dann per MMS schicken. Und das kostet Gebühren. Besonders ärgerlich: viele Handys können MP3s abspielen. Doch beim Einstellen als Klingelton, plötzlich eine Fehlermeldung. Die Folge: der Song muss vom Portal des Netzbetreibers runtergeladen werden. Und das für mindestens 1,99 Euro. Die Verbraucherzentralen warnen daher ausdrücklich vor gebrandeten Geräten.

Brigitte Sievering-Wichers, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: „Da sieht es so aus, dass natürlich diese Netzbetreiber erst mal ihre Produkte verkaufen wollen. Das heißt, es kann mir passieren, dass ich bestimmte Klingeltöne nicht runterladen und abspielen kann, sondern im Prinzip nur die Angebote des Anbieters, des Netzbetreibers in diesem Falle, nutzen kann.“ „Warum ist das so?“ „Das ist ganz klar. Da gibt es ein wirtschaftliches Interesse sicherlich der Anbieter, denn die wollen ja mit ihren Produkten und Angeboten Umsatz und damit auch Gewinn machen.“

Genug von seinem gebrandeten Handy hat auch er: Dennis – ein genervter Besitzer. Immer wieder die ungewollten Klicks ins Netz. Der 23-Jährige will nicht mehr, sucht Hilfe beim Vertrags-Händler.

Dennis. „Da werden komplette Menüfunktionen abgeändert und ersetzt durch Internet-Portale. Finde ich absolut furchtbar. Und ich bin fest davon überzeugt, dass das mittlerweile bei vielen Kunden ein Kaufkriterium ist, dass diese Geräte ungebrandet sind. Bei mir auf jeden Fall.“

Und so wird ihm geholfen. Handy-Fachmann Markus Klein entbrandet das Handy. Erst wird die Software des Netzbetreibers entfernt, dann die Original-Software des Herstellers wieder aufgespielt. Nach 15 Minuten ist alles fertig. 29 Euro kostet das De-Branden. Ganz wichtig: die Firma übernimmt auch die Gewährleistung.

Markus Klein: „Die Netzbetreiber werden die Garantie dafür, dadurch, dass die Software ausgetauscht wird, mit Sicherheit ablehnen. Für den Fall übernehmen wir für den Kunden nach dem Entbranden, wenn das von uns gemacht worden ist, die komplette Garantie. Sprich, wir übernehmen die Garantie auf die Hardware und auf die Software, nicht nur auf die Software.“

Wer sein Handy entbranden lassen will, sollte grundsätzlich unbedingt beachten: Ist der Anbieter vertrauenswürdig? Kann ich mein Handy auch persönlich abgeben? Und: übernimmt er die Garantie? Es gibt aber noch eine andere Möglichkeit, den ungewollten Zugang ins Internet zu vermeiden. Und die ist sogar ganz kostenlos. Um ins Netz zu kommen, braucht das Handy verschiedene Zugangsinformationen, wie z.B. die IP-Adresse. Diese Angaben sind vom Netzbetreiber in den Datenkonten voreingestellt. Hier muss ein neues Wap-Profil angelegt werden. Beim Verbindungsaufbau läuft das Handy dann ins Leere, eine Internet-Verbindung kommt gar nicht erst zustande.

Marco Dettweiler: „Bei der IP-Adresse geht’s in dem Fall so, dass man nichts einträgt. Und dann wählt man dieses Wap-Portal aus, „Test“, und dann kann man sehen, dass diese Taste hier, wenn man sie drückt, zwar verbinden will, aber die Verbindung fehlschlägt, weil eben nicht das Vodafone-Live-Portal ausgewählt wird, sondern dieses neu erstellte Test-Portal.“

Leider funktioniert diese Methode nicht bei allen Handys. Bei einigen lassen sich zwar Profile anlegen, die können dann aber nicht angewählt werden. Voreinstellungen bei Mobiltelefonen: die Netzbetreiber sprechen von Service, viele Kunden sind gefrustet. Dabei wäre die Lösung ganz einfach:

Marco Dettweiler: „Ein Kompromiss wäre, man lässt diese Tasten und diese schnelle Art ins Internet zu kommen und macht einfach eine Abfrage: wollen Sie wirklich ins Internet, ja oder nein? Und dann kann der Verbraucher immer noch entscheiden.“

Und T-Mobile hat schon reagiert. Schriftlich teilt uns das Unternehmen mit: „Bei den Zugängen zu Onlineverbindungen wird in Zukunft eine zusätzliche Abfragemöglichkeit eingeführt, so dass kein zufälliger Online-Link ausgelöst werden kann.“

Die beste Lösung für die User: Wer auf Online-Dienste verzichten kann, kauft gleich ein ungebrandetes Handy. Und vermeidet so jede Menge Ärger.

Quelle: Sat.1-Planetopia

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Gebrandete Handys

Wie Sie der Falle entkommen

Wer ein gebrandetes Handy benutzt, kann schnell in die Kostenfalle tappen. Die Mobilfunkbetreiber kennzeichnen solche Geräte mit ihrem Label. Meist konfigurieren sie eine prominent platzierte Taste: Einmal drücken und schon ist der Kunde im kostenpflichtigen Internetportal des Anbieters. Das Problem: Viele drücken unabsichtlich den Knopf. Die Folge: Die Rechnung dafür summiert sich auf beachtliche Beträge. STIFTUNG WARENTEST online zeigt die Folgen für die Kunden, informiert über die Hintergründe des Brandings und erklärt drei Methoden, wie Sie die Kostenfalle umgehen.

Das Problem

Die Fehlbedienung der Branding-Taste kann Sie monatlich 10 Cent, aber auch 10 Euro und mehr kosten. Manche Handybenutzer merken gar nicht, dass ihnen ihre Mobilfunkbetreiber pro Monat Internet-Verbindungen in Rechnung stellen. Andere sehen den Posten zwar auf ihrer Rechnung. Sie können sich allerdings nicht erklären, wann und warum sie sich eingewählt haben.

Wa das Versehentliche Drücken Kosten kann

Methode 1: Das Umprogrammieren

Die Idee ist einfach: Benutzer müssen nur ihre Branding-Taste lahm legen, damit versehentliches Drücken keine Kosten verursacht. Die Ausführung ist kompliziert: Nahezu jedes Modell hat eine andere Benutzerführung. Doch das Prinzip ist immer das gleiche: Sie müssen ein neues WAP-Menü konfigurieren.

Methode 2: Die Sicherung

Mittlerweile bringen Hersteller und Betreiber gebrandete Handys auf den Markt, die sich nach dieser Methode nicht umprogrammieren lassen. Doch in solchen Fällen gibts eine andere Möglichkeit: Das Blockieren der WAP-Anwendung.

Methode 3: Der Datentransport

Die dritte Möglichkeit, die Branding-Taste zu deaktivieren: Bei einigen Mobilfunkbetreibern können Kunden den GPRS-Datentransport sperren lassen. Nachteil: Das kostet etwa bei Vodafone eine Gebühr von 5 Euro. Und das Versenden und Empfangen von MMS, E-Mail und der Download von Klingeltönen sind dadurch ebenfalls gesperrt.

Die Geschichte

Mobilfunkbetreiber subventionieren die gebrandeten Handys und bestimmen auch die Gerätesoftware maßgeblich. Schließlich verdienen sie dadurch. STIFTUNG WARENTEST wertet in ihren Tests gebrandete Handys ab, die eine mit WAP-Zugang programmierte Taste haben: Die Fehlbedienung der konfigurierten Taste kostet Kunden unerwünschte Verbindungsgebühren

Quelle: Dieser Geniale Bericht stammt aus der Feder der Stiftung Warentest! :top:

PS: Vieles was Stifutung Warentest hier aufgedeckt hat (Der fall Motorola E550-Wapprofile) ist übrigens rein rechtlich gesehen dem Kunden nicht zumutbar!

Wer sich nun Wundert bei Handykult den geichen schrieb zu finden und bei DHF ebenfalls:

Seid beruhigt, der ominöse equinox, das bin ich seber :)

Gruß

Chris

bearbeitet von Handy-FAQ

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