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alQamar

bada 2.0 Final und Musikerkennung

Frage

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alQamar

das ist so nicht korrekt, wenn du ein Problem mit deinem handy hast oder es einschickst dann wirst du sehr wohl gezwungen bada 2.0 zu nutzen. die werden den support für 1.2 einfach einstellen das haben sie mit 1.0 auch gemacht.

und die weitere tatsache das Google Maps und einige Apps nicht (mehr) funktionieren ist ein deutlicher Grund für 2.0

wehe dem der weder lust noch ahnung hat sein handy selbst zu flashen und nur das konsumiert was kies ihm anbietet

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minako

Entschuldige bitte aber ganz so falsch ist es nicht.

Wie gesagt, die ruhen sich auf dem Satz aus * Änderungen und Irrtümer vorbehalten* somit ist die rechtliche Handhabe wirklich schwierig

Ich gebe dir Recht, wenn es kaputt geht spielen die einfach 2.0 drauf. Und auch das man dann etwas Ahung braucht um einige Sachen gerade zu biegen. Ich für mich hab mir die 1.2 JL2 gesichert, falls es mal dazu kommen sollte, spiele ich mir diese wieder drauf. *zum Freund schiel*

Es ist wohl eher zu hoffen das ein Netter Mann/Frau oder Firma sowas mal als App anbietet.

Ich drück die Daumen.

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HeinD11

Also das mit dem Screenshot kann ich bewerkstelligen wenn ich wieder zu hause bin...

Aber das mit Änderungen und Irrtümer - naja...

Ich hatte damals mein Handy direkt vom Händler - gleiche Artikelnummer - und daher ist für mich diese Artikelbeschreibung mit den zugesicherten Eigenschaften, welche natürlich maßgeblich an meiner Kaufentscheidung waren, bindend!

Zum Thema Irrtümer und Änderungen nochmal - die Funktion wird einfach ersatzlos (ohne irgendeinen Hinweis) beim Update "entfernt". Updates (kommt von etwas auf den aktuellen Stand bringen - up to date) dürfen Funktion verbessern oder absichern, keinesfalls aber löschen!

Für Werbung mit zugesicherten Eigenschaften kann man ruhig Rücksprache mit der Verbraucherzentrale halten :icon_wink

Und was ich noch vorhin "ironisch" von wegen "Apfel" geschrieben habe, dürfte die Mitbewerber von Samsung tatsächlich interessieren - rechtlich wären da evtl Abmahnungen möglich...

bearbeitet von HeinD11
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Windmühle

HeinD11, ich glaube, mit deiner Meinung liegst Du falsch. Diese Eigenschaften wurden dir doch für Bada 1... zugesichert. Wenn das Update auf eine höhere Versionsnummer erfolgt mit grundlegenderen Änderungen müssen verschiedene bisherige Eigenschaften nicht Bestandteil bleiben.

Ich glaube die Idee mit Verbraucherzentrale und Mitwettbewerber wird nicht funktionieren.

Gruß

Windmühle

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Charles

Soweit so gut. Nur wenn ich Kies starte dann wird mir dort nur mitgeteilt, dass es eine aktuellere Version meiner Handysoftware gibt.

Dort steht / stand nichts davon, dass mir was von den Funktionen genommen wird. Auch war kein Verweis auf eine Homepageseite zu finden, wo man die Änderungen hätte nachlesen können und sich dann entscheidet.

Und zurück zur alten Version kommt man ja offiziell auch nicht. Is schon doof.

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thekinggogeta

TrackID war wirklich das zuverlässigste Programm,hatte bei mir eine Erkennungsquote von mindestens 99%.

Aber ich möchte euch mal auf das hier aufmerksam machen..

Bei manchen Providern ist es nicht verfügbar,vielleicht wollten die es halt nimmer.

https://250kb.de/u/120307/j/hPhmwiJNux6L.jpg

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HeinD11

Also der Kaufvertrag kam zumindest bei mir über ein Handy mit ...Musikerkennung... zustande (zugesicherte vertragliche festgelegte Eigenschaft)

Wenn man dann auch noch mit dieser Produkteigenschaft (zugesicherte Eigenschaft) wirbt und dies dann doch nicht zutrifft bzw. bei Bestandskunden einfach entfernt wird, könnte man evtl auf die Idee kommen, dass es sich um "unlautere" Werbung bzw. Wettbewerbsmethoden handeln könnte. Dies würde dann die Konkurrenz bzw die Verbraucherzentralen auf die Bildfläche rufen.

Das wäre schließlich auch so, wenn ein Betriebssystemhersteller im Rahmen eines Service Updates des Betriebssystems die Netzwerkfunktionalität, Spracherkennung oder die Wiedergabemöglichkeit von Audiodateien entfernen oder sperren würde...

Die Funktionalität ist auch nicht an Bada 1.0 oder 1.2 gebunden (steht zumindest nicht so in meiner Bedienungsanleitung oder in den ursprünglichen Produktspezifikationen).

Aber den besten Hinweis hat alQamar gegeben - Samsung hat über Nacht die Musikerkennung in den technischen Details entfernt...

bearbeitet von HeinD11
Ergänzung

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HeinD11

@Minaco:

Gut, dass es immer auch einen "ruhigeren" Part in den Beiträgen gibt :icon_wink

Also verrennen werde ich mich da bestimmt nicht - Samsung sollte nur eine adequate Alternative oder ein entsprechendes Update mit Musikerkennung anbieten. Je nachdem wie die Antwort des Supports ausfällt werde ich meine Unterlagen ggf. an Verbraucherschutz und evtl auch an interessierte Mitbewerber weitergeben.

Das mit den Irtümern ist klar - aber eine Funktion welche "deinstalliert" wird ist Absicht und kein Irrrtum oder Versehen... Und unter Änderungen versteht man, wenn zwischen z.B. Werbung und Zustandekommen des Vertrages das Produkt, wie in Deinem Beispiel das LCD, aufgrund eines Bauartfehlers geändert oder angepasst werden muss.

Hattest Du aber z.B. einen LED-Fernseher gekauft und im Rahmen einer Nachbesserung ein Display mit "herkömmlicher" Kathodenbeleuchtung eingebaut kann man unter Umständen auch vom Vertrag zurücktreten....

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Windmühle

HeinD11, da bin ich aber mal gespannt, auf das Ergebnis von der Verbraucherzentrale. Hoffentlich unterstützen die Dich auch beim Prozess.

Der Vergleich mit dem Fernseher hinkt schon etwas, aber die Hoffnung stirbt zuletzt.

Gruß

Windmühle

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minako

HeinD11 lass dich mal drücken *hug* :biggrin:

Ich finde es auch sehr unschön wie Samsung einige Dinge händelt. Ich hoffe wirklich das Samsung ein einsehen hat und einige Sachen wieder implementiert inklu. Musikerkennung. Aus diesem Grund habe auch ich mich bei Denen gemeldet und mich beschwert.

Vielleicht haben Glück wie damals bei Philips :icon_wink

hoff .. sonst bleib ich weiter bei 1.2 ... denn im Moment bin ich nicht wirklich mit der 2.0 zufrieden.

lg

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Hilaska

Also die Argumentation ist ja auch interessant. Wenn die das wirklich aufgrund des Traffics rausgenommen haben, dann sollte man sich doch mal überlegen wie viel Traffic die neue Spracherkennung erzeugt ...

Die Politik der Netzbetreiber ist sowieso eine Sache für sich :(

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alQamar

und nicht nur dieses macht Traffic, dann brauch ich auch keine Flat nur um stündlich Wetter heise oder mailskopfzeilen abzurufen :) ich werde jedenfalls wie Hein wohl auch dagegen vorgehen hier stimmt einfach rechtlich und menschlich etwas nicht. Es ist als würdest du Musik online kaufen - soll es auch geben :) - und der Hersteller bringt ein DRM-Update raus und dann läuft diese einfach nicht mehr.

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HeinD11

Hi Windmühe, danke für dein Feedback!

Ich denke Du könntest mich nicht richtig verstanden haben. Bei eventuellen Wettbewerbsverstößen (z.B. unlautere oder irreführende geschäftliche Handlungen) dürften die Verbraucherzentralen und auch die Mitbewerber selbst abmahnen (mit den entsprechenden Rechtfolgen).

Um eigene Rechtsansprüche geltend zu machen müsste man selbst tätig werden - ggf mit Hilfe der "Organe der Rechtspflege". Fragen hierzu beanwortet auch gerne jeder Rechtsanwalt...

Ich möchte kein neues Handy, ich will kein Geld - mir reicht zur Not auch eine entsprechende App von Samsung, welche die Funktion wieder nutzbar macht! Daher einfach mal abwarten was Samsung schreibt. :icon_wink

Zum Thema Fernseher: Stell Dir vor Du kaufst Dir einen Fernseher welcher USB-Recording oder das Surfen im Internet unterstützt (weil Du evtl Wert darauf legst) und dies würde durch ein Firmware-Update unterbunden...

Zum Einen - wie würdest Du Dich ärgern (da Du noch einen anderen Fernseher im Auge hattest)

Zum Anderen - wie würden sich Mitbewerber ärgern (welche Dir den anderen Fernseher verkauft hätten)

bearbeitet von HeinD11
Fernseher nochmal ;-)
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Taxidriver05

So...

Wir haben jetzt mal den Support von "Sound Hound" kontaktiert.

Mal schauen, ob die was für bada planen.

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Windmühle

HeinD11, ich denke schon, dass es einen Unterschied zwischen Hardware(Fernseher) und Software(Betriebssystem) gibt. Hier bleibt wohl nur die Hoffnung auf Entgegenkommen von Samsung. Rechtlich sehe ich aber trotzdem schwarz! :huh:

Übrigens heute ist Frauentag, herzlichen Glückwunsch an alle weibliche Mitglieder des Forums ... und an alle Frauenversteher :icon_mrgr

Gruß

Windmühle

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HeinD11

Guten Morgen Windmühle!

Also das Beispiel mit dem Beleuchtungstausch war auf den Einwand von Minako gedacht - und in diesen Fall hättest Du entsprechende Rechte gem BGB...

Aber genau zu diesen Thema Software/Firmware solltest Du Dir nochmal meinen letzten Post ansehen - in diesem Fall sähe es ähnlich aus, jedoch muss man die Durchsetzbarkeit im Auge behalten - daher auch eine evtl Einbeziehung von Verbraucherschutz, Konkurrenz oder auch Medien, die dann mit ganz andere rechtlichen Mitteln Vorgehen könnten als man selbst als Privatperson...

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alQamar

im Grunde bringt die Diskussion am kalten Buffet nichts zwischen Hein und Windmühle.... soll er es doch probieren und ich werd es auch tun, dann wird man sehen was bei rumkommt. in diesem Land werden Gerichte mich soviel Absurditäten und auf Steuerzahlerkosten (z.B. Gerichtskostenbeihilfe) beschäftigt da kommt es jetzt auf eine weitere Klage gegen Samsung wegen Vertragsverletzung nicht mehr an.

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HeinD11

Stimme Dir zu dass diese Diskussion zu nichts führt...

Also, anscheinend ist es nicht einfach eine Atwort auf eine einfache und höflich formulierte Fragestellung beim Support zu finden.

Bislang habe ich noch keine Antwort bekommen - werde aber auf jeden Fall noch das Wochenende abwarten! Würde mich ja schon mit einer Aussage begnügen dass z.B. anscheinend ein Fehler beim Update-Prozess zur Löschung der Funkion geführt hat o.ä., dies aber auf jeden Fall in einer angemessenen Frist wieder behoben werde.

Aber da Samsung die Produktbeschreibung bereits "bereinigt" hat würde ich damit eher weniger rechnen.

Hat schon jemand anderes eine Aussage per E-Mail oder Brief zu dieser Problematik von Samsung erhalten?

So stay tuned :icon_wink

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Taxidriver05

Naja...

Ich warte auch noch auf ne Antwort auf meine Anfrage bei "Sound Hound".

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