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jet8000

Benutzungspauschale

Frage

jet8000

Hallo Zusammen,

ich habe zur Zeit folgendes Problem mit meinem Handy:

Ich habe im Internet das Samsung Jet Handy in der Farbe rose black bestellt. Letzten Montag, am 17.08. habe ich das Handy allerdings in der Farbe absolute black bekommen. Da die falsche Farbe für mich kein Grund war das Handy zurückzuschicken habe ich es so behalten.

Das Display hat aber am unteren Rand gewackelt und saß Akkudeckel nicht 100%-ig. Nach ein paar Tagen knarzte das Handy dadurch bei normaler Bedienung auf der linken unteren Seite.

Also hab ich es am Freitag nach einem Telefonat an den Händler zurückgeschickt, auch mit der Angabe, dass das Handy in der falschen Farbe geliefert wurde.

Heute bekam ich einen Anruf, und habe nun die Möglichkeit vom 14-tägigen Umtauschrecht gebrauch zu machen, ein neues Handy zu bekommen und ! 80€ zu bezahlen (Das Handy wurde 4 Tage normal gebraucht, zwei-drei Sms und etwa 15-min telefoniert) oder es von dem Händler zu Samsung schicken zu lassen (Die Service-Abteilung konnte meinen geschilderten Mangel allerdings nicht feststellen, wenn ein Mangel erkennbar wäre würde das Handy wahrscheinlich ohne Benutzungsgebühr umgetauscht werden) und zu hoffen, dass es dort ausgetauscht/repariert wird.

Ich hoffe ihr habt ein paar Tipps was ich tun soll, da ich eigentlich nicht noch viel länger auf das Handy verzichten möchte und auf keinen Fall noch einmal 80€ bezahlen werde. Ich könnte es mir also unrepariert zurückschicken lassen und werde mich dann vorraussichtlich jeden Tag an dem Knarzen nerven.

Was meint ihr sind die 80€ gerechtfertigt, da das Handy benutzt wurde und nicht mehr verkauft werden kann? Soll Ich eine Beschwerde an den Händler schicken und auf die Mängel und die falsche Farbe hinweisen

Falls ihr euch die Zeit genommen habt, den langen Beitrag zu lesen, Danke! :klatsch:

Ich hoffe ihr könnt mir vielleicht ein bisschen helfen.

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20 Antworten auf diese Frage

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loshengstos

Hi,

was bringt denn das Gerät bei ebay? Vergleiche doch das mal mit deinem Kaufpreis und rechne nach.

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St3fan

hmm du hast ja eigentlich in den 14 Tage ein Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen. Wenn dir das Produkt nicht zusagt geht es zurück. Ist mir noch nie passiert das ich ne Pauschale zahlen soll. Aber sonst wende dich direkt an Samsung und lass es von denen oder einem Service Partner Reparieren ...

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  • 0
toaocm

Die 14 Tage Rückgaberecht gelten nur dann, wenn man das Gerät nicht in "Besitzt" genommen hat. Man darf das Gerät zu Hause so testen, wie in einem geschäft. Alles was darüber hinausgeht ist Benutzung und damit erlischt das Rückgaberecht von 14 Tagen.

Durch das SMS'en und Telefonieren hast Du das handy in Besitzt genommen.

Allerdings sind die €80 zu hoch angesetzt.

Maximal 2% pro Monat Nutzung.

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jet8000

VIELEN DANK FÜR DIE SUPERSCHNELLEN ANTWORTEN!!

Also bei Ebay vertickern kommt eigentlich nicht in Frage, da mir das Handy bis auf die Mängel wunderbar gefallen hat.

Allerdings sind die €80 zu hoch angesetzt.

Maximal 2% pro Monat Nutzung.

Steht das auch irgendwo, bzw. gibt es Richtlinien für diese Gebühren? Meistens gibt es zu solchen Dingen bereichts einen Gerichtsbeschluss mit dem man argumentieren kann. Auch ich hatte mit max. 20€ gerechnet und wäre auf dieses Angebot auch eingegangen.

Ich denke, mit schriftl. Richtlinien oder so etwas in der Art, ließen sich die Gebühren drücken und ich hätte in ein paar Tagen ein neues Handy.

Glaubt ihr , dass die beschriebenen Mängel überhaupt von Samsung erkannt werden und auch in Folge eines Garantiefalls repariert werden?

Mit freundlichen Grüßen

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toaocm

Fernabsatzgesetzt, steht auch irgendwo im BGB und HGB.

bearbeitet von designoo

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jet8000

Fernabsatzgesetzt, steht auch irgendwo im BGB und HGB.

Habe mich jetzt noch einmal im Internet informiert und wie es aussieht, gibt es keine Rechtssprechungen oder dergleichen, an denen man die überhöhte Pauschale festmachen könnte.

Ich denke man wird nicht viel gegen die 80€ sagen können?! Da die Ware wie schon von toaocm geschrieben in Benutzung genommen wurde, kann der Händler die Ware so nicht weiterverkaufen und kann somit Wertersatz verlangen.

St3fan hat geschrieben ich kann das Handy an einem Servicepoint reparieren lassen. Wie finde ich solche in meiner Nähe und wäre dies vielleicht der schnellere Weg, wie das Handy vom Händler an Samsung schicken zu lassen.

Gruß

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  • 0
designoo

Das Display hat aber am unteren Rand gewackelt und saß Akkudeckel nicht 100%-ig.

Das mit dem Display sollte prinzipiell vom Service erkannt und im Rahmen der Garantie behoben werden.

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Frabato

Lass dich bloß auf keine Spielchen ein, das ist eine hinhalte Taktik die ist mir so bekannt wie nichts anderes. BESTEHE AUF DEIN RECHT ALS KUNDE der einen Kaufvertrag abgeschlossen hat und somit ein RückgabeRECHT in anspruch nimmt.

Sie rechnen nur damit, das du das handy nicht entbehren möchtest aber du hast genau so deine RECHTE als KUNDE!!!!

Mach denen deutlich das du total unzufrieden bist mit der Situation.

Falls du minderjährig bist drohe den doch mal mit dem "Anwalt" deiner Eltern oder so. DU hast auf jeden das Recht das handy mit diesen Mängeln Zurückzugeben und ohne wen und aber ein NEUES HANDY so wie es bestellt wurde zu bekommen. Lass dich auf keinen Deal mit denen ein, du kannst ansonsten auch eine Anzeige wegen BETRUGES machen. Der Zeitraum in dem du dich befindest ist Rechtskräftiger Garantiezeitraum was kannst du schon dafür wenn sie dir ein falsches bzw. mangelhaftes Gerät zusenden.

Viel Glück und schreib mal wo du es bestellt hast, ich bin ja so was von empört...

Gruß Frabato

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  • 0
toaocm

Einen Umtausch sehe ich auch als richtige Lösung. Aber den Rücktritt vom Kaufvertrag darf der Händler mit einer Nutzungspauschale berechnen. Ist vollkommen rechtsmäßig.

Aber falls er weiter den Umtausch verweigert, wende dich doch an die Verbraucherzentrale in deiner Nähe.

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Matze-Go

Hier gibt es eindeutig zwei Probleme, die getrennt voneinander behandelt werden müssen

1. Richtig, du hast ein Recht auf Garantie. Und genau das ist hier der Fall, wenn das Display knratscht und der Akkudeckel nicht 100%ig passt!

Wenn dir die Farbe egal ist, sieh zu, dass die dir deinen Garantieanspruch umsetzen. Ansonsten bleibt dir nicht wirklich was anderes übrig als einen der zwei genannten Wege (Anwalt [über eine Rechtsschutzversicherung dürften in diesem Fall keine kosten entstehen]oder Verbraucherzentrale) anzutreten.

2. Das andere ist das Problem mit der Farbe, du hast das Handy gebraucht und wenn der Händler es zurück nehmen soll, hat er ein Recht auf Nutzungspauschale. 80€ sind meiner Mainung nach zu viel, aber Frag doch mal nach, wie der Händler die 80€ rechtfertig - und das bitte detailiert - würd mich schon interessieren.

Hoffe ich konnte ein wenig weiter helfen...

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  • 0
Frabato

@Frag doch mal nach, wie der Händler die 80€ rechtfertigt - und das bitte detailliert - würde mich schon interessieren.

Mich auch, wo er ja nicht durchs Telefon schauen kann, das ist völlig subjektiv.

Da du im wahrscheinlich auch das mit der Farbe des Akkudeckels gesagt hast, wird er versuchen sich darauf festzulegen, denn in diesem Fall könnte er eine Benutzungspauschale verlangen da der Fehler ersichtlich war OHNE das Handy in Gebrauch zu nehmen, sprich beim auspacken.

In dem Moment wo man über diesen Fehler hinweg sieht und das Handy in Benutzung nimmt geht man das Risiko ein weil man mit der Benutzung des Gerätes eine Art Einverständnis signalisiert. Online Kaufverträge kommen erst dann zu stande wenn du die Ware entgegen nimmst und dieses mit deiner Unterschrifft Quittierst.

Da du den Inhalt des Paketes nicht gleich sehen und prüfen konntest hast du 14 tage Umtauschrecht auf die Ware (meistens nur auf technische Mängel die erst nach Inbetriebnahme des Handys ersichtlich wurden. Du bist ja kein Hellseher. Hier darf auch keine Pauschale erhoben werden!!! )

So wird es laufen wenn du wegen dem Akkudeckel eine Rückgabe verlangst.

Geh das Risiko nicht ein, verlange eine Rückgabe über das Garantierecht mit den technischen Mängeln des Gerätes da wird er hoch und tief hopsen können, du wirst aber recht bekommen, VOR GERICHT!!! Ohne eine Pauschale zahlen zu müssen!! Schließlich hast du den Mangel nicht durch falsche Benutzung hervorgerufen sondern vielmehr in erst bemerken können mit Inbetriebnahme des Gerätes (gilt auch bei Handys)

Das kannste mir glauben ich kann die Geschäfte schon nicht mehr zählen die mich nicht mehr sehen können und das nur weil ich aufs Geschäfts - und Garantierecht bestanden habe :snap:

P.s.:Verbraucherschutzzentralen kostet dich eine Mitgliedshaftgebühr und du musst meistens Mitglied werden sonst darf dich der Anwalt nicht so vertreten wie du es brauchst. Wenn ein klarer technischer Deffekt des Handys vorliegt und die sich Querstellen:dann Fotos machen wenn möglich und den Gegenstand zurück mit einem schriftlichen vermerk auf den technischen Fehler. Das ganze dann per Einschreiben so muss die Firma das packet annehmen und es wird Quittiert, dadurch hast du einen Beweis das die Rücksendung erfolgte und weitere schritte müssen folgen.

ach so vergiss meine Frage hier nach der Firma, die darfst du nicht Öffentlich nennen sonnst kann das unter Rufschädigung usw. fallen.

Viel Glück,:wave: wir stehen hinter dir :protest::protest:

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freshmint

...bin ganz deiner Meinung. Aber hier steht ein Urteil des BGHs drin, auf das man sich berufen kann.

Gruß,

Freshmint

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jet8000

Schaut euch das mal an:

https://www.it-business.de/news/recht/vorschriften-regulierungen/garantie-gewaehrleistung/articles/156303/

Demnach kann der Händler keinen Wertersatz verlangen.

Gruß,

Freshmint

Genau auf diese Idee bin ich gestern Abend auf noch gekommen und habe auch noch prompt ein Schreiben an den Händler geschickt. Ich habe mich aber nur auf die falsche Farbe bezogen und aufgrund dieser Nacherfüllung (Ersatzlieferung) verlangt.

Habe auch einen Link von der offiziellen Presseerklärung dazugeschrieben, nach der kein Wertersatz verlangt werden darf.

Heute Morgen hat er dann geschrieben, dass das was ich schreibe gefährliches Halbwissen sei und sie selbstverständlich eine Nutzungsentschädigung verlangen dürfen.

Für mich hat er es noch ganz einfach dargestellt (eigtl. eine Frechheit) mit dem Bsp. dass wenn wir vor Gericht gehen, der Richter mich fragen wird, dass ich statt eines Schwarzen ein Rotes bekommen habe und dies nicht mal merke. :nono:

Ich weiß nicht ob er Recht hat und ich es im Falle einer falschen Farbe gar nicht in Betrieb nehmen darf, aber ich kann mir Vorstellen, dass dies nur bei einem Kaufmann so ist und private Personen noch extra geschützt sind.

Weiß darüber zufällig jem. genauer Bescheid (werde mich heute auf jeden Fall noch schlau machen). Ich denke er bekommt heute abend noch Post von mir, zur Not kann ich immer noch auf die anderen Mängel hinweisen.

Ihr habt geschrieben, dass er das Handy dann direkt austauschen müsste wenn technische Mängel auftreten, aber ich es nicht so, dass das Handy dann zuerst (wie ein normaler Garantiefall) zu Samsung geschickt wird???

Vielen Dank für eure Hilfe ;)

Mit freundlichen Grüßen

EDIT: Falls irgendwie noch unklar: Mir ist schon klar dass ich meinen Garantieanspruch durchstetzen kann, aber da der Händler den Fehler nicht feststellen konnte würder er das Handy an Samsung schicken und da dies wahrscheinlich wieder 1-2 Wochen dauern würde, habe ich versucht über das Rückgaberecht einfach ein neues Handy zu bekommen (Am allerbesten noch in der richtigen Farbe)

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toaocm

In dem Bericht ist die Rede von Umtausch, nicht von Rückgabe! Das ist ein himmelweiter Unterschied. Wenn ich etwas zurückgebe bekomme ich mein Geld und bei Umtausch andere Ware.

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jet8000

es war doch nie die Rede davon, dass ich mein Geld zurückmöchte.

bearbeitet von designoo

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Frabato

@jet s8000

such dir mal einen Anwalt der Online Recht vertritt(zB.gelbe Seiten)Dann rede mit im offen über diese Angelegenheit nimm die schreiben der Firma mit (Emails ausdrucken usw.) und das Gerät.Frage in welche Chancen für dich bestehen und wie er die Sachlage sieht! (Wichtig)

Wenn er einen Verstoß feststellt, der gegen geltendes Recht besteht, versuche Gerichtskostenbeihilfe zu Beantragen(beim Gericht gibt es die Formulare) und er kann für dich einen Brief aufsetzen in dem er den Geschäftsinhaber auffordert usw..

Das wird der Firma zeigen das du es ernst meinst, die meisten reagieren wenn sie wissen das sie nicht weit kommen und man Rechtsbeistand hat.

Eine Gerichtsverhandlung wird es wahrscheinlich nicht geben da der Streitwert zu niedrig ist und kein Öffentliches Interesse besteht.

Es kann natürlich auch sein das der Anwalt der Firma erstmal recht gibt, aber er kann dich Beraten welche Möglichkeiten für dich bestehen.

Da ich kein Anwalt bin und auch nicht alles über Online recht weiß, ist das eigentlich deine Letzte Chance erstmal rechtskundige Informationen zu erhalten.

Gruß Frabato

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freshmint

Heute Morgen hat er dann geschrieben, dass das was ich schreibe gefährliches Halbwissen sei und sie selbstverständlich eine Nutzungsentschädigung verlangen dürfen.

Frag den Händler doch mal, auf welcher gesetzlicher Grundlage er die Nutzungsentschädigung verlangen darf. Ich wusste gar nicht, dass der Bundesgerichtshof "gefährliches Halbwissen" verbreitet. Der Händler ist doch einfach nur lächerlich:haha2::haha2:

Gruß,

Freshmint

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  • 0
Frabato

P.S.

noch was anderes, gib doch erstmal ONLINERECHT bei google ein und versuche einen ähnlichen Fall zu finden. Das kann dir meistens vor dem Gang zum Anwalt Aufschluss verschaffen.

Gute Nacht :wave:

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