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isnichwahr

Kann Anbieter Handy über IMEI sperren, wenn Vertrag nicht bezahlt wird

Frage

isnichwahr

Folgender Fall. Ein Freund schuldete mir Geld. Er gab mir das Handy aus einem 1&1 Vertrag, den er gerade erst abgeschlossen hatte, damit ich das Handy verkaufen könne, um so das Geld zu bekommen und nutzt den Vertrag mit einem anderen Handy weiter. Ich verkaufte das Handy von 1&1 dann über Ebay. Der Freund zahlt anschließend seine Rechnungen aus dem Vertrag nicht. Das Handy was er mir gegeben hatte, war mit 100€ Zuzahlung (wert ist es etwas mehr als das Doppelte). Die er wahrscheinlich auch nicht bezahlt hat. Sagen wir mal, er hat bisher fast gar nichts bezahlt. Er beschließt nun überhaupt nichts mehr zu bezahlen.

Meine Frage ist nun: Geht 1&1 so vor, dass sie nur die SIM Karte irgendwann sperren, oder sperren sie auch das Gerät via IMEI? Denn wenn dann das Gerät gesperrt wird, kann derjenige der es mir bei eBay abgekauft mir richtig Probleme machen. Mir ist bekannt dass bei Diebstahl/verlust der Vertragskunde beim Anbieter eine Sperrung über IMEI veranlassen kann. Aber geht der Anbieter auch bei Nichterfüllung des Vertrages von seiten des Kunden so vor? Das Gerät wurde ja nicht bezahlt bzw nur zu einem Bruchteil und solange ist es ja noch Eigentum des Anbieters.

bearbeitet von isnichwahr
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5 Antworten auf diese Frage

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mlerch

Ich habe noch nie gehört, dass ein Anbieter das Handy über die IMEI sperrt.

Das es technisch möglich ist, ist klar; welche konkreten und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sein müssen, kann ich aber gerade nicht sagen.

Hier würde ich mir an Deiner Stelle keine Gedanken machen.

Was das Rechtsgeschäft zwischen Dir und dem Ebay-Käufer angeht, so muss sich der Käufer keine Sorgen machen, sofern er nichts von der "Hintergrund-Geschichte" wusste.

In diesem Fall ist er rechtmäßig Eigentümer geworden (Stichwort "Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten").

Dieser Nichtberechtigte könntest allerdings DU (!) sein, da Du ja offensichtlich wusstest, dass das Gerät nicht Eigentum Deines Freundes ist. Folglich konntest Du auch nie das Eigentum an der Sache erwerben. (§§932-936 BGB)

Faktisch denke ich jedoch nicht, dass es hier zu einem Problem kommen wird, da auch 1&1 nicht daran interessiert ist das Gerät zurückzubekommen, sondern die wollen ihr Geld. Dazu werden sie irgendwann im Zweifelsfall eine Inkassoangentur ansetzen.

Rechtlich bist Du also nicht auf der sicheren Seite, faktisch denke ich jedoch nicht das Du Probleme bekommst.

Sollte das doch der Fall sein, einfach nochmal melden oder direkt in einem Rechtsberatungsforum nachfragen!

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isnichwahr

Rechtlich bist Du also nicht auf der sicheren Seite, faktisch denke ich jedoch nicht das Du Probleme bekommst.

Darf ein Handy aus einem Vertrag, das noch nicht vollständig abbezahlt wurde also gar nicht privat weiterverkauft werden?

Zu dem Zeitpunkt wo er mir das Handy zum Verkaufen gab, ging ich noch nicht davon aus, dass er seine Rechnungen nicht bezahlen wird.

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mlerch

Umgangssprachlich ausgedrückt kannst Du nicht Eigentümer einer Sache werden, wenn Du weißt/wissen müsstest, das die Sache dem anderen nicht (vollständig) gehört (Eigentum).

Wenn Du aber "guten Glaubens" bist, dass Du vom Eigentümer (Eigentum und Besitz sind unterschiedliche Dinge!) rechtmäßig erworben hast, dann bist Du auch Eigentümer geworden.

Hier mal eine ganz brauchbare Erklärung bei Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Gutgl%C3%A4ubiger_Erwerb_vom_Nichtberechtigten

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game360

Darf ein Handy aus einem Vertrag, das noch nicht vollständig abbezahlt wurde also gar nicht privat weiterverkauft werden?

Zu dem Zeitpunkt wo er mir das Handy zum Verkaufen gab, ging ich noch nicht davon aus, dass er seine Rechnungen nicht bezahlen wird.

Viele machen das aber auch nur, weil die genau wissen, dass das Smartphone/Handy abbezahlt wird.

Ansonsten steht immer drin, dass das Smartphone Eigentum von XY ist, bis die volle Summe ausbezahlt wurde.

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CTHTC

@ isnichwahr

Bei der ganzen Geschichte bewegt ihr euch auf dünnem Eis. Das Gerät gehört dem Provider bis es abbezahlt ist und daran gibt es nichts zu rütteln. Du hast quasi im Auftrag deines Freundes ein Handy verkauft, was keinem von euch beiden gehört hat. Ich nenne es jetzt mal überspitzt Hehlerware. Das Thema wurde schon öfter angesprochen und ich kann mir nie erklären, wie jemand auf so ne (entschuldige die Wortwahl) dusselige Idee kommt. Der Gelackmeierte ist unterm Strich der Käufer, der das Gerät zwar gutgläubig erworben hat aber aber es trotzdem wieder abgeben muss wenn der Provider es haben will. Er hat es ja nicht rechtmäßig erworben, da der Eigentümer (Provider) nichts davon wusste. Du bist dann in der Pflicht den Kaufpreis zurückzuerstatten.

An deiner Stelle würde ich den Käufer mal über den Sachverhalt informieren, bevor es ein böses Ende gibt.

Gruß

CTHTC

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