Jump to content
  • 0
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Mark67

Kann man bei Handys Nummernkreise sperren?

Frage

Mark67

Hallo, ich bräuchte mal eine Antwort auf folgende Problematik.

Ich möchte einem Mitarbeiter von mir ein Handy auch zur privaten Nutzung überlassen ( ich denke an einem Base Vertag mit Flat) aber gleichzeitig verhindern das andere Netze angewählt werden können außer EPlus und Festnetz.

Dh keine Sonderrufnummern etc.

Gibt es ein Handy oder einen Provider wo dies möglich ist?

mfG

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Recommended Posts

  • 0
Guest e1000

Hmm, die Anwahlsperre für anderer Mobilfunknummern in anderen Netzen wird sicher nicht möglich sein, insbesondere da ja durch die Möglichkeit der Rufnummernmitnahme heute keine Chance mehr besteht, allein anhand der Vorwahl auf das Netz zu schliessen.

Sonst hätte man ja vielleicht über den Provider eine Sperrung aller z.B. 0172-Nummern (damals mal exklusiv D2/Vodafone) veranlassen können.

Bei Sonderrufnummern (0190 u.ä.) würde ich mal den Provider fragen, ob man die, ähnlich wie im Festnetz, einfach für den Anschluss sperren kann.

Wird aber sicher nicht so einfach sein. Aufgrund der reduzierten Vertragspreise haben die meisten Provider den individuellen Service wohl abgeschafft...

Bei der Hardware, also dem Handy, gibt es eigentlich nur den umgekehrten Weg: Man kann das Telefon, bis auf bestimmte Rufnummern, sperren. Wenn der Mitarbeiter also nur die Zentrale, gewisse Kollegen und ne Handvoll Kunden anrufen dürfen soll, ist das relativ einfach zu bewerkstelligen und das sogar mit den meisten Handys.

Für Dich als Arbeitgeber gibt es aber doch eine wesentlich einfachere und sinnvollere Lösung:

Der Mitarbeiter unterschreibt mit Annahme des Firmenhandys einen Nutzungsvertrag (DIN A4-Seite), der ihm die alleinige Verantwortung für die Nutzung überträgt und die Anwahl von fremden Mobilnetzen und Sonderrufnummern untersagt.

Im Falle, dass trotzdem solche Nummern angewählt wurden, erklärt der Mitarbeiter mit seiner Unterschrift, alle dadurch angefallenen Kosten zu übernehmen und Du als Arbeitgeber behältst Dir im Wiederholungsfalle disziplinarische Folgen vor.

Damit wäre dann allen Beteiligten gedient...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Please sign in to comment

You will be able to leave a comment after signing in



Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen und Impressum & Datenschutzerklärung. Wir haben Cookies auf deinem Gerät platziert, um die Bedienung dieser Website zu verbessern. Du kannst deine Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist.