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Jokill

Neue Handyschachtel bereits geöffnet, von Samsung?

Frage

Jokill

Hey,

habe vorhin glücklich das Paket mit meinem neuen Omnia2 in Empfang genommen. Dann die erste Ernüchterung: Das Samsung Siegel war überklebt und Handy und Akku weisen Benutzungsspuren auf (Sprich der Akku war schonmal im Gerät).

Hab ich also von Amazon ein Umtauschgerät erhalten oder kann es sein das Samsung selbst das Handypaket nachträglich nochmals geöffnet hat um beispielsweise ein Systemupdate von WinMo 6.1 auf 6.5 oder nur so eine neue Firmware draufzuspielen?

Ist das evtl bei Samsung so praxis? Bzw. hat ein anderer von euch ähnliches bei seinem beobachten können?

Gruß und frohe Weihnachtstage, Jokill

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17 Antworten auf diese Frage

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indiana1212

Das ist mittlerweile recht normal. Wegen dem Rückgaberecht (Fernabgabegesetz). Da kommen Teile zurück, weil das einem nicht gefällt und die werden wieder neu versendet. Warum auch nicht? Da ist ja nix kaputt.

Dennoch ärgerlich.

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Fire1986

https://www.hartware.de/news_44358.html

Leider eine gängige und legitime Praxis, die kaum noch Beschränkungen kennt.

Man kann sich nur selbst schützen, indem man sich im vorraus ausführlich über den Händler informiert (z.B. über Bewertungsportale wie ciao.de oder geizhals.at etc) und im Fall der Fälle selber vom Fernabsatzgesetz Gebrauch macht.

Im Zweifel lieber 20 euro mehr bezahlen und dafür bei einem renommierten Händler bestellen. (bei über 400 euro machen 20 mehr oder weniger den Braten auch nicht fett, zudem ist meist auch der Support etwas besser)

Wer online grundsätzlich beim billigsten Händler einkauft, geht nunmal ein großes Risiko ein.

Und seien wir mal ehrlich, ich bezahle lieber etwas mehr anstatt mich wochenlang rumärgern zu müssen.:heuldoch:

Edit: Ich seh grad, der Händler ist Amazon.

Am besten mal beim Support anrufen, die sind in solchen Sachen eingentlich immer sehr kulant. (eigene Erfahrung)

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Laffer

Hi,

war bei mir auch so, hatte ich bei Amazon bestellt und über einen Marketplace Händler bekommen. Nachdem auf der Banderole auch noch explizit steht, dass man ein geöffnetes Paket nicht akzeptieren soll, habe ich es zurückgeschickt.

Dann habe ich direkt bei Amazon bestellt und alles war i.O. Übrigens hatte der Händler sehr gute Bewertungen erhalten, ich will auch nicht klagen, die Rücksendung incl. der Erstattung des Kaufpreise hat bestens geklappt.

Aber, wenn ich ein Handy "neu" bestelle, will ich halt kein geöffnetes Gerät. Sonst kann ich auf die wesentlich günstigeren Angebote eingehen, dann weiß ich das aber auch.

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  • 0
Fire1986

Das ist richtig, wenn die Ware explizit als Neu ausgewiesen ist, dann würde ich auch drauf pochen, dass ich ungeöffnete Ware bekomme.

Aber viele Händler machen von vornherein garkeine Angabe zum Zustand, da wird's dann knifflig.

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Jokill

Ja also bestellt hatte ich direkt bei Amazon, finds deshalb eigentlich auch umso unverständlicher das man keine normal neue Packung bekommt.

Es war ja jetzt so, dass die beiden Klebesiegel von Samsung außen mit einem neuen unbeschädigten überklebt waren. Kann das denn überhaupt Amazon als Händler machen? Hat da also der einfache Händler auch "das Recht" zu und nicht nur Samsung?

@Laffer: War denn deine durchtrennte Banderole auch jeweils mit einer neuen unbeschädigten überklebt oder hattest du jeweils nur eine, die bereits offensichtlich schonmal duchtrennt war?

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  • 0
sicktoy

Ja ist klar das man am liebsten eine original verpackte wahre haben möchte die noch nicht geöffnet war aber wie gesagt ein richter hat vor wenigen tagen entschieden das wahre die ausgepackt war und wegen nicht gefallen (oder fernabgabegesetz) wieder verschickt wird als neu gewertet werden kann.

sollte dann etwas kaputt sein ist der verkäufer in der beweissumkehrpflicht wenn die ersten 6 monate verstrichen sind davor geht man davon aus das der schaden oder defekt schon an dem tag des versandes bestanden hat.

ist zwar nicht fair aber um sich zu wehren gegen solche geöffneten pakete gebt was als fehlend beim versender ab entweder ihr bekommt einen neuen akku zum beispiel oder er will das päckchen wieder..............und vielleicht wenn es genug machen findet ein umdenken statt......schlieslich will ich ja auch keine benutzte unterwäsche die als neu zu werden ist dank dem fernabgabegesetz................

gruss sicktoy

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Laffer

@Laffer: War denn deine durchtrennte Banderole auch jeweils mit einer neuen unbeschädigten überklebt oder hattest du jeweils nur eine, die bereits offensichtlich schonmal duchtrennt war?

war nicht wieder überklebt, wäre mir vielleich auch gar nicht aufgefallen, wenn nicht der Karton falsch rum zusammengesteckt gewesen wäre.

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  • 0
Degsky

mein omnia 2 war auch nicht mehr originalverpackt und die tasche fehlte sogar und dann hat der händler jetzt noch weihnachtsferien bis zum 4.1.2010 bis dahin sind allerdings die 2 wochen rückgaberecht abgelaufen.

so zurück schicken kann ichs nicht weil ich ja die rma nummer anfragen muss.

wenn ich denen jetz schreib, dass ich wiederrufsrecht haben will und die lesen des dann erst am 4.januar, bekomm ich dann das recht noch oder nicht mehr?

ich hätte mir auch schon einen neuen händler ausgesucht bei dem ausdrücklich dabei steht ORIGINALVERPACKT!

mfg Degsky

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  • 0
Fire1986

Grundsätzlich reicht es, wenn du deinen Rücktritt vom Kauf innerhalb der 14 Tage erklärst (z.B. per Email, bzw viele Händler haben im Kundemenü auch vorgefertigte Formulare), die Rücksendung der Ware kann später erfolgen.

Schau einfach in deine Emails/Unterlagen, die du beim Kauf bekommen hast, da steht alles drin.

P.S: ORIGINALVERPACKT heißt bloß, dass die Ware in ihrer Originalverpackung geliefert wird, es sagt aber nichts über Zustand und Lieferumfang aus.

Sprich, wenn ich jetzt z.B. mein 2 Jahre altes Handy bei Ebay verkaufen würde, würde ich es als "OVP, wie neu, mit Rechnung" verkaufen, da ich beides aufgehoben habe und es äußerlich noch relativ unversehrt ist.

Und dann hieße es hoffen, dass sich Leute von "OVP" und "neu" blenden lassen. :stupid:

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  • 0
pussyminkahexe

mein omnia 2 war auch nicht mehr originalverpackt und die tasche fehlte sogar und dann hat der händler jetzt noch weihnachtsferien bis zum 4.1.2010 bis dahin sind allerdings die 2 wochen rückgaberecht abgelaufen.

Ich bin mr nicht ganz sicher ob das hier auch greift,aber im allgemeinen heißt es 14 Werktage,auch Samstage.

Sontage und Feiertage zählen nicht.

Durch das nicht erreichbar sein des Verkäüfers werden Deine Rechte einseitig beschnitten und das kann es nicht sein.

Nach meiner Auffassung von Recht müßte sich die Rückgabefrist um die Tage verlängern,die der Verkäufer nicht erreichbar ist.

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  • 0
kortie

mein omnia 2 war auch nicht mehr originalverpackt und die tasche fehlte sogar und dann hat der händler jetzt noch weihnachtsferien bis zum 4.1.2010 bis dahin sind allerdings die 2 wochen rückgaberecht abgelaufen.

so zurück schicken kann ichs nicht weil ich ja die rma nummer anfragen muss.

wenn ich denen jetz schreib, dass ich wiederrufsrecht haben will und die lesen des dann erst am 4.januar, bekomm ich dann das recht noch oder nicht mehr?

ich hätte mir auch schon einen neuen händler ausgesucht bei dem ausdrücklich dabei steht ORIGINALVERPACKT!

mfg Degsky

Schriftlich per Einschreiben und fertig is....

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  • 0
pussyminkahexe

Schriftlich per Einschreiben und fertig is....

und Rücksendeschein

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Fire1986

Ich bin mr nicht ganz sicher ob das hier auch greift,aber im allgemeinen heißt es 14 Werktage,auch Samstage.

Sontage und Feiertage zählen nicht.

So ein Quatsch. Die Fristdauer beträgt 2 Wochen (vor dem Gesetz sind 2 Wochen in diesem Fall nicht dasselbe wie 14 Tage, so bescheuert sich das auch anhören mag).

Nach §188 Abs. 2 BGB bedeutet das, die Frist beginnt am Tag des Warenempfangs und endet nach exakt 14 Tagen, egal wieviele Sonn- und Feiertage da zwischenliegen.

Fällt der letzte Tag der Frist allerdings auf einen Feiertag, so endet die Frist erst am nächsten Werktag.

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  • 0
pussyminkahexe

So ein Quatsch. Die Fristdauer beträgt 2 Wochen (vor dem Gesetz sind 2 Wochen in diesem Fall nicht dasselbe wie 14 Tage, so bescheuert sich das auch anhören mag).

Nach §188 Abs. 2 BGB bedeutet das, die Frist beginnt am Tag des Warenempfangs und endet nach exakt 14 Tagen, egal wieviele Sonn- und Feiertage da zwischenliegen.

Wobei aber der Empfangstag mitzählt.

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  • 0
Degsky

Schriftlich per Einschreiben und fertig is....

kann ich des dann auch ohne rma nummer zurückschicken abwohl die deutlich auf ihrer seite schreiben, dass man eine anfragen soll?

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Campl3r

okay

habe eine frage gedenke daran mein handy bei getgoods.de zu kaufen

wollte fragen wie ist der händler

billig ist er aber sonst?

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Jokill

Will nur nochmal kurz meinen Endstand durchgeben:

Hatte Anfang der Woche mal bei Amazon angerufen und wegen der geöffneten Packung nachgefragt. Eine definitive Aussage konnte die Dame auch nicht machen, es ist aber wohl so, dass normale 14tage-Rückläufer wenn nur über die "Resterampe" wieder in den Verkauf gehen. In meinem Fall könnte das Paket aber im Lager wegen einer Kundennachfrage o.ä. mal kurz geöffnet worden sein, dies soll stichprobenartig wohl vorkommen.

Hätte das Handy nun natürlich wieder zurückschicken und ein wirklich neues bestellen können aber da mir freundlicherweise 15€ Rückerstattung angeboten wurden und ich das Gerät auch brauche und so ja nichts dran ist habe ichs jetzt behalten.

Schätze mal das war zumindest bei Amazon ja insgesamt eine Ausnahme und meine nun bestellte 16gb Speicherkarte kommt ohne bereits aufgespielten Daten bei mir an ;)

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