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ashigol64

O2 abgewiesene Wandlung

Frage

ashigol64

Hi,

ich habe Probleme mit O2 und möchte mich an euch wenden:

Mein HTC HD2 ist 3mal defekt gewesen. Deshalb habe ich es auch zur Reparatur geschickt.

Beim ersten Mal hieß es, es sein kein Fehler entdeckt worden:madman:.

Egal, dann habe ich es das 2mal zur Reparatur geschickt inkl. mit einem Video, dass die Fehler anzeigt. Alles repariert bekam ich es zurück und musste nach 2 Tagen feststellen, das es nun andere Probleme hat. Also nochmal zur Reparatur und wieder bekam ich es "angeblich" repariert zurück.

Ich habe daraufhin bei O2 angerufen und gesagt das ich ne Wandlung machen möchte.

Sie haben gesagt, dass ich das Recht dazu hätte, aber nur wenn es 2mal die gleichen Fehler gewesen sind. Das waren aber nicht 2mal die gleichen Fehler... W

Was nun, haben die von O2 wirklich Recht mit den 2 gleichen Fehlern?

Bitte um Hilfe ist dringend:eusa_pray

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12 Antworten auf diese Frage

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letugo2001

Hallo,

als erstes schau Dir mal diesen Thread an:

https://www.handy-faq.de/forum/handy_allgemein/194315-3x_handy_kaputt_1_handy_war_direkt_kaputt.html

Hier gehts im Prinzip um dieselbe miese Masche des Mobilfunk Anbieters Mobilcom.

Die Anbieter versuchen natürlich einen Austausch zu vermeiden, da das ja für die Geld kostet.

Leider ist man vor dem Vertragsabschluss immer der gute Kunde für den alles getan wird, nach dem Abschluss sitzt man dann aber in der Falle.

Dagegen gilt es sich zu wehren!

Der User aus dem oben genannten Thread hat die Sache seinem Anwalt übergeben und nun läuft das ganze darüber.

Der Laden, der ihm den Austausch verweigerte, gab plötzlich kleinlaut bei, aber er lässt das klugerweise weiter nur über den Anwalt laufen.

Was Du nun tun solltest:

Wende Dich erstmal an die telefonische Hotline, Kundenservice / Beschwerdemanagement von O2 und schildere denen die Sachlage.

Du kannst ruhig die Infos die hier genannt werden dafür benutzen.

Ich habe mich mit dem User aus dem oben genannten Thread ein wenig angefreundet und wir sind wegen seinem Problem mit dem Handy und Co. in Kontakt.

Mir selbst wurde auch ein Austausch eines Handys, welches 3 Mal defekt war, verweigert.

Daraufhin und wegen meines Freundes habe ich vor ein paar Wochen auch eine Email an Mogelcom gesendet, hier der Inhalt:

Betreff: Warum bieten Sie und Ihre ach so tollen Filialen einen so miesen Service und warum kennen die Leute sich dort nichtmal mit dem BGB und den Rechten der Kunden aus?

__________________________________________

Guten Tag, ich selbst und ein Freund haben bei verschiedenen Filialen eine Frechheit

erlebt.

Ich war in der Filiale ... in Hamburg.

Ich gab mein Handy zur Reparatur ab und sagte, dies sei die Dritte Reparatur.

Der unwissende Mitarbeiter dort meinte, sie könnten mehr als 3 Mal das Handy reparieren, bevor ein Austausch gegen ein neues Gerät stattfindet.

Der Typ hat keine Ahnung vom BGB.

Dies besagt, das eine Ware bis zu 3 Mal nachgebessert werden darf, danach hat der Käufer einen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag!

Auch wenn diese angeblichen Garantiebeschränkungen von Nokia und Co. besagen, dass es nur 6 Monate Gewährleistung gäbe, stimmt das so nicht. Die können sich nicht über das BGB stellen!

Ich möchte von Ihnen eine Stellungnahme dazu.

Denn solche Aussagen sind eine Frechheit, die auch Ihnen schaden kann.

Mein Freund, der auch sowas erlebt hat, nur noch schlimmer, wird jedenfalls anwaltlich gegen Sie vorgehen und auch gewinnen.

Sie sollten vielleicht mal Ihre Partnershops und Mitarbeiter besser auswählen oder informieren, wie die Lage diesbezüglich hier in Deutschland ist.

Ich bin froh, bald kein Kunde mehr bei Ihnen zu sein, denn bei Ihnen erlebt man miesen Service und eine krasse Unkulanz, die unglaublich ist.

Kundenansprüche auf einen Austausch eines defekten Handys ablehnen? Nein danke!

Ich erwarte ihre Antwort.

Bitte leiten Sie diese Mail auch an Ihre hohen Vorgesetzten weiter, damit die auch mal

wissen, was Sache ist, danke.

Gruß, Oliver ...

Die Antwort von denen:

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.04.2011.

Gestatten Sie uns, unser Bedauern über die entstandenen Unannehmlichkeiten zum Ausdruck zu bringen.

Selbstverständlich liegt es nicht in unserem Interesse Sie derartig zu verärgern. Sofern Sie den Eindruck bekommen haben, Sie als Kunde seien uns nicht wichtig, entschuldigen wir uns ausdrücklich bei Ihnen.

Zunächst möchten wir Ihnen für Ihre konstruktiven Hinweise danken.

Wir arbeiten ständig an der Verbesserung der Qualitätsnormen unserer Serviceabteilungen und Händler vor Ort. Sie haben uns dabei unterstützt, diese weiter zu optimieren, um so einen besseren Kundenservice zu gewährleisten.

Gern haben wir Ihr Anliegen geprüft.

Um einen Geräteaustausch vornehmen zu können, ist die Erfüllung folgender Vorgaben erforderlich:

- 3-malige erfolglose Reparatur (davon mindestens eine bei unserem Reparaturdienst)

- vollständige Unterlagen aller Reparaturen mit genauen Fehlerangaben

- das Handy wurde von mobilcom-debitel bezogen

- die Gerätedaten (Handytyp und -Hersteller, IMEI-Nummer) sind auf den Reparaturunterlagen vermerkt

- Ihr Kundenkonto ist ausgeglichen und es bestehen keine offenen Forderungen

Bitte reichen Sie uns die nötigen Reparaturunterlagen zur Prüfung ein.

Am schnellsten geht dies per Fax: 01805-080585 (0,15 € aus dem dt. Festnetz).

Wir danken Ihnen vorab für die kooperative Zusammenarbeit und wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.

Freundliche Grüße aus Erfurt

Ihr mobilcom-debitel Kundenservice

Na siehste, es geht doch!

Nur weil der *** Mitarbeiter *** in dem *** Mogelcom Laden keine Ahnung von deutschen Gesetzen hat, hat der es verweigert.

Also, da sieht man ja, das die *** Kollegen in der Zentrale Ahnung haben und es da scheinbar weniger Probleme mit sowas gibt.

Nun kannst Du wählen, wie Du vorgehst.

Ich würde zuerst den Weg über die Zentrale versuchen, nicht über den Laden.

Dabei würde ich auch dies hier genannte erwähnen, also das Du ein gesetzliches Recht auf eine Wandlung hast und Dein Recht auch anwaltlich durchsetzen würdest.

Wenn das nicht klappt, lass Dich anwaltlich beraten.

Ein guter Anwalt sollte eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten.

Viel Erfolg.

Und bitte halte uns auf dem laufenden ;)

bearbeitet von CTHTC

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Palmin

das was da drin steht (anzahl der mängelrügen) stimmt nicht ganz. laut BGB muss der verkäufer erst dann das defekte gerät austauschen, wenn es 3 mal mit dem gleichem Fehler / Defekt in Reperatur ging.

wenn es also erst 2 mal das display, dann der speicherkartenslot war, hast du kein recht auf einen austausch. passiert es aber dann binnen 6 monate, das wieder das display zicken macht und zur reperatur ging und dann direkt danach wieder. erst DANN kannst du dein recht auf austausch anzeigen

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ashigol64

Also erstmal vielen Dank für die Antworten.

Ich habe schon 3 mal eine Wandlung durchgeführt und die hatten nicht gefragt, ob es die gleichen Fehler gewesen sind.

Doch bei meinem HTC HD2 heißt es auf einmal das es ein notwendiges Kriterium für eine Wandlung sei!!!!

Ey sowas regt mich aber auf... Der eine Mitarbeiter redet von dieser Schei*e und der andere von etwas anderem. Die sind sich nicht mal alle einig. Als wären es Bulgarische Mitarbeiter...

Trotzdem :danke:

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letugo2001

@shinshin:

Wo steht das, dass es 3 mal der gleiche Defekt sein muss? Bitte gib die Quelle an.

Denn das kann ich mir kaum vorstellen das es dem Kunden zumutbar ist, 100 mal wegen verschiedener Defekte immer wieder das Handy zur Reparatur zu bringen.

Man hat Anspruch auf einwandfreie Ware für die man viel Geld bezahlt. Wenn die Ware 3 mal mangelhaft ist, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. eine Neulieferung verlangen wie bei einem Handyvertrag z.b.

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ashigol64

Der Mitarbeiter sagte es stehe in der AGB von O2 wenn man ein Vertrag unterzeichnet -.-

sowas ließt doch keiner.

Auf jeden Fall habe ich heute nochmal O2 angerufen und der Mitarbeiter sagte, dass ich das Recht nun habe, eine Wandlung durchzuführen. Da sieht man wieviel Ahnung die Mitarbeiter von O2 über ihr System haben.

Ich meld mich in den kommenden Tagen oder gar Wochen wenn es klappen sollte oder nicht.

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summersky

letugo2001 schrieb:

Na siehste, es geht doch!

Nur weil der schei* Mitarbeiter (nicht-deutsch) in dem schei* Mogelcom Laden keine Ahnung von deutschen Gesetzen hat, hat der es verweigert.

------------------------------------------------------------------------------------------------------

------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ich glaube eher dein Hauptproblem ist nicht die Inkompetenz des Mitarbeiters sondern seine Herkunft wenn man sieht wie sehr du dich auf sein nicht-deutsch seins eingeschossen hast.

Es gibt genauso viele hinterfotzige die genauso wie du Arisch sind, trotzdem ihre Kunden über den Tisch ziehen und sich auch nicht mit deutschen Gesetzen auskennen.

Hatte eigentlich gedacht, das die hier ein Forum von Menschen für Menschen ist! Stattdessen muss ich hier Geistig minderwertige Ergüsse von solchen verpestern wie Du es bist lesen. Aber für 399€ all Inclusive ans Mittelmeer fliegen

Jetzt komm bitte nicht mit, ich habe viele ausländische Freunde und bla bla bla geschleime.....

Es ist mir genauso ********gal ob du ein Power-Mitgleid bist oder sonst noch was.

Das gibt dir nicht das recht hier Menschen aufgrund Ihrer Herkunft zu diskriminieren!!!!!!!!!!!!

Wer wenig redet oder schreibt....schreibt oder redet auch wenig ********!

....einfach nur mal die Fresse halten!

bearbeitet von summersky
Ich glaube eher dein Hauptproblem ist nicht die Inkompetenz des Mitarbeiters sonder deine Herkunft wenn man sieht wie sehr d

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  • 0
CTHTC

mein statement als moderator

multikulti ist zwar gescheitert aber das, was hier läuft ist unter aller würde.

im sinne des te öffne ich diesen thread wieder jedoch werden alle unsachlichen beiträge sofort gelöscht.

wer sich über nicht deutsche mitarbeiter aufregen will, der soll das bitte wo anders machen.

die konsequenzen aus den hier geposteten sachen werde ich nacher ziehen und so lange gebe ich euch noch die gelegenheit die beiträge zu "bereinigen"

gruß

CTHTC

bearbeitet von CTHTC

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  • 0
CTHTC

mein statement als user:

Hi,

...aber nur wenn es 2mal die gleichen Fehler gewesen sind. Das waren aber nicht 2mal die gleichen Fehler... W

Was nun, haben die von O2 wirklich Recht mit den 2 gleichen Fehlern?

Bitte um Hilfe ist dringend:eusa_pray

das unternehmen ist berechtigt das gerät 3 mal zureparieren erst dann aknnst du dein recht auf wandlung bzw rücktritt einfordern.

der fehler, um den es sich dabei handelt müsste theoretisch nicht nur der gleiche sondern eigentlich sogar der selbe sein.

Dabei würde ich auch dies hier genannte erwähnen, also das Du ein gesetzliches Recht auf eine Wandlung hast und Dein Recht auch anwaltlich durchsetzen würdest.

das muss man nicht erwähnen, da es im gesetz steht.

das was da drin steht (anzahl der mängelrügen) stimmt nicht ganz. laut BGB muss der verkäufer erst dann das defekte gerät austauschen, wenn es 3 mal mit dem gleichem Fehler / Defekt in Reperatur ging.

genau so wird ein schuh aus der sache.

Wo steht das, dass es 3 mal der gleiche Defekt sein muss? Bitte gib die Quelle an.

quelle=bgb

und nach dem, was du hier schreibst hast du da noch sehr viele wissenslücken!

Der Mitarbeiter sagte es stehe in der AGB von O2 wenn man ein Vertrag unterzeichnet -.-

sowas ließt doch keiner.

dann kann ich nur sagen, dass du selber dran schuld bist.

man sollte schon einen vertrag durchlesen (und dazu gehören die agb), bevor man ihn unterschreibt.

gruß

CTHTC

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letugo2001

Dann hilf mir doch, meine angebliche Wissenslücke zu schließen und sage mir, wo es geschrieben steht, dass es 3 mal der gleiche Defekt sein muss.

Es ist keinem Kunden zuzumuten, dass dieser 10 mal oder mehr das Gerät einschicken oder irgendwo hinbringen muss, um es immer wieder reparieren zu lassen.

Danke.

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  • 0
Palmin

§434 BGB - Sachmängel

o.v.m.

Einfach mal eingenständig suchen

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CTHTC

...

Es ist keinem Kunden zuzumuten, dass dieser 10 mal oder mehr das Gerät einschicken oder irgendwo hinbringen muss, um es immer wieder reparieren zu lassen.

...

das mag deine auffassung sein aber sowohl das gesetz, als auch die rechtssprechung sagen da etwas anderes.

gruß

CTHTC

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  • 0
Palmin

Dann hilf mir doch, meine angebliche Wissenslücke zu schließen und sage mir, wo es geschrieben steht, dass es 3 mal der gleiche Defekt sein muss.

Danke.

Ich trete dir ma kurz aufn Fuß mit meiner aussage, da du vllt nich so recht weißt, wie man Google bedient! Hier der auszug aus dem BGB

§ 437

Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Den rest bitte selbst nachlesen!

BTW: Ich habe eine Kaufmännische ausbildung vor kurzem abgeschlossen, daher MUSS ich sowas wissen!

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