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Der Rote Waldschrat

[Programm] DVD zu AVI oder so... ?

Frage

Der Rote Waldschrat

Ich hab hier paar DvD´s(Orginal hier)

Und ich würde die gerne auf mein PC bringen und dann auf mein Samsung S5230.

Wie kann ich das machen?

Jemand hat gesagt mit AnyDvD, ich hab Any DvD gestartet und DvD rein aber ich kann nix wählen doer so...

Hmm?

WIe soll ich sonst machen?

Mit was?

LG

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Der Rote Waldschrat

Öhm solang ich die DvDs Orginal hier hab wo ich Kopiere für MICH ist es eig. ja ka...

XMedia Recodec geht gut, danke aber ich hab z.B so ne SimpsonsStafel und die ist Automatisch wenn man DVD einlegt Englisch, man kann zwar auf Deutsch stellen im Menü aber wenn ich jetzt mit XMedia Recodec die Dateien alle auswähle darauf hab ich nur Film und auf Englisch hmm^^

Wie bekomm ich auf Deutsch?

LG

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minialex

Hallo,

AnyDVD ist schon Okay musst dann nur noch CloneDVD aufziehen damit kannst Du dann die Die DVd´s auf´n Rechner ziehen. AnyDVD ist eigentlich nur dafür gedacht den Kopierschutz der DvD´s Aufzuheben. Oder Du besorgst Dir "DaVideo Ultimate" .

Lg

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Guest Malik06

AnyDVD ist illegal. Das Kopieren von DVDs ist solange legal, wie man keinen Kopierschutz knackt/umgeht. Und genau das macht AnyDVD.

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minialex

Nein halb illegal! So lange ich meine gekauften DVD´s für meinen eigengebrauch Kopiere auch wenn ich dabei den Kopierschutz umgehen muss ist es Legal. Da ich mir nur eine Sicherheits Kopie davon erstelle. Anders ist es z.B wenn ich mir eine DVD ausleihe und davon eine Kopie erstelle das ist Illegal stimmt.

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John-Q

Hey,

du musst anydvd einfach nur im hintergrund laufen lassen, also das unten in der taskleiste das symbol von anydvd erscheint. Dann umgeht er den kopierschutz automatisch und du kannst die filme auf den pc kopieren.

gruss

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Der Rote Waldschrat

Ich habe die DvD im Laden gekauft also denke ich ist es mein recht für MICH selbst Kopien herzustellen. Sie sind ja für MICH und bleiben im meinem HAUSHALT und kommen sonst nirgends hin...

Ne frage. Bei XMedia Record, wenn ich Batman the Dark Night die sachen von der DvD hinzufüge und alle asuwähle und starte steht jetzt noch da:

60MB hat er jetzt schon, er hat auch schon einige ZEit gearbeitet

Und es dauert anscheinend noch knapp 3 Stunden oO

Warum solange? Ich dachte es geht schneller hmm? :(

30 mins hat er jetzt schon gemacht und noch 3 stunden? neein ej

LG

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minialex

Jo das ist eigentlich normal.

Dauert halt so seine Zeit ne grosse .vob datei z.B. in .avi zu Rippen, da das programm ja die Informationen kompremieren muss. Das ist auch stark abhängig davon wie schnell und welche Leistungen dein Rechner hat.

Z.B. ein 1Ghz Rechner mit 1GB Ram braucht sagen wir mal 5std

aber ein 3Ghz mit 3Gb Ram braucht evtl für den gleichen Vorgang nur 3std

Das liegt daran das der eine Rechner mit mehr Arbeitspeicher und Geschwindigkeit eben halt mehr Informationen in kürzerer Zeit Verarbeiten kann.

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Der Rote Waldschrat

OK. Ich hab hier ne Simpson Staffel. Wenn ich in DvD PLayer oder Laufwerk einlege ist Standardmäßig auf Englisch. IM Menü kann ich aber auf Deutsch stellen.

Aber wenn ich mit XMedia Recode mach ist es englisch...

LG

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minialex

Du musst die ausgabe sprache einstellen. Unter dem feld wo der film angezeigt wird sind ein paar Reiter. Ganz links:FORMAT, daneben: Audio Track,

diesen Reiter wählst Du aus Ganz oben steht dan AUDIOSPUR das kannst du einstellen, hier müsstest Du auch die einstellung für die Deutsche sprache finden.

Edit:

selbst für´s Rippen von .avi -> .mp4 für´s Star braucht das prog schon 45min je nach grösse des Films.

post-497804-14356828321897_thumb.jpg

bearbeitet von minialex

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Der Rote Waldschrat

Batman sagt noch 50 mins^^:)

Danach schau ich mal ob das geht bei Simpson.

Kann ich auch mit Menü?

Also dann auf dem Handy auswählen Sprache usw.?

Aber mal schauen.

LG

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Guest Malik06

Nein halb illegal! So lange ich meine gekauften DVD´s für meinen eigengebrauch Kopiere auch wenn ich dabei den Kopierschutz umgehen muss ist es Legal. Da ich mir nur eine Sicherheits Kopie davon erstelle. Anders ist es z.B wenn ich mir eine DVD ausleihe und davon eine Kopie erstelle das ist Illegal stimmt.

Das ist nicht wahr! Hör auf das zu schreiben! Ich werde mir die Quelle suchen und die hier posten.

Kopierprogramme wie CloneDVD weisen Dich sogar darauf hin! Sobald ein Kopierschutz umgangen/geknackt wird, ist es NICHT LEGAL.

Ob man es macht ist eine andere Sache, aber es ist NICHT LEGAL.

*** edit ***

Eine rechtliche Seite finde ich noch, aber hier z:b. wirds auch gesagt:

https://www.cosmiq.de/qa/show/1868373/Ist-es-legal-eine-Sicherheitskopie-von-einer-Dvd-mit-kopierschutzt-auf-dem-Pc-zu-speichern/

bearbeitet von Malik06

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Der Rote Waldschrat

Du musst die ausgabe sprache einstellen. Unter dem feld wo der film angezeigt wird sind ein paar Reiter. Ganz links:FORMAT, daneben: Audio Track,

diesen Reiter wählst Du aus Ganz oben steht dan AUDIOSPUR das kannst du einstellen, hier müsstest Du auch die einstellung für die Deutsche sprache finden.

Edit:

selbst für´s Rippen von .avi -> .mp4 für´s Star braucht das prog schon 45min je nach grösse des Films.

Danke, kannst du mir noch Bild mit einstellungen geben?

Bitrate und so, halt so perfekte^^

Das ich gute Quali hab hmm...

Vide.Codec z.B?

LG

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  • 0
pastirma

Das ist nicht wahr! Hör auf das zu schreiben! Ich werde mir die Quelle suchen und die hier posten.

Kopierprogramme wie CloneDVD weisen Dich sogar darauf hin! Sobald ein Kopierschutz umgangen/geknackt wird, ist es NICHT LEGAL.

Ob man es macht ist eine andere Sache, aber es ist NICHT LEGAL.

*** edit ***

Eine rechtliche Seite finde ich noch, aber hier z:b. wirds auch gesagt:

https://www.cosmiq.de/qa/show/1868373/Ist-es-legal-eine-Sicherheitskopie-von-einer-Dvd-mit-kopierschutzt-auf-dem-Pc-zu-speichern/

Das stimmt schon soweit.Aber zeige mir mal einen,der sich tatsächlich daran hält.Die Proggis von Slysoft dürfen in D auch nicht vertrieben werden,deshalb hat Slysoft seinen Sitz auch auf den Bahamas oder so.Keiner darf es,aber alle machen es.That's life.:icon_mrgr

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minialex

Danke, kannst du mir noch Bild mit einstellungen geben?

Bitrate und so, halt so perfekte^^

Das ich gute Quali hab hmm...

Vide.Codec z.B?

LG

Also wenn Du für s5230 rippen möchtest unter Format findest Du denn Abschnitt PROFIL da gibst Du den Hersteller an im Fall des Star natürlich Samsung und gleich drunter ist das Feld wo Du das Gerät aussuchst das wäre es auch schon. Die richtigen Einstellungen wie "Bitrate" usw. übernimmt das Prog dan aus diesem Profil. Und das sollte im jedenfall passen.

post-497804-14356828383142_thumb.jpg

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minialex

Nein,

ist nicht ganz richtig. Laut Gestz darf ich mir min. ein Sicherheitskopie von meinen gekauften DVD´s oder Cd´s egal Ob Film oder Musik erstellen. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle in wie weit das Medium Kopiergeschütz ist. Sonst würde es ja nicht Sicherheitskopie heissen sondern irgendwie anders.

Klar die progs von SlySoft und ElborateBytes sind Illegal okay.

Aber es gibt hier in Deutschland frei im Verkauf das Programm:

DaVideo 4 mitlerweile gibt es schon ne Ultimante Version kostet so ca. 40.- € und es ist Legal.

Mit diesem Program ist es möglich mir von meinen Film DVD´s eine Sicherheitskopie zu erstellen, die soweit komprimiert wird das sie auf einen Handelsüblichen 4,7GB Rohling passt. Und ganz nebenbei knackt diese Programm fast alle gängigen Kopierschutz einrichtungen die es gibt.

https://www.gdata.de/virenforschung/news/news-details/article/422-davideo-4.html

Wer es genau wissen will hier ist ein Auszug aus dem Urhebergestzt stand Januar 2009:

§ 53

Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen

zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und sie keinen gewerblichen Zwecken dient,

zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,

zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,

zum sonstigen eigenen Gebrauch,

a) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,

B) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

Dies gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 2 nur, wenn zusätzlich

die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder

eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet oder

das Archiv im öffentlichen Interesse tätig ist und keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgt.

Dies gilt in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 und 4 nur, wenn zusätzlich eine der Voraussetzungen des Satzes 2 Nr. 1 oder 2 vorliegt.

(3) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Werkes, von Werken von geringem Umfang oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen oder öffentlich zugänglich gemacht worden sind, zum eigenen Gebrauch

zur Veranschaulichung des Unterrichts in Schulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der für die Unterrichtsteilnehmer erforderlichen Anzahl oder

für staatliche Prüfungen und Prüfungen in Schulen, Hochschulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsbildung in der erforderlichen Anzahl herzustellen oder herstellen zu lassen, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist.

Die Vervielfältigung eines Werkes, das für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt ist, ist stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig. [satz angefügt ab 1.1.2008]

(4) Die Vervielfältigung

a) graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,

B) eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,

ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

(5) Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 sowie Absatz 3 Nr. 2 finden keine Anwendung auf Datenbankwerke, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind. Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 sowie Absatz 3 Nr. 1 finden auf solche Datenbankwerke mit der Maßgabe Anwendung, dass der wissenschaftliche Gebrauch sowie der Gebrauch im Unterricht nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgen.

(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.

(7) Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, die Ausführung von Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.

bearbeitet von minialex

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Guest Malik06

Das stimmt schon soweit.Aber zeige mir mal einen,der sich tatsächlich daran hält.Die Proggis von Slysoft dürfen in D auch nicht vertrieben werden,deshalb hat Slysoft seinen Sitz auch auf den Bahamas oder so.Keiner darf es,aber alle machen es.That's life.:icon_mrgr

Das ändert nichts an Deiner Falschaussage. IN D ist es illegal, Kopierschutz zu umgehen. Was man daraus macht ist eine andere Sache.

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Guest Malik06

Nein,

ist nicht ganz richtig. Laut Gestz darf ich mir min. ein Sicherheitskopie von meinen gekauften DVD´s oder Cd´s egal Ob Film oder Musik erstellen. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle in wie weit das Medium Kopiergeschütz ist. Sonst würde es ja nicht Sicherheitskopie heissen sondern irgendwie anders.

Klar die progs von SlySoft und ElborateBytes sind Illegal okay.

Aber es gibt hier in Deutschland frei im Verkauf das Programm:

DaVideo 4 mitlerweile gibt es schon ne Ultimante Version kostet so ca. 40.- € und es ist Legal.

Mit diesem Program ist es möglich mir von meinen Film DVD´s eine Sicherheitskopie zu erstellen, die soweit komprimiert wird das sie auf einen Handelsüblichen 4,7GB Rohling passt. Und ganz nebenbei knackt diese Programm fast alle gängigen Kopierschutz einrichtungen die es gibt.

https://www.gdata.de/virenforschung/news/news-details/article/422-davideo-4.html

Davideo, CloneDVD und Co kopieren aber de facto keine DVDs, die einen Kopierschutz enthalten. Warum wohl?

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Der Rote Waldschrat

OK Ist aufm Handy nur sind im Quervormat oben und UNten balken :(

Hab in einem Youtube Video gesehen das einer Simpsons den Film hat laufen lassen ohne Balken?

Wie geht das?

LG

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Predator95

OK ok jetzt reicht es mir mit den falsch aussagen!

Wir hatten vor ca. 5 Wochen so einen Experten für Internetkriminalität!

Der hatt uns alles über Kino.to und sicherheitskopien gesagt usw...!

Also man darf einen Film sofern er keinen Kopierschutz hatt 7 mal Kopiern und im Freundes und Bekannten kreis verteilen! Mit Kopierschutz darf man ihn nur 1 mal Kopieren aber nur für sich selber! Bei einer Durchsuchung oder sonstiges muss man aber Das original Vorzeigen können! Sei es kaputt oder noch ganz!

Gruß Predator95

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