- 0
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen
Folgen diesem Inhalt
0
Rückgabe von Mobilfunkgeräte (rechtliche Situation)
Gestellt von
Rainer_Rebhan
64 Antworten auf diese Frage
Recommended Posts
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen
Folgen diesem Inhalt
0
Liebe KM900 Besitzer,
immer öfters lese ich von der Geräte-Rückgabe genervter LG Arena Kunden an den Händler/Lieferanten/Hersteller. In diesem Zusammenhang wird von einer bis zu 3 x Reparatur oder Reparaturversuche berichtet, die scheinbar hingenommen werden müssen. Dazu kommt : eine Rückgabe zur Reparatur erfolgt in der Regel erst nach selbst durchgeführten u.U. mehrmaligen Software-/ FW-Updates des Gerätes.
Aus meinem Kenntnisstand zur rechtlichen Situation z.B. für die Rückabwicklung eines Kaufvertrags von einem Mobilfunkgerät ist folgendes anzumerken :
1.
es muß kein Reparaturversuch bei einem Mobilfunkgerät hingenommen werden.
2.
die Gewährleistung (2 Jahre) mit der Fehlerbeweisführung liegt innerhalb eines Jahres ab Kauf beim Lieferanten/Händler, danach kann die Beweislast auf den Käufer übergehen.
Die Gründe hierfür :
zu 1.
Bei einem Mobilfunkgerät handelt es sich um ein sog. Serienprodukt. Bei einem fehlerhaften Gerät muß dieses in ein Exemplar ohne Fehler kostenlos umgetausch werden. Falls ein Umtausch in ein mängelfreies Produkt nicht möglich ist, muß der Kaufpreis rückerstattet (Rückabwicklung des KV) werden. Die Reparatur eines Gerätes / Produktes muß in diesen Fällen (Serienprodukt) nicht akzeptiert werden. Ein Recht auf Reparatur durch den Hersteller gibt es nur bei sog. Werksverträgen, d.h. bei individueller Herstellung eines Produktes.
zu 2.
Zur Beweisführung durch den Kunden genügt eine genaue Fehlerbeschreibung. Diese sollte bei der Rückgabe des Handy schriftlich vorliegen.
Sind bereits mehrere FW-Updates zur Fehlerbehebung durch den Kunden an dem Gerät erfolgt, ist eine Rückabwicklung des Kaufvertrags unmittelbar möglich. Voraussetzung ist jedoch der Hersteller läßt das FW-Update durch den Käufer/Nutzer ausdrücklich (schriftlich) zu. Zur Beweissicherung sollte die originale FW-Version und die eigenen FW-Updates schriftlich festgehalten werden.
Diesen Beitrag teilen
Link zum Beitrag