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Rainer_Rebhan

Rückgabe von Mobilfunkgeräte (rechtliche Situation)

Frage

Rainer_Rebhan

Liebe KM900 Besitzer,

immer öfters lese ich von der Geräte-Rückgabe genervter LG Arena Kunden an den Händler/Lieferanten/Hersteller. In diesem Zusammenhang wird von einer bis zu 3 x Reparatur oder Reparaturversuche berichtet, die scheinbar hingenommen werden müssen. Dazu kommt : eine Rückgabe zur Reparatur erfolgt in der Regel erst nach selbst durchgeführten u.U. mehrmaligen Software-/ FW-Updates des Gerätes.

Aus meinem Kenntnisstand zur rechtlichen Situation z.B. für die Rückabwicklung eines Kaufvertrags von einem Mobilfunkgerät ist folgendes anzumerken :

1.

es muß kein Reparaturversuch bei einem Mobilfunkgerät hingenommen werden.

2.

die Gewährleistung (2 Jahre) mit der Fehlerbeweisführung liegt innerhalb eines Jahres ab Kauf beim Lieferanten/Händler, danach kann die Beweislast auf den Käufer übergehen.

Die Gründe hierfür :

zu 1.

Bei einem Mobilfunkgerät handelt es sich um ein sog. Serienprodukt. Bei einem fehlerhaften Gerät muß dieses in ein Exemplar ohne Fehler kostenlos umgetausch werden. Falls ein Umtausch in ein mängelfreies Produkt nicht möglich ist, muß der Kaufpreis rückerstattet (Rückabwicklung des KV) werden. Die Reparatur eines Gerätes / Produktes muß in diesen Fällen (Serienprodukt) nicht akzeptiert werden. Ein Recht auf Reparatur durch den Hersteller gibt es nur bei sog. Werksverträgen, d.h. bei individueller Herstellung eines Produktes.

zu 2.

Zur Beweisführung durch den Kunden genügt eine genaue Fehlerbeschreibung. Diese sollte bei der Rückgabe des Handy schriftlich vorliegen.

Sind bereits mehrere FW-Updates zur Fehlerbehebung durch den Kunden an dem Gerät erfolgt, ist eine Rückabwicklung des Kaufvertrags unmittelbar möglich. Voraussetzung ist jedoch der Hersteller läßt das FW-Update durch den Käufer/Nutzer ausdrücklich (schriftlich) zu. Zur Beweissicherung sollte die originale FW-Version und die eigenen FW-Updates schriftlich festgehalten werden.

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zueve

Ich kriege Kopfschmerzen von dem durch den Darm abgesonderten Hirnschmalz den hier einige raus und rein in die Tastatur drücken...

Wenn Daniel Be Hindi bei Vaderfone das Arena für NULL Euro abholt, bekommt er nach 2 Reperaturversuchen eine Wandlung und kann sich ein neues Handy raussuchen und kriegt eben NULL Euro mit dem neuen verrechnet (sofern es denn etwas kostet).

Was soll eigentlich der ****** den hier mancher Daniel hier schreibt?

Langsam kapier ich warum sich einige meiner Lehrer immer sagten: "Ihr müsst die Aufgabe mal richtig LESEN!"

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Felisor

Wenn Daniel Be Hindi bei Vaderfone das Arena für NULL Euro abholt, bekommt er nach 2 Reperaturversuchen eine Wandlung und kann sich ein neues Handy raussuchen und kriegt eben NULL Euro mit dem neuen verrechnet (sofern es denn etwas kostet).

Wenn doch nur alles so einfach wäre...

Ich möchte aber keinen "Gutschein" haben und dort auch kein Handy mehr kaufen. Juristisch sehe ich mich nicht dazu gezwungen, bei Wandlung das ganze mit einem neuen Handy zu verrechnen, wenn ich, wie du schriebst, 2 Verträge abgeschossen hab (1mal Mobilfunk, 1mal "Gerät"). Damit müsste ich doch theoretisch auch den Vertrag "Gerät" rückabwickeln können.

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Vaan

zueve, ich weiß zwar nicht auf wen du dich beziehen willst, aber ich hab den Thread noch mal überflogen und keinen gesehen, der jemandem gesagt hat, dass er den Warenwert vom Arena bekommt wenn er zuvor 0€ für das Handy bezahlt hat.

Klär mich auf wenn ich es falsch gelesen habe. Gerne auch per PN.

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Felisor

Rein von der Logik her würde ich ja sagen, dass dann als Erstattung eben die Subventionierung, die mit dem Vertrag gezahlt wurde, ausbezahlt werden müsste... Immerhin ist ja von dieser Subventionierung das Handy "bezahlt" worden.

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zueve

Kannst du in ja eigentlich auch. Nur was soll es dir bitte bringen, wenn zB Vaderfone auf der monatlichen Mobilfunkrechnung Grundgebühr 20€ schreibt, kann man zwar erkennen , dass 10€ davon Subventionsbeitrag für´s Handy sind (dies wird ersichtlich, wenn man eben eins ohne nimmt), aber es ist eben nur die grundgebühr und kein monatliches "Mietentgelt". Wie gesagt, Vaderfone nennt das ganze zusammen "Grundgebühr" und dieser ist es egal, mit welchem Handy du die angeboten Leistungen nimmst. Sprich, selbst wenn du es zurückgeben kannst ohne dafür ein neues zu nehmen, bezahlst du weiterhin die Grundgebühr von 20€.

Der Ökonome im mir möchte dir noch folgendes mit auf den Weg geben:

Wenn du ein subventioniertes Handy für 0€ bekommst aber wie oben erwähnt 24*10€ bezahlst, bist du ja auch bei 240€ "Zuzahlung", es wäre also finanzpolitischer Schwachsinn deines Privathaushaltes im Wandlungsfall auf ein neues Gerät zu verzichten.

"Damit müsste ich doch theoretisch auch den Vertrag "Gerät" rückabwickeln können." verstehe ich nicht, davon schreiben wir doch hier die ganze Zeit, oder?

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  • 0
Vaan

E-Plus regelt das so: da kosten die Verträge mit und ohne Handy immer das gleiche. Also die Suventionierung ist schon drin. Je nach Handy zahlt man dann einemalig noch was drauf (zwischen 1 und 100 Euro x)). Wenn man kein Gerät will, erstattet E-Plus dafür 75€.

Vielleicht kannst du dich mit deinem Vodafone Händler drauf einigen, dass Vodafone den "drauf Preis" (also die 10€) erstattet, aber ich glaube nicht, dass sie sich darauf einlassen.

(Damit meine ich, eine einmalige Zahlung von 240€)

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zueve

Gut, ich versuchs mal ganz ruhig: Bei einem Kaufpreis von 0€ bekomme ich 0€ wieder wenn ich´s zurück gebe. Wenn man wie ich 150,- zuzahlt eben 150. Das ist jetzt erstmal einleuchtend.

"Rein von der Logik her würde ich ja sagen, dass dann als Erstattung eben die Subventionierung, die mit dem Vertrag gezahlt wurde, ausbezahlt werden müsste... Immerhin ist ja von dieser Subventionierung das Handy "bezahlt" worden."

Und nochmals: Die monatliche "Subventionierung" des Handy´s erfolgt über unterschiedliche Tarife: Einmal 10€ ohne Handy, einmal 20€ für mit Handy. Es wird dabei immer von der "Monatlichen Grundgebühr" gesprochen. Wieso sollte ich als Verkäufer eigentlich jemanden ein 300€-Handy für 0€ geben damit er mir dann im Wandlungfalle erzählt, dass er die um x€ "erhöhte" monatliche Grundgebühr für y nutzungsmonate wieder haben will???

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Felisor

Der Händler gibt mir ja das Handy nicht aus reiner Nächstenliebe für 0€, sondern weil er von T-Mobile für den abgeschlossenen Vertrag 280€ Provision erhält. 40 € davon nimmt er für sich, damit er sich auch morgen noch seine Wurstsemmel zur Mittagspause leisten kann, die restlichen 240 € zahlt er T-Mobile, die ihm dafür vorher ein LG-Arena gegeben hat, dass statt der schönen bunten Menues alles in diesem bescheuerten Telekom-Pink ('tschuldigung "Magenta") hat, welches er nun an mich weitergibt. Dass der Händler dann noch mal von den 20€, die ich monatlich zahl, noch mal 2,50€ bekommt, hat mit der Subventionierung nichts mehr zu tun. Theoretisch und mit normalen Menschenverstand sollte ich jetzt eigentlich, wenn ich wegen erfolglosen Reparaturversuchen Wandlung will, eigentlich die 240 €, die er von der Telebim für das subventionierte und gebrandete Handy zurückbekommt, erhalten.

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zueve

Irgendwie meinen wir das selbe und schreiben doch aneinander vorbei.

"Theoretisch und mit normalen Menschenverstand sollte ich jetzt eigentlich, wenn ich wegen erfolglosen Reparaturversuchen Wandlung will, eigentlich die 240 €, die er von der Telebim für das subventionierte und gebrandete Handy zurückbekommt, erhalten."

Hä? Du kannst doch nicht aus "Nichts" aufeinmal 240€ zaubern. Das mussten die angelsächsischen Kaptialmagier auch erstmal lernen. Die normalen Subventionsvertäge laufen nun mal über die "Paketpreis"-Schiene.

In deiner Logik greifst du vollkommen unterschiedliche "Geldtöpfe" an. Was hat die Vermittlungsprovision mit den monatlich warmen Geldregen zu tun? Nichts.

Ich habe 150€ einmalig zubezahlt und zahle montl. eine Grundgebühr von 20€ wobei ich aber weiß, dass die montl. Grundgebühr ohne Endgerät nur 10€ beträgt. Sprich 150€ + 24*10€ = 390€ (was nebenbei bemerkt vielzuviel Geld für dieses Gerät ist). Aber wie bereits mehrfach erwähnt haben die 240€ aus 24*10 rein gar nichts mit dem konkreten Handy zu tun, sondern nur mit dem Fakt, dass du ein Handy zu deinem Vertrag genommen hast. Wenn du kein Handy mehr nach einer Wandlung haben möchstest, bitte, aber das ändert nichts an deinem monatlichen "Paketpreis". Denn dieser Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monate. Sonst könnte doch jeder ankommen der sein Handy verloren, versenkt, verbohrt, verbrannt oder verjodelt hat und von T-Mobile fordern, den monatlichen Paketpreis zu senken, da er das Gerät nicht mehr hat - das ist das gleiche, nur umgekehrt. Wenn du das LG nun also seit 6 Monaten hast, hast du zwar 60€ dafür mehr "Paketpreis" bezahlt aber noch immer nichts (0 Euro) für das Handy.

Was für Geld willst du also aus 0 Euro bekommen??? Ich zitiere einen weisen Mann: "Hä? Du kannst doch nicht aus "Nichts" aufeinmal 240€ zaubern. Das mussten die angelsächsischen Kaptialmagier auch erstmal lernen."

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Felisor

Die 240€ zaubere ich aus der Rückerstattung, die der Händler von seinem Großhändler bekommt (hier z.B. T-Mobile), weil er ihm das defekte Gerät wieder zurückgibt, das ich vorher dem Händler zurückgegeben hab.

Und die haben auch rein gar nichts mit dem monatlichen Obulus zu tun, den ich an T-Mobile jeden Monat zahl. Darüber finanziert sich T-Mobile dann zwar wieder die 240€, die sie dem Händler gegeben haben, das sind aber interne Verrechnungssachen.

Möglicherweise sind subventionierte Handys doch nicht als 2 eigenständige Verträge zu sehen? Schließlich schließe ich ja auch nur einen Vertag ab, der sowohl die Dienstleistung "Mobil Telefonieren für 2 Jahre" beinhaltet und die gleichzeitige Lieferung eines zum abgeschossenen Dienstleistungsvertrag passendes Endgerät. Und bei 2 Verträgen müsste ja dann irgendwo die Subventionierung, die sich aus dem Mobilfunkvertrag ergibt, auch wieder im Kaufvertrag fürs Handy widerspiegeln.

Es wird also meiner Meinung nach eher ein Vertrag in dem Sinne geschlossen "wenn du 2 Jahre lang über mein Netz telefonierst, dann schenke ich dir ein schickes Handy mit den zugesicherten Eigenschaften". Da jetzt aber die zugesicherten Eigenschaften trotzt mehrmaligen Reparaturversuchs nicht da sind, müsste meiner Meinung nach auch die 2-jährige Vertragsbindung hinfällig sein, weil "wenn du mir nicht das Handy gibst, telefonier ich auch nicht bei dir".

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Vaan

Am besten klärst du das mit deinem Händler. Dann entstehen hier auch keine falschen Ansichten.

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Felisor

Am besten klärst du das mit deinem Händler. Dann entstehen hier auch keine falschen Ansichten.

Na komm, wenn hier schon Rechtsberatung bei Reklamation von Mobilfunkgeräten gegeben wird, dann aber auch "das volle Programm"... und nicht wenns dann mal komplizierter wird, den Schwanz einziehen.

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Guest King_36

Ist es ein Umtausch Grund wenn mein Display rechts unten über den Gehäuse Rand guckt? Man spürt es beim rüber streichen. Es ist aufjedenfall von LG kacke verarbeitet, das Display. Ist also deren schuld und ich muss es in den ersten 6 Monaten melden?

MFG King

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Vaan

Na komm, wenn hier schon Rechtsberatung bei Reklamation von Mobilfunkgeräten gegeben wird, dann aber auch "das volle Programm"... und nicht wenns dann mal komplizierter wird, den Schwanz einziehen.

Wir bieten hier gar nichts an, um das mal kurz klar zustellen.

Und außerdem befasst sich der Thread eigentlich damit, ab wann man das Telefon zurück gegeben kann und Geld oder nen anderes dafür bekommt und nicht wie die Verträge mit inkl. Handy aufgebaut sind und was man zurück bekommt wenn man das Handy nicht mehr haben will.

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waro245

Ich war heute bei MediaMarkt und hab meins zum Service einschicken lassen.

Am 2. Dezemeber würden die 6 Monate der Gewährleistung, in denenman nichts beweisen muss, enden.

Daher könnte es ziehmlich knapp werden, da ich das Handy ja 2 mal enschicken lassen muss und jedes Mal ca. 14 Tage dauern wid, laut MM.

Meine Frage: Wird die Zeit vielleicht eingeforeren oder sowas, immerhin habe ich dei Mängel ja heute aufgezeigt?

Oder werden die Wochen, die es beim Service ist, mitgezählt?

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Felisor

Meine Frage: Wird die Zeit vielleicht eingeforeren oder sowas, immerhin habe ich dei Mängel ja heute aufgezeigt?

Oder werden die Wochen, die es beim Service ist, mitgezählt?

Nein, eine Reklamation beeinflusst die Fristen nicht... wenn es aber immer wieder der gleiche Fehler ist, also z.B. "schaltet unmotiviert ab", musst du AFAIK im Dezember nicht nachweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war, bzw. ist der Nachweis ja relativ einfach darüber zu führen, dass schon einmal eine entsprechende Gewährleistungsreparatur erfolgt ist, die augenscheinlich nicht von Erfolg gekrönt war. Anders sieht's wohl aus, wenn es ein neuer Fehler ist ("Display flackert"). Wobei ich aber bisher noch keinen Händler gesehen hab, der sich nach 6 Monaten hinstellt und meint "Weisen sie uns erst mal nach, dass der Fehler schon beim Kauf bestand". Natürlich nur, so lange man nicht den Sprung im Display monieren will, der hervorragend zu den Kratzspuren und der Delle im Gehäusedeckel passt.

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waro245

o.k., danke.

Bei mir waäre das einfrieren des Handy bei dem sich wenni ch das handy ausschalte das display teilweise nicht asuschaltet und der akku raus muss, verzögerte reaktionen und dass der musik-player sich nicht öffnen lässt.

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zueve

@Felisor: Das ist jetzt das letzte mal, dass ich mich zu deinem "Problem" äußere, vielleicht schaltest du mal wieder das Licht in der Wohnung an...

1. Rechtsberatung? Dann gehe zu einem Anwalt und nerve diesen mit deinem Wunsch, aus nichts 240€ zu machen.

2. Schwanz einziehen? Alter Schwede, komm mal klar: Du schließt den Mobilfunkvertrag ab und kriegst KOSTENLOS ein Handy dazu, willst es nach 6 Monaten wieder zurückgeben und 240€ oder deine monatliche Subventionierungssumme bekommen? In welcher Welt lebst du eigentlich? Du hattest theoretisch die Möglichkeit, dass Handy entsprechend deiner Fähigkeiten zu benutzen.

3. Und zum Thema 1 Vertrag oder 2 getrennt: Ich weiß nicht, ob du das Handy bei irgendeinem Handy-Shop, der alles verkauft geholt hast oder in einem T-Punkt, desweiteren kannst du schauen, ob über deinem Handy"zettel" KAufvertrag steht oder nicht. Bei Vaderfone steht jedensfalls Kaufvertrag drüber und darunter was das Handy wert ist. Und das was es wert ist, würde ich im Falle einer Wandlung wieder kriegen.

So, und jetzt halt ich mal schön die Tasten still...

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Campino1987

Ich könnt ******.... Hab mein Arena letzte Woche zum Händler hingetragen, der meinte er schickt es zu mobilcomdebitel, die prüfen dann nochmal auf fremdeinwirkung und dann ruft er mich an wegen neuem Handy aussuchen.

Heute kommt ein paket bei mir an, innendrin mein altes Arena und ein Briefchen von w-support (dem reperaturservice, wo das Arena vorher schon 2 mal eingesschickt war), dass mein Arena jetzt wieder funktionieren sollte und das ich mich bei umtauschfragen an meinen Händler wenden soll...

Was kann ich dem jetzt gleich erzählen, wenn ich inner stunde in die City fahr und ihm das Ding um die Ohren hau?

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Guest King_36

Mein LG Arena hat seit der reperatur etliche abstürze hinter sich (mind.2 mal am Tag)...heute will ich es vom Händler wieder einschicken lassen.

Wenn das Handy wieder da ist, wie soll ich dann vorgehen falls das Handy wieder zickt?

MFG King

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