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Rainer_Rebhan

Rückgabe von Mobilfunkgeräte (rechtliche Situation)

Frage

Rainer_Rebhan

Liebe KM900 Besitzer,

immer öfters lese ich von der Geräte-Rückgabe genervter LG Arena Kunden an den Händler/Lieferanten/Hersteller. In diesem Zusammenhang wird von einer bis zu 3 x Reparatur oder Reparaturversuche berichtet, die scheinbar hingenommen werden müssen. Dazu kommt : eine Rückgabe zur Reparatur erfolgt in der Regel erst nach selbst durchgeführten u.U. mehrmaligen Software-/ FW-Updates des Gerätes.

Aus meinem Kenntnisstand zur rechtlichen Situation z.B. für die Rückabwicklung eines Kaufvertrags von einem Mobilfunkgerät ist folgendes anzumerken :

1.

es muß kein Reparaturversuch bei einem Mobilfunkgerät hingenommen werden.

2.

die Gewährleistung (2 Jahre) mit der Fehlerbeweisführung liegt innerhalb eines Jahres ab Kauf beim Lieferanten/Händler, danach kann die Beweislast auf den Käufer übergehen.

Die Gründe hierfür :

zu 1.

Bei einem Mobilfunkgerät handelt es sich um ein sog. Serienprodukt. Bei einem fehlerhaften Gerät muß dieses in ein Exemplar ohne Fehler kostenlos umgetausch werden. Falls ein Umtausch in ein mängelfreies Produkt nicht möglich ist, muß der Kaufpreis rückerstattet (Rückabwicklung des KV) werden. Die Reparatur eines Gerätes / Produktes muß in diesen Fällen (Serienprodukt) nicht akzeptiert werden. Ein Recht auf Reparatur durch den Hersteller gibt es nur bei sog. Werksverträgen, d.h. bei individueller Herstellung eines Produktes.

zu 2.

Zur Beweisführung durch den Kunden genügt eine genaue Fehlerbeschreibung. Diese sollte bei der Rückgabe des Handy schriftlich vorliegen.

Sind bereits mehrere FW-Updates zur Fehlerbehebung durch den Kunden an dem Gerät erfolgt, ist eine Rückabwicklung des Kaufvertrags unmittelbar möglich. Voraussetzung ist jedoch der Hersteller läßt das FW-Update durch den Käufer/Nutzer ausdrücklich (schriftlich) zu. Zur Beweissicherung sollte die originale FW-Version und die eigenen FW-Updates schriftlich festgehalten werden.

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  • 0
Guest King_36

Hat hier jemand Erfahrung mit dem wechseln von kaputten oder zickenden Handys?

Also ich meine Hat schon jemand sein Arena vom Händler tauschen lassen, weil es zickt?

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marwin
  • 0
MarioV

Reklamation / Wandlung meines Handys

Sehr geehrter Herr J

hiermit möchte ich Ihnen schriftlich den Verlauf meiner Reparatur bzw. Reklamation meines Handys mitteilen.

Gerät: LG KP500 IMEI-Nummer: xxxxxxxxxxxxx

Kaufdatum: 16.04.2009

Fehler: Gerät zeigt Fehlermeldung: „Maximale Anzahl Anwendungen erreicht!“

07.05.2009 Mailkontakt mit LG Customer Service -> Gerät soll eingeschickt werden.

08.09.2009 Gerät wurde durch Händler zum Servicepartner W-Support eingeschickt.

22.09.2009 Gerät wurde von mir abgeholt. Trotz Softwareupdate wurde der Fehler nicht behoben. Die beschriebene Vorgehensweise zum beenden der Anwendungen (lt. Arbeitsbeschreibung im Ausgangsbeleg) brachte ebenfalls keinen Erfolg.

24.09.2009 Gerät wurde nochmals durch Händler zum Servicepartner W-Support eingeschickt. Es wurde darauf hingewiesen, daß der Fehler bei LG bekannt ist und insbesondere in Verbindung mit einer O2 Simkarte auftritt. Softwareinkompatibilität zwischen der Simkarte und der Handysoftware. Ihr Mitarbeiter, Hr. Heitmann vermerkte, daß ich das Gerät gerne wandeln möchte.

07.10.2009 Gerät wurde von mir abgeholt. Wandlungs- bzw. Tauschansprüche soll ich gegenüber dem Händler geltend machen. Ihre Mitarbeiterin, Frau Cochlin wollte einen Wandlungsantrag anfertigen und weiterleiten.

Herr Heitmann teilte mir im Telefonat am 08.10.2009, daß er sich um die Angelegenheit kümmert.

Am 09.10.2009 teilte er mir mit, daß er noch nichts erreichen konnte. Er würde sich dann in der 42.KW nochmals bei mit melden.

Am 22.10.2009 habe ich mit Ihrer Mitarbeiterin Frau Cochlin gesprochen. Sie teilte mir mit, daß Herr Heitmann krank sei. Des weiteren erklärte Sie mir, daß es bei meinem Fall noch keine Neuigkeiten gäbe.

Hiermit setze ich Ihnen, zur Klärung meiner Reklamation eine angemessene Frist von 14 Tagen, beginnend nach Erhalt dieses Schreibens.

Sollte nach Ablauf dieser Frist keine Klärung erfolgt sein, werde ich diese Angelegenheit an meinen Anwalt weiterleiten. Dadurch entstehende Kosten werde ich als Verzugschaden berechnen.

Mit freundlichem Gruß

kompletta21m.jpg

coreli4mx.jpg

bearbeitet von pzumk
IMEI entfernt.

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