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bambam1980

Wandlung auch bei nicht festgestelltem Softwarefehler???

Frage

bambam1980

hi,

ich hab ein riesen problem mit meinem se satio.

habs gestern zum zweiten mal aus der reparatur abgeholt, aber das handy spinnt immer noch.

hab dann bei der o2-hotline angerufen und die meinten mit einer wandlung würde es schlecht aussehen und schieben das auf arvato...also ich bei arvato angerufen und die sagen, dass es sache von o2 sei mit der wandlung...die spinnen doch, da will keiner für irgendetwas verantwortlich sein!!!:banging:

ich war so sauer, dass ich die arme frau im callcenter so zur sau gemacht hab und ich sie fragte, wie ihre kollegen denn ihre arbeit verrichten würden, wenn sie komischer weise nie einen fehler finden.

auf den ratourzetteln von arvato haben die noch net mal drauf geschrieben, dass sie ein sw-update gemacht haben, obwohl ich weiß, dass das bei beiden malen geschehen ist!!! aber warum machen die ein sw-update, wenn die angeblich keinen fehler gefunden haben...

hab ich auch ein recht auf wandlung, wenn es beide male ein sw-fehler war, aber nicht festgestellt werden konnte -ANGEBLICH-, obwohl ich zeugen haben, als die fehler auftraten.

ich werd nächste woche mit einer bekannten da nochmal aufkreuzen und richtig druck machen. wenn das auch nichts bringen sollte, dann drohe ich denen mit dem verbraucherschutz, wenn die dann immer noch net drauf eingehen, werd ich mich an den verbraucherschutz wenden...und dann ist polen offen!!!:icon_mrgr

:danke: schon mal für eure antworten, ich hoffe mir kann jemand helfen

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6 Antworten auf diese Frage

Recommended Posts

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Nikaa

Hallo bambam,

herzlich Willkommen.

Schade, dass du solche Probleme hast.

Was spinnt den genau am Handy?

Ein Fehlerbericht von Dir währe nicht schlecht.

Zum Thema "Ersatz-Handy".

Seit wann hast Du dein Handy?

Wenn Du eine Garantie auf das Handy hast, nutze es!

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  • 0
bambam1980

hi,

also, hab mein handy seit sep´09 und e hat div sw-fehler.

der, der immer noch besteht ist, dass der bildschirm einfach aus heiterem himmel anfängt aufzuleuchten, das led-licht gleichzeitig blinkt und das handy dazu noch vibriert, obwohl weder ein anruf noch eine sms eingegangen sind!!!

und wie geasgt, hab ich es schon zweimal einschicken lassen, aber auf dem retourschein steht immer "fehler nicht gefunden"!!!

ich weiß auch, dass auch der händler und nicht nur der hersteller in der garantiepflicht sind, schließlich hab ich mit denen einen vertrag, aber das nützt mir net viel, wenn o2 sich weigert, weil eben laut arvato kein fehler festgestellt wurde :confused: und da liegt die beweislast nun mal bei mir, soweit ich das seh...

ich hab auch mittlerweile gar keinen bock mehr auf ne wandlung, weil o2 mir solche probleme macht...ich werd versuchen vom vertrag komplett zurück zu treten und mein internetstick werd ich da auch kündigen...ich war immer ein großer fan von o2, aber was die da jetzt abziehen :banging: ... am besten, man schmeißt da eine bombe rein (nein...ich werd mich schon beherrschen, aber mir wär danach:icon_mrgr)

die weigern sich ja mit der ****** garantie, weil sie angeblich nur wandeln können, wenn ein fehler nachzuweisen war und mittlerweile kommt es mir so vor, dass arvato das extra macht mit "kein fehler gefunden", damit o2 gar nicht erst in die garantiepflicht genommen werden kann, schließlich arbeiten die ja auch gemeinsam und gehört wohl zu o2...keine ahnung, die hamm doch alle keine ahnung von ihrem job....!!!

lg

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Jay Welling

Ich hatte auch das Problem das sich keiner zuständig fühlte als ich damals Probleme mit meinem Motorola hatte. Sprich nochmal mit der O2 Hotline und sag bestimmt, nicht kleinlaut, dass wenn nicht sofort eine Lösung dafür gefunden wird, du mit sofortiger Wirkung von deinem Handyvertrag zurücktrittst. Das Recht hast du. Denn O2 ist verpflichtet dir ein ordentliches (rechtsdeutsch für ganz oder einwandfrei) Mobiltelefon zur Verfügung zu stellen. Allerdings hat 02 das Recht 3x nachzubessern, also zu reparieren. Du kannst also erst beim 4. Mal davon gebrauch machen. So sagt es das Gesetz. Viel Glück.

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  • 0
haudochab

Allerdings hat 02 das Recht 3x nachzubessern, also zu reparieren. Du kannst also erst beim 4. Mal davon gebrauch machen. So sagt es das Gesetz. Viel Glück.

welches gesetz sagt das ? von drei mal nachbessern ist im bgb keine rede !

die nachbesserung gilt nach dem zweiten erfolglosen versuch als gescheitert.

ich weiss nicht was O2 in seinen agbs stehen hat,aber das ist auch irrelevant was sie reinschreiben,weil vom gesetze nicht zu ungunsten des verbrauchers abgewichen werden kann.

der einschlägige § 440 BGB ist hier mal als link eingefügt,da ist das mit der 2 versuchen noch mal erwähnt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html

an den threadersteller :O2 hat sich erst einmal um die rückabwicklung zu kümmern.die können dann für die konkrete abwicklung eines subunternehmens bedienen (hier arvato).also eingeleitet muss es von O2 werden. also bleib hart ! wie ein vorredner schon meinte,freundlich aber bestimmt sein.

viel glück !

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  • 0
Jay Welling

Akzeptiert. Ich habe nur das gesagt was ich gelernt habe. Und damals (vor 4 Jahren) waren es noch 3 Versuche. Aber umso besser dann kann er ja sofort mit Rücktritt drohen.

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