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Nadinee

Warum bei Ebay so billig?

Frage

Nadinee

Ich würd mir gern bei Ebay das Samsung S5230 in Gold oder rot bestellen.Was mich etwas beunruhigt ist das das Handy im Laden nicht für unter 120€ zu kaufen ist,jedoch in Ebay nur 111,99€ kostet.Ist an dem Handy bei Ebay irgendwas faul das es so billig ist?Oder warum ist es so billig?Bitte schnelle Antwort.

Mfg

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eL-Falso

also der 1. Link ist sehr gut ich hätte diesen genommen... da dürftes gar keine probleme geben....

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Electricfalc

Also wenn ich mir die ebay Auktionen der Iphones angucke, wird doch meistens ganz deutlich drauf hingewiesen, dass es die "Originalverpackung" ist. Oder spätestens, wenn man sich die Beschreibung richtig durchliest wird es deutlich. Also weil viele vor allem bei einem Iphone im Eifer des Gefechtes sofort bieten und später erst sich die Beschreibung durchlesen, wird natürlich Geschickt ausgenutzt, aber es ist kein Betrug oder gar Verboten. Und man kann sich ganz leicht davor schützen. Also wenn man sich die Beschreibung richtig durchliest und sich von mir aus Screenshots davon macht oder es auf Papier ausdruckt, falls der Verkäufer an der Beschreibung etwas verändert, dann ist man bei ebay auf der sicheren Seite. Also wer auf so ein Iphoneverpackungsangebot reinfällt, ist selber Schuld, weil es meiner meinung nach recht oft sofort deutlich wird. Ansonsten ist man bei ebay, wenn man alles richtig beachtet, relativ sicher.

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0ZeR0

das sind halt angebote die rein rechtlich okay sind, natürlich betrügerische absichten aber was sollen die machen?

Gibt ja kein Gestz dagegen...

Gruß motzkrapfen

Das Stimmt , es ist ja so gesehen wirklich alles ok.

Wie bist du auch auf so eine üble Art und Weise beschi***** worden??

Wenn mir das passiert wäre dann wäre ich pers. bei dem denjenigen angereist so wahr ich Peter heiße und hätte mir meine Kohle zurück geholt !!

rEalBoZz Habe es gehen ist auch so ein Betrüger Angebot !!!

Ich verstehe nur nicht das eBay nichts dagegen unternimmt denn da liegen doch auch ganz klar Betrügerische

Absichten vor oder wie denkst du darüber??

Gruß

Peter

Nein , natürlich nicht bevor ich mir was kaufe und vorallem was so auffällig billiges les ich mir das 20mal durch das war jetzt nur ein Bespiel wie leicht man ver****t werden kann.

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monali77

Hallo nochmal

rEalBoZz hat ganz recht mit seiner Warnung

Nur mal so viel zum Handy kauf bei eBay!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ist letzte Woche in meiner Region (Kassel) Passiert :icon_evil:icon_evil

https://www.extratip.de/index.php?artikel=54174

Guß

Peter

sowas hatte ich zwar noch nicht,mit Pappenkauf,aber vor kurzem bin ich selbst auf einen Betrüger reingefallen,der das Handy garnichterst lieferte.Dummerweise hatte ich per Überweisung bezahlt.Ebay hatte mir dennoch den Kaufbetrag auf Kulanzbasis auf mein pay pal Konto erstattet.:icon_lol:

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t.klebi

Gibt ja kein Gestz dagegen...

Wie wäre es mit § 263 StGB: Betrug.

= Täuschung über Tatsachen die beim Käufer einen Irrtum hervorruft, aufgrund dessen es im Zusammenhang mit der Zahlung des überhöhten Kaufpreises zu einem Vermögensschaden beim Käufer kommt.

Machen wir uns doch nichts vor, die Auktionen sind auf einen Betrug angelegt. Das die Masche bei vielen Käufern bereits bekannt ist, ändert doch nichts an der Betrugsabsicht des Verkäufers.

Wer tatsächlich eine Originalverpackung verkaufen möchte, tituliert doch die Auktion eher mit z.B. "Original-Karton für ein IPhone 3GS" statt "IPhone 3GS 16GB OVP"

Ungeachtet des Strafrechts, ist imho eine Anfechtung der Auktion wegen Erklärungsirrtum möglich.

Gruß

t.klebi

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0ZeR0

Wie wäre es mit § 263 StGB: Betrug.

= Täuschung über Tatsachen die beim Käufer einen Irrtum hervorruft, aufgrund dessen es im Zusammenhang mit der Zahlung des überhöhten Kaufpreises zu einem Vermögensschaden beim Käufer kommt.

Machen wir uns doch nichts vor, die Auktionen sind auf einen Betrug angelegt. Das die Masche bei vielen Käufern bereits bekannt ist, ändert doch nichts an der Betrugsabsicht des Verkäufers.

Wer tatsächlich eine Originalverpackung verkaufen möchte, tituliert doch die Auktion eher mit z.B. "Original-Karton für ein IPhone 3GS" statt "IPhone 3GS 16GB OVP"

Ungeachtet des Strafrechts, ist imho eine Anfechtung der Auktion wegen Erklärungsirrtum möglich.

Gruß

t.klebi

Das stimmt was du sagst , ich glaub das es auch mehr als auffällig genug ist das die die leute abzocken aber ich meine gegen den link zum bespiel den ich gepostet hab , kannst du nix gegen sagen also gibt kein Gesetz dagegen weil da eindeutig steht , das es sich nur um eine Originalverpackung handelt , aber halt nur sehr klein und versteckt damit es ja keiner sieht aber im falle eines falles kann man nix gegen machen , dort steht das es nur ide Verpackung ist das mein ich damit , mir ist sehrwohl klar das die das machen um uns abzuziehen.

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t.klebi

aber halt nur sehr klein und versteckt damit es ja keiner sieht aber im falle eines falles kann man nix gegen machen , dort steht das es nur ide Verpackung ist das mein ich damit , mir ist sehrwohl klar das die das machen um uns abzuziehen.

Dein Link ist eigentlich der klassische Fall. Der ganzen Aufmachung geht es darum, durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum (Käufer erhält ein Handy) zu erregen.

Da 256€ für ein Stück Pappe deutlich überteuert ist (=Vermögensschaden), ist es überaus wahrscheinlich, dass der Betrugstatbestand erfüllt ist.

Das ist aber nur die strafrechtliche Seite. Selbst wenn der Typ rechtskräftig verurteilt würde, bringt Dir das noch nicht dein Geld zurück. Zivilrechtlich ficht man die Willenserklärung (Gebot) über einen Eigenschaftsirrtum § 119 (2) BGB an. Man hatte sich über eine verkehrswesentliche Eigenschaft (Pappe statt Handy) der Kaufsache geirrt. Mit der unverzüglichen Anfechtung wird das Rechtsgeschäft nichtig.

Gruß

t.klebi

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