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mr.ibev

1&1 verarscht mich....ist daß rechtens?

Frage

mr.ibev

Hallo Leute brauche eure Meinung, Erfahrung!

Habe einen Samsung Galaxy S6 Edge seit April 2015, ich Pflege immer meine Handys, jetzt ist in der Mitte des Displays ein roser senkrechter strich . Pixelfehler oder so keine Ahnung.

Daß ist definitiv ein Garantiefall. Habe noch zusätzlich beim Kauf eine Versicherung abgeschlossen.

Jetzt sagt mir 1&1 ich muss auch bei einem Garantiefall 10% bezahlen sprich ca.90euro.

Hätte ich keine Versicherung würde ich daß nicht zahlen müssen.....mein Gott daß kann nicht sein.

Was meint ihr dazu .

 

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6 Antworten auf diese Frage

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Trafalgar Square

Hi,

 

es kann nicht sein, dass du wegen einer Versicherung etwas dazu zahlen musst. Der Sinn einer Versicherung wurde von 1&1 missachtet.

 

Kannst du mir einen Link oder ein paar Infos über die Versicherung geben?

 

Grüße

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mr.ibev
vor einer Stunde, Trafalgar Square said:

Hi,

 

es kann nicht sein, dass du wegen einer Versicherung etwas dazu zahlen musst. Der Sinn einer Versicherung wurde von 1&1 missachtet.

 

Kannst du mir einen Link oder ein paar Infos über die Versicherung geben?

 

Grüße

Daa läuft über dieextrapolice24  AXA Versicherung wurde uns von 1und1 verkauft

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Gast

Also das mit den 10% kommt nicht hin, aber du musst wegen der Versicherung einen Eigenanteil zahlen, ausserdem gibt es einen Max. Deckungssumme. Aber dein Problem ist eigentlich ein Garantiefall(Herstellergarantie) also bleibt da die Versicherung aussen vor. Hau mal bei 1&1 auf den Tisch, da hattest Du wohl einen nicht allzu kompetenten AP am Tel.

 

Steht alles hier: https://www.extrapolice24.de/handyschutzbrief/faq.php

 

schden.thumb.JPG.82fb00fb7fbcd578d186af7

 

 

 

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mr.ibev

Danke ich werde die Rechnung von 10% einfach an 1und1 schicken da es ein Garantiefall ist und die mich einfach an die Versicherung abgewimmelt haben..... ich hatte mich mehrfach an 1und1 gewendet und die haben immer wieder gesagt an die Versicherung obwohl dies zu 100% ein Garantiefall ist ..... 

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herculesiphon

Es ist leider immer wieder erschreckend, wie wenig wir über Garantie- /Gewährleistung Bedingungen wissen.

In Deutschland gibt es eine 24 monatige Gewährleistung, mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten

Es geht bei der Gewährleistung immer darum, nachzuweisen das der Mangel bei Kauf schon bestanden hat, oder eben nicht.

In de ersten 6 Monaten muss der Händler (nicht Hersteller) dem Kunden beweisen, dass die Ursache des Fehlers nicht schon beim Kauf bestand. Kann er meist nicht, daher muss er den Mangel auf seine Kosten beheben.

Sind mehr als 6 Monate vergangen, muss der Kunde dem Händler beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf bestanden hat. Um den seltenen Fall der verdeckten Mängel zu berücksichtigen, gibt es aber 24 Monate Gewährleistung, was aber nur greift, wenn der Kunde wirklich beweisen kann das die Fehler Ursache beim Kauf bestand und erst später (mehr wie 6 Monate)sichtbar wurde.

Diesen Zeitpunkt nach 6 Monaten nennt man Beweislastumkehr in der Rechtsprechung.

Meist bekommt man davon aber nichts mit, da der Hersteller oft auch 24 Monate Herstellergarantie bietet. Somit wird der Fehler ebenfalls kostenfrei repariert.

Hat das Gerät aber nur 12 Monate Garantie und geht zB nach 15 Monaten kaputt, hat der Kunde keinerlei Anspruch auf Reparatur. Es sei denn er kann zweifelsfrei beweisen, dass der Fehler schon am Tage des Kaufs bestanden hat. Wird meist nicht gehen.

Garantie ist wiederum zu 100% Herstellersache und wird auch nur nach seinen Garantiebedingungen abgewickelt. Ob er nun immer repariert oder tauscht, ist rein seine Entscheidung.

Ein Händler muss auch die Garantieabwicklung nicht übernehmen für den Kunden. Wenn also das Gerät nach 10 Monaten kaputt ist, aber 24 Monate Garantie hat, darf der Händler sehr wohl den Kunden zum Hersteller schicken.

Praxis ist allerdings, dass der Händler das oft als Service übernimmt.

Wird nun eine Versicherung abgeschlossen, ist die genau wie eine Herstellergarantie zu sehen. Nach Ablauf von 6 Monaten und ohne Herstellergarantie, muss der Kunde sich an die Versicherung wenden. Und wenn die nunmal 10 Prozent Selbstbeteiligung in ihren Bedingungen stehen hat, muss man die auch zahlen.

Viele Händler wie Saturn, Media Markt etc über nehmen aber auch hier die Abwicklung.

Ich arbeite seit vielen Jahren in diesem Bereich und weiss wovon ich spreche.

Selbstverständlich entscheiden Gerichte oft anders, da man bei einem grossen Konzern einfach erwartet, dass der Kunde Kulanz bekommen muss.

Mit Recht hat das aber nichts zu tun.

Also Gewährleistung immer Händler. Innerhalb 6 Monate Beweislast beim Händler. Zwischen 6 und 24 Monaten aufgrund Beweislastumkehr Beweislast beim Kunden.

Problematisch wirds immer dann, wenn nach mehr wie 6 Monaten ein Schaden Auftritt und keine Herstellergarantie mehr besteht.

Grüße

TS

Beste Grüße, Best Regards

Thomas

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