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Aboalarm verklagt Telefónica Germany

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Da das Mobilfunkunternehmen Telefónica Germany (o2, E-Plus) viele Kündigungen über das Kündigungsportal Aboalarm für ungültig erklärt hat, verklagt das Unternehmen auf München nun die Telefónica Germany.

 

Laut Aboalarm soll O2 immer wieder Kündigungen ablehnen, obwohl sie die Kündigungsbestimungen einhalten. Als mögliche Gründe für die Ablehnung der Kündigungen wurde gennant, dass keine rechtswirksame Unterschrift vorliege, wenn man per Aboalarm kündigt. Aus den Bestimmungen von O2 soll aber herausgehen, dass Kündigungen per Fax keine eigenhändige Unterschrift braucht.

 

Das Poratl übernimmt die Kündigungen, weil es zwar eine Möglichkeit gibt auf der Internetseite von O2 zu kündigen aber diese vermeintliche Kündigung nur eine Vormerkung sei, bei der man im weiteren Verlauf bei einer kostenpflichtigen O2 Hotline anrufen müsse, bei der man schon mal 45 Minuten in der Warteschleife hängt.

 

Quelle: mobiFlip.de

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Gast

Bei mir hat vor einem dreiviertel Jahr (Aldi Talk/E-Plus) eine Mail an den Support gereicht um ein Formular zu erhalten, mit dem man kündigen kann ohne irgendwo anrufen zu müssen (ausdrucken, ausfüllen, scannen, faxen/mailen). Das war mir damals auch zu blöd eine Bezahlnummer anrufen zu müssen und das hab ich denen in meiner Mail auch recht deutlich zu verstehen gegeben.

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alexpower

Um zu kündigen eine kostenpflichtig Hotline anzurufen ist ja mal gar nicht rechtens.

Es sei denn sie kostet nur zb 50 Cent pro Anruf, vergleichbar mit Briefporto

Gesendet von meinem HTC One mit Tapatalk

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bic_zip

Leute,lest die AGB und kündigt,wie sich das gehört,schriftlich.

Es MUSS keiner eine kostenpflichtige Nummer anrufen.

Auch ist keiner GEZWUNGEN 60+Minuten in Warteschleifen zu versauern.

Die Kündigungsvormerkung mit anschliessendem Anruf dient nur zur Kundenrückgewinnung.

Wer das nicht begriffen hat ist sehr "naiv".

Bei Aboalarm kann man eine "Unterschrift" generieren,das zählt natürlich nicht,sonst könnte ja jeder Heinz Willi deinen Vertrag kündigen.

Denke mal "Aboalarm" will sich nur ins Gespräch bringen und die Klage wird abgewiesen.

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Gast

"Kündigen" war in meinem Fall evtl. auch falsch ausgedrückt. Aldi Talk ist ja ein Prepaid Anbieter. Ging mir um die Verzichtserklärung für die Mitnahme der Nummer. Laut deren FAQ ging das damals nur telefonisch (kostenpflichtige Hotline) von der Nummer aus, die portiert werden soll. In den AGB stand nichts Gegenteiliges drin und auch heute noch findet man in deren Formularen nur Anträge für die Mitnahme zu Aldi Talk hin.

 

Das Aboalarm vollkommen überflüssig ist, habe ich ja bereits mit dem Hinweis auf meine Mail, in dem letzten Post andeuten wollen.

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warci

Wenn man eine Vertrag Online abgeschlossen werden kann muss auch eine Kündigung (z.B. per E-Mail oder Online-Formular) akzeptiert werden, von daher versteh ich nicht warum das Ganze bei denen noch per FAX läuft. Einfach eine vorgefertigte E-Mail zur Verfügung stellen und gut ist.

 

Siehe: https://swd-rechtsanwaelte.de/blog/it-recht/kuendigung-per-e-mail-bei-internetportalen-wirksam/

oder auch: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20M%FCnchen&Datum=09.10.2014&Aktenzeichen=29%20U%20857/14

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bic_zip

Wenn man eine Vertrag Online abgeschlossen werden kann muss auch eine Kündigung (z.B. per E-Mail oder Online-Formular) akzeptiert werden, von daher versteh ich nicht warum das Ganze bei denen noch per FAX läuft. Einfach eine vorgefertigte E-Mail zur Verfügung stellen und gut ist.

 

Siehe: https://swd-rechtsanwaelte.de/blog/it-recht/kuendigung-per-e-mail-bei-internetportalen-wirksam/

oder auch: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20M%FCnchen&Datum=09.10.2014&Aktenzeichen=29%20U%20857/14

Seit wann ist o2 ein "Onlineportal" oder Singlebörse?

Du vergleichst Äpfel mit Eiern.

Kannst ja online oder per Mail kündigen und falls die Kündigung nicht akzeptiert wird,zum Anwalt rennen und o2 verklagen.

Der vertritt dich gern,dem ist egal wer ihm das Geld in den Rachen wirft [emoji51]

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warci

Sehr gut, du hast die Artikel zumindest mal überflogen :P

Aber wie ich oben schon angedeutet habe geht es um die Vertragsabschluss Möglichkeit.

 

Das Urteil wurde zwar bei einem Onlineportal gefällt, allerdings nicht weil es ein Onlineportal ist, sondern weil die Vertragsbindung Online (elektronisch) zustande kam.

Daher lautet das Urteil das die AGB keine elektronische Kündigung verbieten darf, wenn der Vertrag auch elektronisch zustande kommen kann und ich geh mal stark davon aus das man sich auf O2s Webseite nicht nur informieren oder FAX-Formulare drucken kann, sondern eben auch einen Vertrag abschließen kann...

 

Quote

Das LG München sah in dem Schriftformerfordernis eine unangemessene Benachteiligung für den Nutzer. Wer seinen Nutzern einen elektronischen Vertragsschluss anbiete, müsse auch eine entsprechende Kündigung akzeptieren.

 

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bic_zip

Hab kein Urteil gegen einen Mobilfunkanbieter gefunden,kannst du mir bitte eins verlinken?

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warci

Warum willst  du denn jetzt ein Urteil gegen einen Mobilfunkanbieter? o.0
Das oben ist zwar kein Grundsatzurteil, aber Mobilfunkanbieter haben keine extra Regeln noch muss für jede Dienstleistungsform ein extra Urteil gefällt werden.

 

Mein erster Post bezog sich übrigens auch nicht auf deinen, mit der Aussage über die generierte Unterschrift hast du ja auch recht, aber wenn man Online per Button klicken einen Vertrag abschließen kann muss dieser nun mal auch Online kündbar sein. Wobei im Fall der Fälle schriftlich natürlich auf der sicheren Seite ist.

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