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starbase64

AiroMap - HotSpots kartografieren

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starbase64

Hallo,

mit AiroMap ist es möglich alle Hotspots auf dem Weg von

A nach B zu erfassen und via GPS zu kartografieren.

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Das Tool bietet mehrere Möglichkeiten die erfassten Daten zu exportieren.

Zum Beispiel das kml Format, welches mit Google Earth (PC) oder

Google Maps (PDA) geöffnet werden kann.

Aber auch der Export in ein ov2 (TomTom) Datei ist möglich.

Wenn ich also mit einem GPS/WLan fähigem PDA durch Köln fahre,

würde dieses Tool alles Hotspot mit GPS Position erfassen.

Zu Hause kann ich dann die Daten in eine KML exportieren und alles

bequem in Google Earth auswerten.

Damit wäre sogar HotSpot Sharing möglich, was aber auf Grund

des folgenden Artikel hierzulande nicht legal wäre.

Hier gehts zum Download von AiroMap 1.6 QVGA / VGA

MfG

starbase64

Das nutzen von offenen privaten Hotspot

wurde zur Straftat erklärt.

für Originalseite hier klicken

Gericht erklärt Nutzung eines privaten, offenen WLAN zur Straftat

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Während die bisherige juristische Literatur davon ausgeht, dass die Nutzung eines offenen WLAN zwar zivilrechtliche Schadensersatzansprüche auslösen kann, aber nicht strafbar ist, kommt nun eine Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Wuppertal zu einem ganz anderen Ergebnis. Nach Ansicht des Richters stellt diese Art der Nutzung eines offenen Zugangs ein strafbares Abhören von Nachrichten sowie einen Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dar (Az. 22 Ds 70 Js 6906/06). Das Urteil erging bereits im Jahr 2007, wurde aber erst jetzt veröffentlicht und dürfte die erste Entscheidung zu dieser Problematik sein.

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Der Angeklagte des Verfahrens leistete sich aus finanziellen Gründen keinen Internetzugang. Ende 2006 nutzte er "vom Bürgersteig aus" ein offenes Funknetzwerk, von dem ihm bekannt war, dass dessen Besitzer den Zugang nicht verschlüsselt hatte. Er beabsichtigte dabei, die Internetnutzung ohne Zahlung eines Entgeltes und ohne Zustimmung des Betreibers zu erlangen. Der Geschädigte rief aber die Polizei, als er bemerkte, dass sich der Angeklagte mit seinem Laptop in seinen Computer "eingewählt" hatte. Obwohl dem WLAN-Betreiber durch die Tat kein finanzieller Schaden entstand, da er über eine Flatrate verfügte, erstattete er Strafanzeige. Die Polizei beschlagnahmte daraufhin den Laptop des Angeklagten.

Nach Ansicht des Richters hat der Angeklagte durch diese Handlung gegen das Abhörverbot nach § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verstoßen und sich somit gemäß § 148 TKG strafbar gemacht. Ein WLAN-Router sei eine "elektrische Sende- und Empfangseinrichtung" und damit eine Funkanlage im Sinne des TKG. Der Begriff "Nachrichten" umfasse auch die Zuweisung einer IP-Adresse durch den Router. Diese nicht für ihn bestimmte Nachricht habe der Angeklagte "abgehört", in dem er auf die zugesandte IP-Adresse zugegriffen und diese ausgewertet habe. Denn die IP-Adresse sei gerade nicht für den Angeklagten bestimmt gewesen. Vielmehr werde die Festlegung, wer zur Verwendung der IP-Adresse berechtigt ist, allein vom Eigentümer des WLAN-Routers und nicht dem Gerät selbst getroffen.

Außerdem habe sich der Angeklagte gemäß § 44 des BDSG strafbar gemacht, in dem er sich unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, verschafft habe. Hierunter fallen nach Ansicht des Gerichts auch IP-Adressen, da diese jederzeit zurückverfolgt und einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Durch Zugriff auf den Router habe der Angeklagte personenbezogene Daten in Form einer IP-Adresse abgerufen. Diese Handlung sei zudem in Bereicherungsabsicht geschehen, denn es war das Ziel des Angeklagten, über das offene Funknetz kostenfrei auf das Web zuzugreifen. Dabei habe er billigend in Kauf genommen, dass der Geschädigte möglicherweise über keine Flatrate verfügte und seinen Internetanschluss nach Volumen oder Zeit abrechnen musste.

Da die Rechtslage für derartige Fälle "bislang ungeklärt war", sprach das Gericht nur eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus. Um den Angeklagten "in Zukunft vom so genannten Schwarzsurfen abzuhalten", sah das Gericht im Wiederholungsfall eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 5 Euro vor. Weiterhin wurde die Einziehung des Laptop als "Tatwerkzeug" angeordnet. (Joerg Heidrich) / (jk/c't)

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bearbeitet von starbase64

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uezmir

Hi starbase64,

folgendes Problem. Ich möchte das Programm auf meinem HTC Toch HD benutzen. Jedoch kann ich keinen Adapter einstellen. Und ohne diesen kann ich auch keine Netze finden. Muss da noch eine separate Datei geladen werden???

Merci

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sniffer1

Hallo,

wie lautet das Kennwort, um die Datei auszupacken?

Danke!

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Allan Sche Sar

Hallo,

wie lautet das Kennwort, um die Datei auszupacken?

Danke!

wie immer, und es steht auch mit Rot auf der Download Seite, Handy-faq.de

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sniffer1

wie immer, und es steht auch mit Rot auf der Download Seite, Handy-faq.de

Danke für die Info!

Das PW brauchte ich bisher noch nicht. :disgusted

CU

Sniffer1

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Allan Sche Sar

Hi starbase64,

folgendes Problem. Ich möchte das Programm auf meinem HTC Toch HD benutzen. Jedoch kann ich keinen Adapter einstellen. Und ohne diesen kann ich auch keine Netze finden. Muss da noch eine separate Datei geladen werden???

Das gleiche Problem habe ich auch. Ich kann einfach kein Adapter auswählen.

Starbase weißt du rat?

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starbase64

Hallo,

bei mir funktioniert es leider auch nicht mehr, ist wohl nicht kompatibel zu WM 6.5.

MfG

starbase64

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SidEwigk

Probiert mal diese Version aus, sie wurde von einem Nutzer aus einem anderen Forum für Wardriver etwas umgeschrieben und sollte eigentlich funktionieren:

PS: evtl. könnte mir jemand mit meinem kleinen Problem helfen:

Habe den XDA Diamond mit dem Basis ROM von o2. Seid heute friert der D ein wenn ich das Programm gestartet habe, am scannen bin, es in den Hintergrund geschoben habe (durch längeres drücken der Auflegen taste (automatische Tastensperre) und dann wieder öffnen will, vielleicht nicht gleich beim ersten mal aber nach 1-2x auf jeden fall. Hat jemand dafür ne Lösung oder ne Idee?

AiroMap 1.6_VGA.cab

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starbase64

Hallo,

auch diese Version scheint nicht zu funktionieren, sie findet absolute keine WLan´s.

MfG

starbase64

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SidEwigk

@ starbase:

Hast Du schonmal im wardriving-forum.de (hoffe es ist erlaubt diesen Link zu posten) geschaut? Unter Downloads wird gerade an einer neuen Version gearbeitet, bin mir nicht sicher, aber meine da haben auch schon welche WM 6.5. Schau einfach mal nach oder frag da mal, vielleicht haben die ja noch nen Tip.

Hatte es erst falsch verstanden, dachte der findet den GPS nicht. das is meistens der Fall wenn man noch GPSID installiert hat (is ab 6.1 wohl in WM integriert) aber das keine WLAN´s gefunden werden habe ich noch nicht gehört, und die Frage ob Du wlan eingeschaltet hast stell ich mal nicht^^

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