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senermercan

Angeblicher Wasserschaden laut Bitronic

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Buddler

Ich werde das Handy nun bei w-support.com einschicken und mich überraschen lassen, zu welchem Ergebnis sie kommen.

Ist wohl auch besser als einen riesigen,zeitraubenden und nervenkostenden Rechtsstreit gegen einen Multi mit einer riesigen Rechtsabteilung zu beginnen,den du eigentlich eh nicht gewinnen kannst.

Da man ja mit den Bildern nachgewiesen hat,das ein "Wasserschaden" (siehe deine Definition) vorliegt,dreht sich nämlich die Beweislast...nun müsstest du beweisen,das du dafür nicht verantwortlich bist.

Sorry..das ist schier unmöglich.Man kann ja ganz gut beweisen was man gemacht hat,aber etwas beweisen was man nicht gemacht hat...fällt extrem schwer....

Drei häufige Ursachen gibt w-support.com als Beispiel an:

- direkter Kontakt mit Flüssigkeiten (Sturz ins Wasser, Regen), auch schon in kleinsten Mengen

- hohe Luftfeuchtigkeit (z.B. in tropischen Regionen, bei sportlicher Betätigung, usw.)

- Bildung von Kondenswasser durch große Temperaturschwankungen (z.B. beim Wintersport)

Wie willst du beweisen das du das Gerät nichtmal kurz bei nieselregen benutzt hast?

Wie ...das du das Gerät nicht mal beim Joggen dabei hattest?

Wie....bei dem kalten Winter,das es nicht mal von draussen -20 nach drinnen +20 einer Temperaturschwankung ausgesetzt war?

Alles in allem...lohnt sich da der ganze Aufwand....selbst wenn man sich wegen Aussage gegen Aussage auf einen Vergleich einigen muss?

Also wie schon geschrieben....einschicken und abwarten.

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technicssb440

@Bube28

Recht hast du. :smack:

Wenn mans mal eilig hat... :icon_redf

Das Handy ist nun unterwegs. Ich bin auf die Antwort von w-support.com gespannt.

@Buddler

Was muss ich getan haben, um für den Schaden verantwortlich zu sein?

Muss ich als Kunde künftig darauf achten, mein Mobiltelefon bloß zuhause zu lassen, wenn es draußen mal wieder neblig oder kalt ist?

Darf ein Hersteller mobile Geräte verkaufen, die für die Klimaverhältnisse einer warmgemäßigten Klimazone nicht geeignet sind?

Hätte ich den Schaden grob fahrlässig verursacht, würde sich dieser gewiss nicht auf mikroskopisch kleine Korrisionsspuren am USB-Port beschränken.

Diese Fragen werden wohl erst vor Gericht beantwortet werden können.

Und ob ich vor Gericht gehe, hängt vom (noch ausstehenden) Ergebnis von w-support.com ab.

...wenn am Ende Aussage gegen Aussage steht, kommt, wenn ich es richtig verstanden habe, ein vom Gericht vereidigter Sachverständiger und entscheidet, ob ich den Schaden verursacht habe oder nicht.

bearbeitet von technicssb440

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Steini05

wenn du die möglichkeit hast rechtlich gegen sie vorzugehen und das ohne das du dich finanziell in große unkosten stürzen musst, würde ich es genauso machen.

sie rechnen doch schon ein das sich kein schwein gegen sie wert...

werde diesen fred weiter verfolgen!

gruß steini

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Buddler

Also mal vorab...ich finde das Vorgehen und die Art und Weise auch nicht toll,und will hier auch Niemanden verteidigen...zähle lediglich die Fakten und Aussichten auf.

@Buddler

Was muss ich getan haben, um für den Schaden verantwortlich zu sein?

Hab ich ja geschrieben....es kommt leider nicht darauf an was du getan haben musst....sondern was du nicht getan hast,zu beweisen....

Fakt:

1.Das Gerät war beim Kauf ok und hatte keinen Wasserschaden.

2.Als du es eingeschickt hast,war es fehlerhaft und hatte laut Service einen Wasserschaden.

Wasserschäden schliessen laut AGB die Garantie aus.(egal ob grob fahrlässig oder versehentlich)

Nun beweise denen mal das Du dafür nicht verantwortlich bist.

Und ob ich vor Gericht gehe, hängt vom (noch ausstehenden) Ergebnis von w-support.com ab.

Würde ich auch erstmal abwarten

...wenn am Ende Aussage gegen Aussage steht, kommt, wenn ich es richtig verstanden habe, ein vom Gericht vereidigter Sachverständiger und entscheidet, ob ich den Schaden verursacht habe oder nicht.

Nicht ganz...der Sachverständige klärt lediglich ob der Schaden vorhanden ist oder nicht,wie er entstanden sein könnte...oder ob er schon ab Werk vorhanden war.....wer den Schaden verursacht hat,kann er ja kaum feststellen,und ist auch unrelevant....Wer ausser dir sollte den Schaden verursacht haben? (bei einer 3. Person wäre es eher ein Haftplicht Fall)

Sollte du einen Konstruktionsfehler unterstellen,so würde das ganze dann schon eher auf eine Sammelklage hinauslaufen...

Wie schon gesagt...ich finds auch nicht wirklich gut....Frage ist halt wirklich nur....lohnt sich der ganze Aufwand?

Aber hast ja noch die Option das es von w-support.com getauscht/repariert wird.

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technicssb440

Update:

Mein Galaxy S2 wurde von w-support.com im Rahmen der Garantie repariert und ist inzwischen wieder auf dem Weg zu mir.

Einen Screenshot des Reparaturstatus habe ich angehängt.

Das kann nur eines bedeuten: w-support.com hat keinen Flüssigkeitsschaden feststellen können. Andernfalls wäre eine Reparatur im Rahmen der Garantie nach Herstellervorgabe ausgeschlossen gewesen. Mal sehen, was im Lieferschein / Reparaturbericht stehen wird.

Eine private Klage gegen Bitronic wird es nicht geben, da sich mein Schaden nur auf die Versandkosten, rund 8 Euro beläuft. (DHL Paket Versand + Karton S) Das lohnt sich nicht. Allerdings wird es mindestens auf eine Anzeige hinauslaufen.

Aber wie gesagt warte ich noch erst ab, bis das Handy wieder bei mir ist.

Selbstverständlich halte ich euch darüber auf dem Laufenden, wie es weiter geht.

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Dominic83

Na das freut mich, dass es nun doch noch geklappt hat.

Bestätigt auch meine sehr gute Erfahrung mit w-support!

Es sollte also in Zukunft jeder bei einem Defekt sein Gerät zu w-support schicken und nicht zu Bitronic!!!

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Guest Don Hugo alt

Das sind super Neuigkeiten. Glück das Bitronic die IMEI nicht als Wasserschaden eingetragen hat.

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technicssb440

Das sind super Neuigkeiten. Glück das Bitronic die IMEI nicht als Wasserschaden eingetragen hat.

Da hast du recht. Innerlich habe ich mich schon darauf eingestellt, w-support für die Reparaturen bezahlen und mir die Kosten von Bitronic erklagen zu müssen.

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Guest Don Hugo alt

Da kann man dir einfach nur beglückwünschen. Wenn meines mal defekt sein sollte, dann w-support.com.

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Vief78

ich hätte dazu mal folgende Frage...wie funktioniert das denn mit dem w-support? Wenn ich bei Samsung mein Handy zu reparatur schicken möchte schreiben die mir das ich es an ihren Servicepartner Bitronic schicken soll.

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technicssb440

Du kannst dein Handy auch einfach bei w-support.com einsenden. Hier dürften deine Fragen beantwortet werden: https://w-support.com/Privatkunden/Faq.aspx

Sicherlich würde es auch nicht schaden, Samsung mitzuteilen, dass du dein Handy nicht an Bitronic schicken wirst, da du von dieser Firma viel schlechtes gehört hast.

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technicssb440

So, nun melde ich mich wieder.

Das Handy kam natürlich im einwandfrei reparierten Zustand bei mir an.

Anschließend habe ich bis heute versucht, von w-support.com zu erfahren, welche Bauteile im Detail ausgetauscht wurden.

Das Ergebnis:

- 1 Bauteil wurde ausgetauscht

- Das Bauteil nennt sich "etc-sub"

Leider nicht ganz das, was ich mir erhofft habe.

Dennoch reicht diese Info aus, um Bitronic Betrugsversuch nachzuweisen.

Die Nachricht, die mir übrigens auf den AB gesprochen wurde und die ich mir inzwischen auf dem Rechner gesichert habe, beweist, dass ein Austausch von zwei der drei im Kostenvoranschlag angegebenen Bauteile unnötig war. Jeder Techniker wird bestätigen, dass weder Display, noch Lautsprecher für ein fehlerhaftes Verhalten der USB-Schnittstelle verantwortlich zu machen ist.

Nun werde ich erst mal Bitronic und Samsung informieren. Die Anzeige muss ich noch erst mit meinem Vater besprechen, wenn er mal wieder erreichbar ist. Eine Nachricht an die Verbraucherzentrale geht spätestens nächste Woche raus.

Ich halte euch auf dem Laufenden :)

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Cybeth

Dann zieh das auch durch! Solche Krautkrämer-Läden sollten aus dem Verkehr gezogen werden.

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tachyon

Hallo zusammen!

Ich kann die Wut von technicssb440 gut nachvollziehen. Jedoch finde ich, dass man sich erst einmal klar machen sollte, worauf man überhaupt hinaus will.

Jemanden bei bitronic anzuzeigen bedeutet, dass man einen menschlichen Fehler anzeigt. Darauf werden die sich nämlich berufen. Es wird äußerst schwer werden, denen Vorsatz bei der Fehlerdiagnose nachzuweisen.

Versteh mich nicht falsch! Ich will mich genauso wenig wie der Mod auf deren Seite stellen aber eine Aussicht auf Erfolg wird Deine gegenwärtige Planung wohl nicht haben.

Ein Gutachter wird nur dann vom Gericht anerkannt werden, wenn er im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens vom Gericht bestellt wurde. Das hat leider Kosten zur Folge, die denen des S2 bei weitem überschreiten werden. Diese Gutachter- und Gerichtskosten wirst Du zudem auch noch vorstrecken müssen. Von der Zeit, in der Du dann auf Dein Smartphone verzichten musst, will ich erst gar nicht anfangen. Wenn Du das dann irgendwann zurückbekommst, wird es schon das S4 geben ;)

'Recht haben' und 'Recht bekommen', das wird Dir Dein Vater bestätigen, sind 2 Seiten derselben Medaille, wobei das Recht zu bekommen hier mit unverhältnismäßig hohen "Aufwand" verbunden sein wird.

Ich habe mich mit meinem hier im Forum beschriebenen Problem an den Verkäufer gewandt und mich mit ihm gütlich einigen können. Mein Problem konnte leider auch nicht vom w-support gelöst werden, jedoch fand ich eine andere, sehr akzeptable Lösung incl. einer Gutschrift vom Verkäufer.

In diesen hier beschriebenen Fällen habe ich persönlich die Erfahrung gemacht, dass man stets den Verkäufer miteinbeziehen sollte. Letztlich hat der auch immer ein eigenes Interesse daran, seine Kunden zufrieden zu stellen.

Dir noch viel Glück und weise Entscheidungen...

Beste Grüße

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technicssb440

Danke für deine gut gemeinten Zeilen, tachyon.

Ein paar Dinge muss ich zum Verständnis wohl doch noch mal erklären.

- Ich werde nicht "jemanden bei Bitronic", sondern Bitronic selbst anzeigen

- Ich werde nicht privat klagen, weshalb ich mich um einen Gutachter nicht kümmern muss

- Der Staatsanwaltschaft werden E-Mails vorliegen, in denen ich wortwörtlich schrieb, dass ich hoffe, dass es sich beim KVA um einen Fehler handelt. Außerdem habe ich fachlich erklärt, warum bei einem Defekt der USB-Schnittstelle ein Austausch von Display und Lautsprecher nicht nötig ist. Bitronic interessierte das nicht, sie beharrten weiterhin auf die Richtigkeit der Fehlerdiagnose und des KVAs. Unter diesen Umständen sollte es schwierig werden, sich mit einem "menschlichen Fehler" herauszureden.

- Für die von mir in den letzten Wochen gesammelten, unwiderlegbaren Fakten, die gegen Bitronic sprechen, wird die Staatsanwaltschaft vermutlich keinen Gutachter benötigen.

Da sich mein Aufwand lediglich auf die Anzeige selbst beschränkt, sehe ich keinen Grund, davon abzusehen.

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tachyon

Hallo technicssb440,

Du hast völlig recht... sei aber bitte nicht enttäuscht, wenn die Staatsanwaltschaft in Deinem Fall nicht wirklich ein öffentliches Interesse erkennen kann.

Trotzdem wünsche ich viel Glück.

Gruß

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klosi

ist ja kein einzelfall (hatten sich ja vorher schon ein paar mit der problematik gemeldet)!!!

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technicssb440

ist ja kein einzelfall (hatten sich ja vorher schon ein paar mit der problematik gemeldet)!!!

Ganz genau. Der Staatsanwaltschaft werde ich unter anderem Ausdrucke diverser Forenthreads zukommen lassen, in denen sich von meinem Fall völlig unabhängige User über das selbe Problem mit Bitronic beschweren (Flüssigkeitsschaden, übertrieben teure und möglicherweise falsche KVAs).

Ihr könntet mich dabei unterstützen, indem ihr mir entsprechende Links zu solchen Threads postet. Je mehr belastendes Material ich zusammen bekomme, desto besser.

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moskito-hd2

Ganz genau. Der Staatsanwaltschaft werde ich unter anderem Ausdrucke diverser Forenthreads zukommen lassen, in denen sich von meinem Fall völlig unabhängige User über das selbe Problem mit Bitronic beschweren (Flüssigkeitsschaden, übertrieben teure und möglicherweise falsche KVAs).

Die Arbeit denke ich, kannst Du Dir schenken.

Die Fallführung wird sich nicht auf Forumsauszüge etc. berufen, denn damit würde die Gegenseite sofort in Berufung/Revision gehen.

Ein Gutachten müsste in Auftrag gegeben werden, wenn erkennbar ist, dass es etwas bringen könnte. D. h. es entstehen Kosten, die jemand bezahlen müsste. Weiter wird Dir jede Rechtschutzversicherung die Kostenübernahme ablehnen, wenn es mit ziemlicher Sicherheit aussichtslos ist, hier etwas zu erreichen.

Und dann hast Du noch immer die Gefahr, dass es auf einen Vergleich rauslaufen könnte, wo Du mit anteiligen Kosten hängen bleibst.

Da erscheit mir die Reparatur sinnvoller und/oder für die Zukunft auf einen anderen Hersteller auszuweichen ...

Denk mal drüber nach, ehe Du Deine Nerven aufreibend strapazierst ... :-)

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serezin

@technicssb440

Keine Ahnung ob es dir irgendwie hilft, aber vor knapp 2 Jahren hatte ich ein ähnliches Problem mit Bitronic. Die wollten mir mein S8000 Jet wegen einem angeblichen Garantieausschlussgrundes (Kopfhörerbuchse war defekt, der Garantieausschlussgrund war eine abefallene SD Karten Halterung die mit einem geübten Handgriff wieder befestigt werden kann) nicht Reparieren und haben mir einen KVA um die 70€ erstellt. Ein anderer Händler hat mir das Handy schnell und auf Garantie repariert. Ich hab mir zur Sicherheit sämtliche Reparaturscheine aufgehoben. Falls du also wirklich Anzeige gegen diesen Verein stellen willst und dir die Unterlagen nützlich sein können, kann ich sie dir zur Verfügung stellen.

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