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toobee

Brauch ich meine Kundennummer zum Kündigen?

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toobee

Hi,

ich hab nen EPlus-Vertrag den ich jetzt kündigen möchte, ist so ein 10-Sationsvertrag. Nun kenne ich aber bei meinem Vertrag überhaupt keine Kundennummer oder ähnliches von mir. Ich hab zwar in die Unterlage rein geguckt die ich habe, aber keine Spur davon.

Rechnunge erhalte ich gar nicht, ich hab mich da aber auch nie dran gestört weil ich immer meine Kontoauszüge checke und die Beträge überprüfe, so lange es da keine unerwarteten Ergebnisse gab ist eig. für mie auch nie die Notwwendikeit entstanden die Kundennummer zu ermitteln....

Brauch ich die jetzt um meinen Handyvertrag zu kündigen? Oder reicht es wenn ich sage ich kündige meinen Vertrag für die Rufnummer 017..... ? Kenne mich da nicht so aus, falls ich die Kundennummer brauche - wo kriege ich die her?

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marker33

Es reicht wenn Du deinen vollen Namen und Adresse angibt und die Handynummer die gekündigt werden soll. Wenn du das rechtzeitg machst, reicht es in der Regel wenn Du das per Fax absendest. Verlange eine schriftl. Bestätigung. Wird im allg. auch so aktzeptiert. Rechzeitig nur deshalb, falls es doch einmal Probleme gibt und Eplus sagt sie hätten es nicht bekommen. Die Rechtsprechung ist leider recht unterschiedlich. Der eine Richter meint Faxnachweis reicht, der andere meint nicht. So kannst Du es im Fall der Fälle (wenn keine Bestätigung kommt) per Einwurfeinschreiben hinterhersenden. Dieser Nachweis ist 100% sicher, da eine Kündigung nur Zugegangen sein muss und bei Einwurfeinschreiben die Post den Einwurf dokumentiert.

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toobee

Danke für die Auskunft, ich habe jetzt gekündigt und auch die erbetene Antwort von E-Plus bekommen.

Da steht jetzt was von Deaktivierung zum Juni 2011 (also nächstes Jahr). Der Vertrag ist definitiv älter als 2 Jahre und die mind. Laufzeit ist abgelaufen. Ich hätte jetzt maximal 3 Monate erwartet....

Ist das jetzt eine Formulierung um einen Rückruf zu provizieren oder heist das tatsächlich, dass der Vertrag 1 Jahr weiter läuft? Seit wann gibts 1 Jahr Kündigungsfrist für Verträg wo die mindestlaufzeit abgelaufen ist?

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marker33

Gibt es durch aus. Einige verlängern sogar um 2 Jahre. Schau doch mal in dem Vertrag den Du abgeschlussen hast. Da sollte drin stehen wie der sich verlängert. Im Kundencenter von EPlus sollte es bei den Tarifdetails auch stehen.

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toobee

Hm....

also im E-Plus enter steht auch drin bis Juni 2011, aber die AGBs kann ich da nicht einsehen. Da wird auf den Vertrag verwiesen, den hab ich aber gar nicht mehr....

Ist das echt üblich so lange Vertragsverlängerungen nach der normalen Laufzeit? Kann ich was gegen machen, find ich ja schon heftig lang. Ist jetzt finanziell nicht die Welt, ist so ein Zehnsationsvertrag, aber trotzdem 120Euro weg....

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marker33

Jo, es war wohl schon immer so, dass der Tarif sich im 12 Monate verlängert. Steht zumindest im Kleingedruckten.

Hier findes man es sofort :winknkiss

Ich finde die Seite einfach gut. :icon_bigg

Aber frage doch mal höflich bei Eplus nach, ob Du in den Base-Traif reinwechseln kannst und die Kündigung zurückziehen darfst. Fragen kostet nichts und wenn du Glück hast, machen sie es. Der "Mein BASE" hat keine Grundgebühr und Du bekommst jeden Monat 30 Min. und 30 SMS zu BASE und E-Plus geschenkt. Wäre dann kostengünstiger. ;)

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jtr87

Hi,

also das mit den 12 Monaten ist durchaus normal. Zumindest bei automatischer Verlängerung. Das deutsche Recht sieht vor, dass solche Verträge von Beginn an maximal 24 Monate laufen dürfen und sich AUTOMATISCH maximal um 12 Monate verlängern dürfen (24 geht hier definitiv nicht, ist einfach vom Gesetz her nicht erlaubt). Das ganze hat auch nix mit der Kündigungsfrist zu tun. Die ist dennoch 3 Monate (auch hier ist nicht mehr erlaubt). Es liegt einfach daran, dass sich dein Vertrag nach Ablauf der MVLZ um 12 Monate verlängert hat, da die vom Gesetzgeber erlaubte Zeit i.d.R. ausgeschöpft wird. Was anderes ist es natürlich wenn du den Vertrag aktiv verlängerst und dann eine Prämie oder ähnliches dafür bekommst. Dann kann sich der Vertrag natürlich auch um weitere 24 Monate verlängern.

MfG

jtr87

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