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Guest evo_racer

Garantie anhand der IMEI Nr erkennen?

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nineofseven

Hi,

also wir hatten letzten auch ein Wave an https://www.ecc-esc.de/ zur Reparatur gesendet für welches wir keine Rechnung mehr hatten - wir mussten einfach ein kurzes schreiben auflegen, wo und in etwa welchem Zeitraum das Handy erworben wurde. Anhand der IMEI haben sie auch das "Baujahr" ermittelt und das Handy war innerhalb von 4 Tagen repariert auf Garantie zurück.

Lg

Nine

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Oerci

die IMEI-Nummer spielt bei der Garantie keine direkte Rolle... ausschlaggebend ist das Rechnungsdatum... und wenn man die nicht hat kann man das HERSTELLUNGSDATUM zugrunde legen, die sich Samsung über die S/N unter dem Strichcode des Handys erlesen kann (wenn die wollen)... es liegt aber keine PFLICHT bei Samsung... deshalb wird dies von Fall zu Fall und Servicepoint zu Servicepoint individuell entschieden... !!!

am besten man hat immer seine Unterlagen parat...

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Guest herbertzzz

Hatten wir doch schon.

Stell dir vor ich kaufe mir ein SGS und das wäre zuvor ein halbes Jahr beim Händler/Lager oder sonst wo herumgelegen. Ich kann das als Käufer ja nicht feststellen oder beeinflussen. Dann hätte ich ja nach Deiner Theorie mit dem Erzeugerdatum vom ersten Tag meines Besitzes an keine Garantie mehr, sondern nur mehr Gewährleistung. Und Samsung hat sehr wohl Verpflichtungen gegenüber dem Kunden, da sie, wenn sie ihre Waren in der EU feilbieten wollen, vertraglich die gesetzlichen Endverbraucherschutzbestimmungen akzeptieren müssen. Samsung kann sehr wohl auslesen, wann das Gerät das erste Mal in Betrieb genommen wurde.

Also, lieber Oerci, das kann so sicher nicht stimmen ;)

Deinem allerletzten Satz kann ich allerdings nur beipflichten. Rechnungen immer aufheben!

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Oerci

Ich habe die Beiträge sehr aufmerksam gelesen... und habe auch gelesen, dass es Euch nicht "logisch" erscheint. Man kann ja anhand der Rechnung seine tatsächliche Garantie belegen. Wenn man die aber NICHT hat, dann bleibt dem Hersteller nur diese Möglichkeit. Wie lange es im Laden rumliegt ist dann tatsächlich ein Nachteil für den Kunden. Wie sollte der Hersteller das mit berücksichtigen können. Aber oftmalls wird die Garantie ohne geeignete Belege eh abgelehnt.

Übrigens ist das nicht meine MEINUNG sondern die tagtägliche Prozedur. :)

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Guest herbertzzz

Übrigens ist das nicht meine MEINUNG sondern die tagtägliche Prozedur. :)

OT: Deshalb kaufe ich mir auch kein Sony-Ericsson-Gerät mehr - so lange ich lebe!!! Dank dem dortigen "Support".

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Oerci

OT: Deshalb kaufe ich mir auch kein Sony-Ericsson-Gerät mehr - so lange ich lebe!!! Dank dem dortigen "Support".

da hat jemand (leider) die typische SonyEricsson-Erfahrung gemacht... die lehnen leider tatsächlich gut und gerne den Support ab mit der Erklärung, dass die Geräte auch Schäden durch "mechanische Einwirkung" vorweisen. Nur wass kann man als Kunde dafür, dass die in der Verarbeitung viel anfälliger sind als die der anderen Hersteller?! Vor allem die Schiebehandys... "Garantie" einmal Theorie und dann die Praxis...

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LORD_Noobie

Hallo alle zusammen, ich habe mal eine Frage die anscvheinend hier hingehört.

Also ich habe auch seit gestern ein Galaxy S2. Leider auch ohne Rechnung. Jetzt meine Frage: Könnte Samsung mir eine Garantiekarte zukommen lassen? Oder anders gefragt: Wie kann ich die Garantie nachweisen, wenn ich doch keine Rechnung habe? Geht das überhaupt?

LG,

LORD_Noobie

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mlerch

Hallo alle zusammen, ich habe mal eine Frage die anscvheinend hier hingehört.

Also ich habe auch seit gestern ein Galaxy S2. Leider auch ohne Rechnung. Jetzt meine Frage: Könnte Samsung mir eine Garantiekarte zukommen lassen? Oder anders gefragt: Wie kann ich die Garantie nachweisen, wenn ich doch keine Rechnung habe? Geht das überhaupt?

LG,

LORD_Noobie

Bei der Gewährleistung zählt in erster Linie der Kaufvertrag, der die Grundlage für diese Garantieleistung des Händlers darstellt.

Als Nachweis hierzu dient i.d.R. eine Rechnung, aber sie ist keine Grundlage für eine Garantieleistung.

Der Händler darf die Garantieleistung also nicht ablehnen, sofern Du den Kauf anderweitig belegen kannst.

Da Du allerdings nicht schreibst, ob es sich bei Dir um den Kauf von Neuware, Gebrauchtware oder einen Privatkauf handelt, vielleicht noch diese Info:

GEWÄHRLEISTUNG ist die gesetzliche Verpflichtung, Sachmängel an einer Ware zu beheben (vgl hierzu §§433 ff BGB). Die gesetzliche Gewährleistungsfirst beträgt 2 Jahre bei Verbrauchergeschäften mit Neuware. Bei gebrauchten Gegenständen kann diese Frist auf 1 Jahr beschränkt werden. Bei Kaufverträgen unter privaten Personen kann die Gewährleistung sogar u.U. ganz ausgeschlossen werden.

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