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Guest hags

Garantieübertragung beim Kauf bei ebay

Frage

Guest hags

Bitte um Hilfe!

Folgendes:

Habe ein Handy Nokia N70 bei ebay ersteigert.

Habe den Kaufbeleg mit der imem Nummer , noch 2 Jahre Garantie mitgeschickt bekommen.

Nun wollte ich ein Firmware Update machen lassen.

Es hieß nun, es ginge nicht, da ich keine Garantie hätte

und die Garantie beim Kauf in ebay nicht übertragbar wäre.

GaRANTIE HÄTTE NUR DER ERSTE kÄUFER:

Kann das Handy ja wohl nicht jedesmal in der Weltgeschichte rumschicken,

also zum Erstkäufer schicken, damit ich mich noch im Garantiefall bewege.

Eure Hilfe.

Kann mir jemand eine nachweisbare Begründung, ob Garantie oder nicht mitteilen.

Gruß:banging: :banging: :banging:

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9 Antworten auf diese Frage

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Guest Gast 015

moin moin ....

wo bzw bei wem warst du gewesen um deine Garantieanspruch geltend machen zu wollen?

ein Update ist nur im Fehlerfall kostenlos und Kulanz von Nokia

gruß

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Guest -

Sollte mich auch wundern. Ich kaufe eigentlich alle Handys bei ebay und bei Garantiesachen noch nie Probleme deswegen gehabt.

War sehr kleinlich dein Händler.

cu

logofreax

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Guest Gastyaff

ich meine, wer viel fragt, bekommt auch viele antworten!

Woher weiß Nokia, dass du es bei Ebay gekauft hast?!!

Wohl weil du es Ihnen erzählt hast, frage ein zweites Mal nach und halte dich dieses mal bedeckt!

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saphir6670

Ja also ich hatte solch einen Fall auch schon gehabt, Die Garantie ist nicht übertragbar.

Naja, ich hab 10€ bezahlt weil mein Gerät noch eine sehr langsame software druff gehabt hat.

Aber gehe einfach nochmal hin, am besten ohne Kassenzettel, normal müsste es ohne gehen.

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Power_Trucker

Moin,soweit ich weiß,ist es völlig egal wo das Handy herkommt.Solange aus dem Kaufbeleg hervorgeht,um welches Gerät es sich handelt und wann gekauft.Mit Firmware-Update stellt sich Nokia ohnehin an.Wenn Du keinen Mangel vorweisen kannst,ist es für Nokia kein Grund ein Update zu machen.

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  • 0
Guest Gast 015

moin moin ...

also meine Erfahrungen haben gezeigt,

das nicht unbedingt ein Kaufbeleg vorliegen muss,

da in den meisten Fällen über die IMEI

ein evtl Garantieanspruch ermittelt werden kann.

gruß

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saphir6670

Genau, so wars bei mir auch schon oft gewesen. Es reicht aber wenn man sagt das das Gerät öfters mal abstürzt, das prüfen die in der Regel nicht nach.

Aber wenn man eine halbwegs moderne Firmware hat, spart man sich halt den gang zum Nokiashop.

https://aikon.ch/7650/index.htm

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_3_of_5_H

Also, ich finde es auch absoluter Quatsch... Die Garantie beläuft sich ja auf das Handy und nicht auf den Käufer....

Jedoch hat Nokia keine 2 Jahre Garantie, sondern nur 1 Jahr... Ist ein bisschen blöd, aber ich hatte Glück mit meinem 6230. Bin irgendwie 2 Monate nach ablauf der Garantie (das Handy war also 14 Monate alt) hin und wollte ein Softwareupdate machen lassen wegen den diversen grafischen fehlern die es damals noch gab. Da hab ich mir das dann erklären lassen mit der eingeschränkten Herstellergarantie. Und aus Kulanz haben die mir das Softwareupdate dann geschenkt.

Kann also sein das du nur nen blöden Verkäufer hattest.

Wenn die weiter darauf bestehen das nur der Erstkäufer die Garantie in Anspruch nehmen kann, bestehe darauf das die dir das in ihrem Vertrag zeigen sollen, die haben die ALG ja meist da hängen oder rumliegen.

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  • 0
Guest Gast 015

moin moin ...

dann besuchen wir gemeinsam mal schnell die HP von Nokia ;)

dort kann man in der "suche" auch folgendes über die Herstellergarantie finden:

Mobilfunkgeräte haben eine Garantiezeit von 24 Monaten

Auszug:

Garantiefrist

Die Garantiefrist beginnt mit dem Datum, an dem das Produkt erstmals von einem Endkunden erworben wird. Das Produkt kann aus mehreren Einzelteilen bestehen, für die unterschiedliche Garantiefristen gelten können (im Folgenden "Garantiefrist"). Die unterschiedlichen Garantiefristen betragen:

a) Vierundzwanzig (24) Monate für Mobilfunkgeräte und zwölf (12) Monate für Zubehör (unabhängig davon, ob das Zubehör in der Verkaufspackung enthalten war oder selbständig verkauft wurde) mit Ausnahme der Verschleißteile und Zubehör, welche unter (B) und © fallen;

desweiteren steht in den Herstellergarantie Nokia nichts von Erstkäufer ... ;)

sondern sind lediglich die Unterlagen

Falls Sie einen Anspruch aus der Eingeschränkten Garantie geltend machen wollen, müssen Sie folgendes vorlegen:

a) das Produkt (oder den betroffenen Teil) und

B) den Originalkaufbeleg, der eindeutig den Namen und die Adresse des Verkäufers, das Datum und den Ort des Kaufes, den Produkttyp und die IMEI-Nummer oder eine andere Seriennummer ausweist.

also ab zum NSC ;)

gruß

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