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Kryptopath

Gewährleistung bleibt trotz Root bestehen !

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KURZFASSUNG:

Es gibt eine EU Richtlinie, die kaum einer kennt, welche besagt, dass in ganz EU die Gewährleistung weiterhin besteht, wenn man sein Handy gerootet hat. Siehe hier die zahlreichen Quellen

https://www.google.de/search?q=gewährleistung+root

Und hier die EU Richtlinie

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31999L0044:DE:HTML

LANGFASSUNG:

Was kaum einer weiß - beim Root verliert man NUR die Garantie, aber NICHT die Gewährleistung ! Was ebenfalls nach wie vor viele nicht wissen - Garantie und Gewährleistung sind zwar KOMPLETT verschiedene Sachen und dürfen auf KEINEN Fall verwechselt werden !

Die Gewährleistung ist im Gesetz festgeschrieben, das heißt kein Verkäufer oder Händler kann sich davor drücken. Deshalb wurde die Garantie erfunden, denn die ist eine freiwillige und zusätzliche "Gewährleistung" vom Hersteller. Und weil die eben freiwillig ist, kann er schalten und walten wie er will. Er kann es z.B. kürzer setzen als die Gewährleistung (siehe Apple´s 1 Jahr Garantie) oder er kann auch das lediglich das Zubehör kürzer versichern (siehe Samsung´s halbes Jahr Garantie beim Zubehör)

Das Problem in der Praxis ist, dass die Verkäufer nicht ihre Pflichten kennen und die Käufer nicht ihre Rechte, sodass eher der Verkäufer den Ton angibt und nach der Praxis geht. Nach dem Motto: "Das ma wa immer so gemacht"

Doch das ist ILLEGAL ! Wenn es eine Garantie gibt, dann darf der KÄUFER entscheiden worüber das ablaufen soll. Beides hat Vor - und Nachteile. Bei der Gewährleistung muss man z.B. ab dem 7. Monat beweisen, dass der Fehler von Anfang an da war. Das ist in der Regel bissel schwierig, da man keinen Zugriff aufs System hat und sonst auch nicht sich unbedingt mit der Technik auskennt, als dass man es nachweisen könnte. ABER:

1.) Es reicht vollkommen aus als Beweis, wenn man glaubhaft darlegen kann, dass man das Gerät immer ordnungsgemäß nach der Anleitung und Handbuch behandelt hat mit Original Zubehör und dass es auch Zeugen dafür gibt. PUNKT ! Auch kann man sowieso davon ausgehen, dass wenn der Fehler im System ist wo der Kunde nicht rankommt, dieser bereits seit Anfang an im Keim gelegt war. Dieser Beweis ist gar nicht so notwendig, da es nur bei Gericht wirklich entscheidend ist. Das sagt ein bekannter Anwalt für Verbraucherrecht in seinem FAQ

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/online-kaufvertrag-im-internet/

So schwierig sich das anhört ist es nicht, denn in den meisten Fällen ist ein solcher Beweis sehr einfach möglich: Liegt der Fehler beispielsweise im Inneren eines Laptops oder ist das Display plötzlich schwarz, so muss es ein Fehler des Produktes sein, denn der Kunde kommt in der Regel nicht an die inneren Bauteile eines Elektronikgerätes heran. Bei den meisten Produktfehlern ist es daher sehr leicht zu erkennen ob der Fehler vom Kunden verursacht wurde oder im Gerät von vornherein angelegt war. Diese Regelung zur Beweislastverteilung ist regelmäßig nur für Gerichtsverfahren relevant, wenn der Richter entscheiden muss, welche Partei was genau beweisen muss. Machen Sie sich über diese Regelung nicht allzu große Gedanken.

2.) Der Satz den man immer wieder von Handyverkäufern hört von wegen man MUSS ein Gutachten vorlegen als Beweis und dieses kostet meist mehr als das Gerät, sodass es sich nicht lohnt und man sie doch quasi in Ruhe lassen soll. Das ist BULLSHIT ! Und sogar doppelt. Zum einen ist das mit dem Gutachten nur einer von ZIG Beweismöglichkeiten - das geht in der Regel nur am schnellsten, weil niemand nen Gutachter anzweifeln wird und man sich so Diskussionen erspart. Zum anderen kostet es auch nicht so teuer wie immer behauptet. Wenn man bei Google handy gutachten eingibt und dann seine Stadt, kommen da einige Anbieter. Ein Bekannter ist z.B. Inspectis. Da gibt es Gutachten schon ab 20 bis 40 €

https://www.inspectis.de/app.html?t=1417808618600#bestellung/details_form

3.) Was noch dreister ist das einige Handyverkäufer abziehen ist dass sie sogar vorschreiben wen man als Gutachter nehmen soll. Die sagen z.B. nur Gutachter die von der IHK zugelassen ist. Das ist natürlich Mist, denn ich als Kunde kann mir den Gutachter selber aussuchen. Zumal man wie gesagt das gar nicht machen MUSS !

Was auch kaum einer weiß - ihr braucht euer Gerät lediglich ZWEI mal zur Reparatur abzugeben und nicht 3 mal oder mehr. Und auch das ist eher gewünscht als vorausgesetzt, denn wenn es unzumutbare Gründe für euch gibt es nicht zu tun, dann muss der Verkäufer euch ein Tauschgerät geben. Unzumutbar wäre es z.B. wenn ihr das online gekauft habt und einschicken müsst. Das dauert in der Regel 2 Wochen und ihr kriegt kein Leihhandy, seid aber auf euers angewiesen. Das ist unzumutbar und der Verkäufer müsste euch demnach ein Tauschgerät schicken - oder vorbei bringen. Denn nicht ihr müsst es schicken, sondern der Verkäufer gefälligst selber abholen ! Das liegt in EURER und NICHT in SEINER Entscheidung !

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/

Muss ich eine Reparatur wirklich akzeptieren? Was ist wenn ich das Gerät dringend benötige?

Der Kunde muss eine Reparatur nur dann akzeptieren, wenn diese für ihn „zumutbar“ ist. Das bedeutet, sie können mit einer entsprechenden Begründung das Reparaturangebot des Händlers ablehnen. Unzumutbar ist eine Reparatur dann, wenn sie beispielsweise besonders lange dauern würde und Sie die defekte Ware aus beruflichen Gründen so schnell wie möglich wieder in funktionsfähigem Zustand benötigen. Eine normale Reparaturdauer müssen Sie allerdings akzeptieren. Teilt Ihnen der Händler also mit, dass er Ihnen aufgrund unverhältnismäßig hoher Kosten keine Neulieferung anbieten kann, ist für Sie die Reparatur aber unzumutbar (beispielsweise wegen einer mehrwöchigen Reparaturdauer o.ä.), so können Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, die Ware an den Händler zurückgeben und sich den Kaufpreis erstatten lassen.

Es ist übrigens auch ILLEGAL wenn ihr zum Verkäufer geht - Media Markt z.B. oder Saturn und ihr es da gekauft habt und jetzt Probleme mit dem Handy (oder was anderem) dann darf er euch NICHT an den Hersteller verweisen ! Wenn er DAS macht, entzieht er sich seinen Gewährleistungspflichten und euch ebenfalls eure Gewährleistungsrechte ! In dem Fall von Root ein Albtraum, denn dann würdet ihr einen Kostenvoranschlag von der Hersteller Werkstatt erhalten. Bei der Gewährleistung jedoch wäre die Reparatur kostenlos.

Lest euch UNBEDINGT die Artikel der Kanzlei KOMPLETT durch, denn danach wird euch KEIN Verkäufer mehr jemals was vormachen ! Und wenn doch, könnt ihr ihm gerne diesen Link schicken, damit er weiß, dass er im Unrecht liegt. Falls er weiterhin rumzickt, geht zum Anwalt und ihr werdet siegen 8-)

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