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Freddykl

Rückabwicklung des Handys;Kein Geld zurück von O2

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Freddykl

Hallo Forum,

ich muss mal wieder etwas loswerden was ich so nicht glauben kann und es betrifft immer weider O2 genau wie ich nur "Gutes" von ATU höre:icon_bigg

Zu meinem Problem:

Habe meinem Bruder ein Vertrag bei O2 gemacht, den Tarif gewählt

"MOBILE FLAT + HANDY" ohne MwSt 29,4117,-€

+

"INTERNET PACK M" ohne MwSt 8,4033,-€

und 09.2010 abgeschlossen.

Dazu gab es ein Handy der Marke "HTC Desire" für 509,-€ mit MwSt

Anzahlung von 69,99,-€ geleistet und gut war es:eusa_danc

Nun ist das Telefon leider schon !7! x wegen eines Defektes getauscht worde und als ich um Klärung bat wurde mir schnell:eusa_sile die Rückabwicklung des Handys angeboten.

Also 03.2012 das Handy in einem Partnershop abgegeben und die 69,99,-€ ausbezahlt bekommen.

Jetzt wollte ich heute erfragen was mit den restlichen 440,11,-€ passiert die ich ja über die monatliche GGB in Raten abbezahle.

Nun kommt das Beste:alright:

Ich erhalte keine weitere Zahlung von O2 mehr zurück:icon_lol:

Da war ich erstmal leicht geschockt habe aber dann schnell gehandelt und unter diesen Umständen gebeten mir mein Handy, welches Teil des Vertragsgegenstand ist, wieder auszuhändigen.

:haha: Ich könne mein Telefon, wegen einer eingeleiteten Rückabwicklung auch nicht mehr ausgehändigt bekommen!

Ich habe also jeden Monat eine Rate für das Handy gezahlt um genauer zu sagen:

509,00,- € Kaufpreis des Gerätes

-69,99,- € Anzahlung

----------------------

440,11,- € die über die GGB verrechnet werden und eine Art Ratenzahlung darstellen.

Diese 440,-€ bekomme ich nun nicht ausbezahlt.

Nichtmal abzüglich eines Nutzungsendgeltes für die Dauer des Benutzens.

Das Handy wird mir auch nicht mehr ausgehändigt:icon_lol:

Selbst Tante Erna weiß, dass O2 nicht gesetzeskonform handelt und bei einer Auseinandersetzung vor Gericht Ihren Anspruch nie aufrecht erhalten kann.

Darf ich einmal erfahren ob Ihr ähnliche Probleme mit diesem "Wasserverein" habt oder entgeht mir hier ein nicht unwesentlicher Aspekt den ich so nicht bedacht habe?

Schönen guten Abend Euch

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Hoinerle

Hi

Habe meinem Bruder ein Vertrag bei O2 gemacht, den Tarif gewählt

"MOBILE FLAT + HANDY" ohne MwSt 29,4117,-€

+

"INTERNET PACK M" ohne MwSt 8,4033,-€

Was auch immer die einzelnen Posten sagen mögen...

Du hast 69 € bezahlt und zurückbekommen.

Mobile Flat + Handy, könnte man auch so oder so auslegen.

Diese 440,-€ bekomme ich nun nicht ausbezahlt.

Und die hast Du voll bezahlt ??

In welcher Zeit ??

Welcher TEil bzw. wieviel genau zahlst Du von den ohne MwSt 29,4117,-€ für das Handy ab ??

Da wir hier ja höflich bleiben wollen :icon_chee, werde ich meine Gedanken über die böse O2 Firma oder deren Vertragspartner lieber für mich behalten :icon_chee

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Freddykl

Hallo,

hab das vielleicht etwas umständlich geschrieben:icon_bigg

Diesen Tarif scheint es ja so nicht mehr zu geben aber auf der O2 -Seite habe ich nochmal genau nachgeschaut.

Ich zahle als Grundgebühr 35,00,-€ / Monat mit Handy

es wären nur 20,00,-€ / Monat ohne Handy

Mein Bruder hat sich also ein Handy, in diesem Fall ein HTC Desire, ausgesucht zu seinem Vertrag.

Habe dann eine Rechnung von O2 im Laden bekommen auf der steht:

Handy Kostet 509,00,-€

PK31 (mobile Flat mit Handy) 24 Monate - 439,01,-€

---------------

diesen Betrag habe ich vor Ort bezahlt = 69,99,-€

Wenn ich jetzt die 15,00,-€/ Monat für einen Vertrag mit Handy x 24 Monate rechne komme ich auf 360,00,-€ die ich für das Telefon als Rate abzahle.

Somit zahle ich über die 2 Jahre Vertragslaufzeit 360,00,-€

+ 69,99,-€

--------------

= 429,99,-€

Mit hat O2 also damals für den Vertragsabschluss 509,-€ - 429,99,-€->=79,01,-€ als Subvention auf den Vertrag geschenkt:rockout:

Diese "Großzügigkeit" seitens O2 stelle ich nicht in Abrede, wobei ich bei meinem Hausprovider (VF) deutlich mehr bekomme aber das war nicht der Punkt.

Jedenfalls sagt O2 nun, dass ich weder meine 429,99,-€ zurückbekomme die ich ja über eine Ratenzahlung für das Handy gezahlt habe noch das Telefon wiedersehen darf(weil ja Rückabgewickelt)

Ich habe dann also für ein Telefon gezahlt welches ich 19 Monate "benutzt" habe mit einer höheren Grundgebühr und habe kein Telefon mehr.

Man könnte ja noch über eine Kostenerstattung meinersits für die Nutzung des Handys reden aber selbst das wird von O2 nicht angenommen.

Und hier hört für mich der Spass auf:smack:

O2 ist, da dürfen sie mich dann ruhig mal für verklagen wenn ich das so schreibe, ein "SCH**ß ABZOCK- und BETRÜGER-VEREIN"

Gruß

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nixmomo

Moin,

so ganz richtig ist es nicht. Die 15€ im Monat sind keine Ratenzahlung sondern Tarifbestandteil. Dieses Geld wirst du nicht mehr ausbezahlt bekommen.

Wenn das Telefon zurückgenommen wurde hast du allerdings Anspruch auf ein neues Gerät!

In deinem Fall würden die 70€ angerechnet werden die bereits bezahlt wurden. Solltest du diese bereits erstattet bekommen haben wäre evtl. von dem neuen Gerät ( Ein Gerät deiner Wahl ) eine neue Anzahlung fällig.

Das wurde dir mit Sicherheit auch Angeboten denn die Kollegen müssen dies noch vor der Erstattung anbieten da eine Auszahlung immer mehr Aufwand ist als eine reine Wandlung.

Wenn du ein neues Gerät dafür haben möchtest musst du nur anrufen. Am besten direkt die 14777 denn dort bist du dann genau richtig. Voraussetzung ist natürlich das es noch innerhalb der Garantie war :-)

Kleiner Tipp noch am Rande. Ich kenne nicht die genauen Daten bei dir und auch nicht die Daten von damals bei Abschluss des Vertrages. Du solltest den Kollegen auf den CLTV von damals hinweisen. Dies spart dir eventuell einiges an der Anzahlung :-)

P.S.: Ich bin hier rein Privat und kann dir lediglich eine Hilfestellung geben.

MfG

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Stefan341

Hallo,

erstmal Respekt das du denen ganze 7 Reparaturversuche ermöglicht hast. Fürs nächste Mal: Du musst nur drei Reparaturversuche ermöglichen. Funktioniert das Gerät dann immernoch nicht, hast Du Anspruch auf ein Ersatzgerät.

Nun zu deinem Problem:

Ich steige durch deine Schilderungen nicht ganz durch.

Meines Wissens nach verkauft o2 keine Verträge mit subventionierten Handys sondern bietet seperate My-Handyverträge an. Ok, kann sein das ich da einen alten Wissensstand habe. Ist aber auch egal. Schilder ich dir einfach beide Situationen.

1. Handyvertrag + subventioniertes Handy

Hier ist das Handy Teil des Mobilfunkvertrags. Du zahlst hier offiziell nicht das Handy ab, da du einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen hast und quasi als Belohnung das du dich i.d.R. 2 Jahre an den Anbieter bindest ein vergünstigtes Handy bekommst. Somit wäre es richtig das Du deine Anzahlung (weil die war ja explizit fürs Handy) zurückbekommst und keine "Raten" fürs Handy weil es ja nicht abbezahlt wird.

Allerdings ist in diesem Fall das Handy wie schon erwähnt Teil des Mobilfunkvertrags. Es ist also nicht ok wenn man dir kein Ersatzgerät anbietet und einfach weiter die vollen Kosten berechnet. Streng genommen wäre der Vertrag nichtig, da dein Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Wenn das so gelaufen ist, würde ich dir raten einen Anwalt deines Vertrauens aufzusuchen. Das kannst du nicht verlieren.

2. Mobilfunkvertrag + seperaten My-Handyvertrag

Hier sind es zwei Verträge. Der My-Handyvertrag ist hinfällig wenn du kein Ersatzgerät bekommst. Man muss dir die Anzahlung + die bereits geleisteten Tilgungszahlungen erstatten.

Der Mobilfunkvertrag läuft ganz normal weiter da das Handy kein Bestandteil des Vertrags ist.

Ich hoffe es hat dir etwas geholfen.

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nixmomo

Nabend,

also ganz so ist es nicht. Bis zum 17.1.12 gab es auch bei o2 subventionierte Handys. Dies wurde erst danach auf das Kundendrängen hin abgeschafft.

Der Rest stimmt aber soweit. Das Handy ist Teil des Vertrages und wenn er die Rückabwicklung unterschrieben hat wurde auch die Verzichtserklärung unterschrieben, sofern eben kein neues Handy gewünscht wird.

Was genau nun allerdings beim TS passiert ist kann ich im genauen nicht sagen da mir jegliche Kundendaten fehlen und im System schlecht Blind suchen kann.

Wenn es über My Handy war dann gibt's das gesamte bereits gezahlte Geld zurück.

MfG

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Stefan341

Das my-handy ein kundenwunsch war, ist die offizielle Erklärung seitens o2. Für mich ist das recht fragwürdig da es so ein besseres Geschäft für o2 ist. Aber egal. Das ist ha nicht Bestandteil des Threads.

Wenn man eine Verzichtserklärung unterschreibt ist man natürlich selber Schuld.

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nixmomo

Das war nicht nur eine offizielle Version oder Erklärung von o2. Das war drei Jahre der unangefochtene Reklamations Grund Nummer 1der Kunden ;-)

Das ließe sich auch mit Zahlen usw. belegen aber das würde zu weit ins interne der Firma gehen.

MfG

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Freddykl

Hallo nochmal,

@stefan341,

nicht ich habe die Raparaturen erdulet sondern mein Bruder:icon_lol: Klar waren sieben defekte Handys eineutig zuviel:smack:

Das Thema Garantie, Reparatur und der Rücktriff vom KV ist ein recht komplexes aber eigentlich einfaches Ding aberhier machen viele oft sehr viele Fehler durch zu wenig Wissen.

Da man ja im www und in Foren im Besonderen keine rechtliche Beratung geben darf sieh es als Exkurs:

Fangen wir klein an und sagen ein KV( Kaufvertrag) ist eine einseitige WE(Willenserklärung)z.B von mir wenn ich ein Handy kaufen möchte.Ich frage also O2 nach einem Handy und O2 bietet mir ein Gerät für 70€ an.

-Angebot bzw.WE von O2 über den Verkauf eines 70€ Handys

-Annahme bzw. WE meinerseits den Preis zu akzeptieren.

Zwei WE, hier Angebot und Annahme, ergeben einen gültigen KV

-> Daraus ergeben sich für beide Seiten sowohl Rechte als auch Pflichten

Wer Lust hat im BGB § 433-480 ist die Kaufsache erklärt.

Ist nun die Kaufsache mangelhaft, sprich sie hat einen Defekt dan hast du als Käufer nun folgende drei Möglichkeiten :

1. nach $439 Nacherfüllung verlangen,

2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern

und

3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

(Jetzt kommt die Beweislast ins Spiel und Defekte innerhalb der 6 Monate ab Kauf gehen zu Lasten des Verkäufers darüber hinaus musst man nur glaubhaft machen das der Defekt nicht eingenverschuldet wurde.)

Wenn ich nun 1. die Nacherfüllung wähle darf der Verkäufer insgesamt nur zwei Mal Nachbessern dannach gilt die Sache als fehlgeschlagen und ich kann vom KV zurücktreten.

-->Hierbei werden die beiden Vertragspartner so gestellt, als wäre nie ein KV abgeschlossen worden.

Darüber hinaus gibt es jetzt eine ganze Reihe Urteile die besagen, dass der Kauf eines Handys in Verbindung mit dem eigentlichen Mobilfunkvertrag stehen.

Bei Interesee liefere ich diese gerne nach!

Wo war ich jetzt stehen geblieben:alright:..ah ja ich habe also einen Handyvertrag mit einem Handy über 70€ abgeschlossen.

Habe hier also stefans341's 1.Variante genommen.

Aber woran es bei uns hängt ist doch der Punkt:

Ich kann den gleichen Vertrag OHNE Handy von O2 abschließen dann zahle ich keine 70€ für das Gerät direkt und zahle auch keine 15€ im Monat mehr für den Vertrag.

Und bitte wofür sollen die 15€ mehr im Monat mehr denn sonst sein als ein Kaufaufschub für das Gerät???

@ nixmomo,

habe mich mit der "Myhandy" option noch nicht befasst aber ...ich glaube das war sicher kein Kundenwunsch denn welcher Kunde "wünscht" sich für das Telefon einen regulären Preis zu bezahlen nur eben verteilt auf 24 Monate.

Es war eher die Möglichkeit bei einer Rückabwicklung nicht auch noch den wie o.g. den Mobilfunkvertrag zu verlieren.

Zudem gibt es auch kein subventioniertes Handy mehr!

Also so ganz sehe ich den Nutzen eher bei O2:cool:

Du musst dich dafür hier auch nicht rechtfertigen ist ja eine Konzernentscheidung gewesen:icon_bigg

Danke aber für Eure Mithilfe

schönes WE

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Freddykl

Hallo Forum,

um meine Post's abzurunden und eventuell für andere interessant :-)

:icon_arro brachte der Postbote heute einen Brief von O2

Meine Bitte wurde im Ganzen zwar :abgelehnt aber man entlässt den Kunden (hier meinen Bruder) vorzeitig aus dem Vertrag !

Er kommt also jetzt ziemlich genau 5 Monate vor Ablauf des Vertrages "frei"

Wenn jetzt jemand noch den Wortlaut meines Schreibens und der Antwort von O2 möchte darf er dies gerne hier fragen, anderenfalls wäre dieses Thema, von meiner Seite, damit abgeschlossen da ich mich nicht weiter mit diesem Fall beschäftige.

Gruß

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