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tweedel

Seriennummer mechanisch unkenntlich gemacht?

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tweedel

Hallo

Habe im Januar Habdy Samsung Galaxy i7500 gekauft.

Jetzt hat es ein defekt.Samsung reperaturservice repariert nicht da seriennummer unlesbar imei einwandfrei lesbar.

Hatte das gesehn als das handy gekauft wurde die nummer wurde mechanisch unleserlich gemacht.Hatte aber gedacht macht nix imei-nummer ist zu lesen orginal karton mit nummer also alles i.o.

Samsung direkt kontaktiert aber kein entgegen kommen

garantie nur mit imei und seriennummer.

Kann ich den Verkäufer noch haftbar machen nach 7-8 Monaten?

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Bormentzsch

Klar könntest du das, wenn der Verkäufer im Angebot nicht angegeben hat, dass er die Seriennummer entfernt hat, dann ist das ein "Arglistig verschwiegener Mangel". Man hat zwar die Pflicht als Käufer nach §377 HGB nach Annahme der Ware diese unverzüglich auf Mängelfreiheit zu prüfen, aber dieser Mangel setzt ein besonderes technisches Verständnis vorraus, dass du nicht hast.

Du hast nun ab Ablauf des Jahres in dem der Mangel von dir entdeckt wurde eine Gewährleistungsfrist von 3 Jahren. Du müsstest ihm den Mangel melden und ihn zur Nacherfüllung (Er soll dir ein anderes Handy schicken) auffordern (§437 BGB). Du müsstest ihm natürlich eine angemessene Frist setzen. Wenn er der Nacherfüllung nicht nachkommt, dann kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten (§323 BGB).

Edit: Ohhh hab grad gelesen, dass du den Mangel beim Kauf erkannt hast: Dann handelt es sich um einen offenen Mangel. Da solltest du dir ne schriftliche Bestätigung vom Handyladen geben lassen, als Beweis, dass die Nummer entfernt wurde. Und dann eine Reklamation beim Verkäufer. Die Frist beträgt 2 Jahre nach Auslieferung. Du hast nur dass Problem, dass du zu lange gewartet hast. Hättest du innerhalb der ersten 6 Monate eine Reklamation gemacht, dann wär der Verkäufer in der Beweispflicht. Er hätte dir dann beweisen müssen, dass er nicht für den Mangel verantwortlich ist. Jetzt bist allerdings du in der Beweispflicht und musst dem Verkäufer nachweisen, dass er den Mangel verursacht hat. Das ist natürlich dann ein bisschen schwieriger. Aber du hast natürlich trotzdem das Recht ihn innerhalb der 2 Jahre haftbar zu machen. Brauchst ebend nur einen Nachweis, dass du den Mangel nicht selbst verursacht hast und dass er schon beim Kauf vorhanden war

bearbeitet von Bormentzsch

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PrimeDeluxe

Er ist kein Kaufmann, also muss er auch nicht unverzüglich gucken.

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Bormentzsch

Gut da haste natürlich Recht, aber trotzdem muss oder sollte man doch auch als Privatperson alles was man bestellt auch auf Mängel überprüfen!

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Alfadas Mobil

Wurde das Handy denn überhaupt in einem Shop gekauft oder bei Ebay von einer Privatperson. Dann ist die Gewährleistung oder ähnliches sowieso ausgeschlossen.

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Bormentzsch

Aber auch bei Ebay darf ein Privatverkäufer keine Mängel verschweigen!!! Oder irre ich mich da?

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PrimeDeluxe

Auch als Privat Person darf man vorhandene Mängel nicht verschweigen.

Das hat nichts mit Gewährleistung zu tun

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Bormentzsch

Hab grad mal nachgewiesen. bei nem verschwiegenen Mangel hat man auch bei einer Privatperson ein Recht auf Reklamation, aber wie lang ist die Frist?

Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt die allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren). Dies wird sehr häufig bei Privatverkäufen (und auch Internetauktionen) übersehen und wer als Verkäufer vergißt, einen entsprechenden teilweisen oder vollständigen Gewährleistungsausschluß in den Kaufvertrag aufzunehmen, kann bei Lieferung mangelbehafteter Ware unter Umständen auch noch nach 2 Jahren Probleme bekommen

Also bedeutet das, daß er als PRIVATVERKÄUFER nur mit einem entsprechenden

Hinweis dem Ärger entkommen kann. Fehler und vorsätzlich verschwiegende

Mängel bleiben davon jedoch auch weiterhin unberührt, sie müssen

angegeben werden.

Edit: Ohhhh hab was zur Frist gefunden:

Für jeden privaten oder gewerblichen Verkäufer gilt grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Warenübergabe.

Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung für die Ware grundsätzlich völlig ausschließen. Hierzu ist jedoch ein entsprechender Hinweis auf der Artikelseite erforderlich. Ein Gewährleistungsausschluss ist allerdings unwirksam, wenn der Verkäufer einen Mangel verschweigt oder bewusst falsche Angaben macht.

bearbeitet von Bormentzsch

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PrimeDeluxe

Ich glaube nach 3 Jahren.

Bin mir aber nicht mehr sicher ob nach Kauf oder nach in Kenntnisnahme

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Bormentzsch

Hab meinen Beitrag nochmal editiert. Das letzte Zitat ist eigendlich die Antwort für die Frist.

Bedeutet allerdings trotzdem, dass der Käufer nach 6 Monaten die Beweispflicht hat. Und dass ist schwer dem Verkäufer nachzuweisen, dass der Mangel verschwiegen wurde. Ich denke mal wenn er bei Ebay gekauft hat, dann müsste er ein Bildschirmfoto als Beweis haben. Weil Ebay speichert ja nicht so lange.

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PrimeDeluxe

Deine Antwort betrifft aber die Gewährleistung.

Du verstehst hier lauter etwas

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Bormentzsch

Naja klar. Es geht doch um Reklamation. Was meinst du denn?

Die Gewährleistung bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat.

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PrimeDeluxe

Nein es geht um einen verschwiegene Mangel.

Wenn der EBay Verkäufer eine Privatperson war, so kann sich diese von der Gewährleistung freisprechen.

Aber anders sieht es bei Arglistig verschwiegene Mängeln aus

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Bormentzsch

Aber bei einem Verschwiegenen Mangel kommt doch die Gewährleistung ins Spiel.

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PrimeDeluxe

Nur das es dann 3 Jahre sind.

Und auch für Privatpersonen gilt

egal ob sie sich von der Gewährleistung freigesprochen haben oder nicht.

Das hat auch nichts mit dem halben Jahr zu tun

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Bormentzsch

Also kommt es bei einem arglistig verschwiegenen Mangel zu keiner Beweislastumkehr, wenn ich dich jetzt richtig verstanden hab?

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tweedel

Wurde das Handy denn überhaupt in einem Shop gekauft oder bei Ebay von einer Privatperson. Dann ist die Gewährleistung oder ähnliches sowieso ausgeschlossen.

Ist ein gewerblicher Händler.Habe mittlerweile rausbekommen die Firmware im Handy ist für Frankreich.

tweedel

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