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stratte

Wasserschaden Xperia Z2

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Alyen

das ist klar ein garantie falls sony wirbt ja damit "Water Prof" gefasel an deinem beispiel sieht man das gegenteil. Ich würde mich mal aufm weg machen und die Garantie einbeziehen

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bgdfwaft

das ist klar ein garantie falls sony wirbt ja damit "Water Prof" gefasel an deinem beispiel sieht man das gegenteil. Ich würde mich mal aufm weg machen und die Garantie einbeziehen

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Das ist richtig!

Nur leider in seinem Fall ist es nur halt blöd für ihn jetzt, das es im Salzwasser passiert ist, damit ist Sony raus weil es schwarz auf weiß leider so im Handbuch steht, das man das Gerät nicht mit ins Salzwasser nehemen darf!

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Alyen

das ist natürlich der Tod jeden Handys , da hast du leider recht , bei Salzwasser kann man eig. nicht viel machen da , dass ganze handy im innen bereich verkrustet und die Kontakte lahmlegt und dummer weise sich ins LCD frisst

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stratte

... ach man... gerade mal 1,5 monate alt... sone kacke...

noch bin ich im Urlaub, ich versuch mir jetzt mal so wenig gedanken wie moeglich zu machen, aber danke fuer die Antworten, bin jezt etwas schlauer geworden.

Ich werds einschicken und auf Kulanz hoffen.

So werd jetzt hier nicht mehr aktiv sein, hab Urlaub verdammt :P

Danke

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bgdfwaft

Ja, mehr bleibt Dir auch nicht übrig, als auf Kulanz zu hoffen.

Aber trotzdem wünsche ich Dir noch ein schönen Urlaub!

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Wendelin19

Hallo,

ich hatte auch einen Wasserschaden an einem Xperia Z1.

Wenn man etwas bestimmt beim Händler auftritt, klappt das mit dem Umtausch!

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Wendelin19

Ich habe folgenden Brief geschrieben, 8 Tage später wurde ein neues Gerät verschickt.

Bitte beachtet - es geht hier um Gewährleistung nicht um Garantie! Denn da schaut die Welt schon wieder anders aus.

So, hier mein Schreiben an den Händler - nicht an Sony!

Sehr geehrter Herr Mustermann,

danke für die schnelle Antwort!

Es muss hier natürlich festgestellt werden, dass meine Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung nicht gegen den Hersteller, sondern gegen den Händler, also die Musterhändler GmbH, gerichtet sind, siehe §434 BGB.

Das bedeutet, es ist für mich als Kunden irrelevant, was Sony oder andere nachgelagerte Stellen sagen. Welche Haftungsrisiken oder -ausschlüsse Sie als Händler gegen den Hersteller oder seinen Servicepartnern haben, berührt nicht die gesetzliche Gewährleistung des Endkunden, sondern die B2B-Verträge, auf die der Endkunde keinen Einfluß hat. Die Form und Art der Rückversicherung bzw. Leistungsansprüche, die Sie gegen den Hersteller oder Großhändler haben, ist unbedeutend für die Abwicklung der gesetzlichen Gewährleistung - die auch nicht durch einseitige Ausschlüssen in den AGB's o.ä. beschnitten bzw. begrenzt werden kann, siehe §475 BGB.

In den ersten 6 Monaten der gesetzlichen Gewährleistung geht der Gesetzgeber ab Gefahrenübergang davon aus, dass der Mangel bereits vorgelegen hat. Die Beweislast liegt beim Verkäufer. Die Umkehr der Beweislast tritt erst ab dem 7 Monat nach Kauf ein, siehe §476 BGB. Weiterhin wirbt der Hersteller des Produktes Xperia Z1 offensiv mit der "Wasserdichtigkeit" seines Smartphones, was mittlerweile selbst Experten bezweifeln (siehe https://www.7mobile.de/handy-news/sony-xperia-z-wasserschaeden-haeufen-sich.htm).

Hierzu hat das OLG Frankfurt unlängst entschieden:

Dass bereits bloße Werbeaussagen ausreichen, um eine Garantieverpflichtung im Sinne des §443 Abs. 1 BGB zu begründen

(Beschluss vom 8.7.2009, Az. 4 U 85/08).

weiterhin, ein Auszug aus dem §434 BGB

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

Sehr geehrter Herr Mustermann,

das von Ihnen benannten Vorgehen mag angelehnt sein an internen Unternehmensabläufen. Es hat jedoch nichts mit der gesetzlichen Sachlage zu tun. Ungeachtet aller meiner Rechte und Ansprüche, bin ich bereit rund 3 Wochen ab Einsendedatum abzuwarten. Ansonsten werde ich Sie in Verzug setzen und auf eine Ersatzlieferung der mängelbehafteten Ware bestehen. Da dieses Thema in diversen Internetforen bereits an Dynamik gewinnt, habe ich mich mit der Verbraucherzentrale in Verbindung gesetzt und würde gegebenfalls mit deren Unterstützung ein entsprechendes Gerichtsverfahren anstrengen, um auch grundsätzlich, in Anlehnung des OLG Frankfurt, die Sachlage zu klären.

Gemäß einschlägiger bereits ergangener gerichtlicher Urteile liegt eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung bei 2 bis 3 Wochen.

Somit erwarte ich am ??. August 2014, unter Einbeziehung der Postlaufzeiten spätestens am ??. August 2014, ein mängelbeseitigtes, oder ausgetauschtes Produkt zurück! Ich bitte Sie, sich diesen Termin vorzumerken, da ab diesen Zeitpunkt rechtlich der Verzug eintritt!

Mit freundlichen Grüßen

bearbeitet von Wendelin19
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countrytom

Howdy,

sehr gut geschrieben, hilft evtl. so manchem weiter.

Gruß Thommy

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Sunshine_N

Hast du mittlerweile eine Antwort bzgl. des Wasserschadens bekommen ?

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Tattoo.Marcel

Also sorry aber ihr begeht einen Fehler und dann werden noch solche Schreiben entworfen?

Immer wieder interessant was es für Menschen gibt, Hauptsache andere für eigene Fehler verantwortlich machen.

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Wendelin19

Hallo Sunshine_N,

ja, ich habe Antwort erhalten, mir ist der Kaufpreis zurückerstattet worden!

Zu Tatto.Marcel's Einlassung:

Wenn die Werbung Eigenschaften verspricht, die nicht eingehalten werden, ist das Verbrauchertäuschung!

Sony wirbt offensiv im TV und anderen Medien mit der Wasserdichtheit.

Wenn Du ein Auto kaufst und fährts bei Regen und durch das Schiebedach läuft Wasser rein, sagst Du dann auch, das ist ok! Ich muss ja nicht bei Regen fahren?

Und wenn Du einen Reifen kaufts, der bis 180 km/h zugelassen ist und bei 160 km/h platzt er, ist das auch für Dich in Ordnung! Man kann diese Liste unendlich fortsetzen. Ich kaufe ein Produkt, weil ich dessen Eigenschaften für mich interessant finde und meine diese Efüllen das was ich möchte. Ist dieses nicht der Fall, bin ich enttäuscht und getäuscht worden, ich reklamiere also.

Vielleicht vorher erstmal nachdenken, bevor man soche unsinnigen Ausagen macht!

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Tattoo.Marcel

Wieso unsinnig? Offensichtlich konntest du doch einen Artikel nicht entsprechend der Gebrauchsanweisung benutzen und versuchst andere dafür verantwortlich zu machen. Lieber mal an die eigene Nase greifen.

Und zum anderen: ich verstehe dass es ärgerlich ist und weiß auch wie Sony und auch andere Hersteller etwas bewerben.

Das Beispiel mit dem Reifen passt übrigens nicht: Sony sagt ganz klar dass es nicht für Salzwasser ausgelegt ist, du benutzt es aber trotzdem dort und beschwerst dich anschließend dass es kaputt ist. Da ist es eher als kaufst du einen Reifen der bis 180 km/h zugelassen ist, fährst mit ihm 220 km/h und beschwerst dich dass er platzt. So nach dem Motto: Die haben ja nirgendwo hingeschrieben dass er platzt wenn man schneller fährt.

Deshalb: ich verstehe die Leute die wirklich einen Produktionsfehler haben, das Gerät laut Bedienungsanleitung benutzt wurde und sie dennoch einen Wasserschaden haben. Aber wer es unsachgemäß benutzt, der braucht sich nicht wundern und schon gar nicht auch noch zu versuchen den Hersteller dafür verantwortlich zu machen.

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Wendelin19

An Tattoo.Marcel

Wer lesen kann ist im Vorteil!

Ich habe nie geschrieben, dass das Gerät im Salzwasser benutzt wurde. Es war in einem Schwimmbad (Süßwasser)!

Sorry, ich bin normal höflich, doch das was Du hier von Dir gibst ist unter der Grasnabe!

Es gibt ein Verbraucherschutzgesetz, ich hatte in dem Brif entsprechnde Passagen zitiert. Und in diesem Gesetz ist auch die Aussage zu Werbeversprechen geregelt - das hat nichts mit mir zu tun, sondern das ist EU-Recht im nationalen Recht übernommen und gilt für alle 370 Millionen EU-Bürfer und deren Unternehmen.

Bitte vorher schlau machen als schlau tun!

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get2easy

Es war in einem Schwimmbad (Süßwasser)!

Hy

Da bin ich allerdings der gleichen Meinung wie du. Ob es im Salzwasser war oder nicht. Wenn man in der Werbung aufmerksam hinschaut sind die im Salzwasser, was auch die Fische natürlich verraten.

Klar von EU Gesetz und Verbraucherschutz, irreführende Werbung.

Hatte vor längerer Zeit Problem mit meinen Z1 das nach einem Neustart nur schwarz blieb aber trotzdem Töne von sich gab. Nach langem hin her habe ich das Z1 zu w-support eingeschickt und ein neues Z2 als Entschädigung bekommen. Hat aber ca. drei Wochen gedauert das ganzez

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